Wohngeldantrag gestellt

hallo,

ich habe ein problem und vielleicht gibt es da draussen irgendjemand, der mir bzw. uns weiterhelfen kann !?

wir haben ein antrag auf wohngeld gestellt. wir heisst, mein mann, meine beiden söhne 1 und 4 jahre alt und ich…

das amt für wohngeld möchte von uns folgendes wissen:

wir haben ein einkommen von ca. 1400 euro. das amt sschreibt, daß wir ca. 1900,- zur verfügung haben M SSEN ! und moechte nun wisssen, wie wir unseren lebensunterhalt bestreiten.

ich weiss nicht, was ich antworten soll. wir sind extrem sparsam seit einigen monaten, seitdem wir in dieser schwierigen phase sind. das heisst, wir kommen mit den 1400, euro ueber die runden.

aber das amt droht, unseren wohngeldantrag abzulehnen, falls wir keine weiteren sach bzw. geldbezuege vorweisen koennen.

wir moechten aber auf keinen fall zum sozialamt.

weiss nicht, was ich bis ende dieser woche antworten soll.

danke schoneinmal fuer ihre muehe.

liebe gruesse
familienmutter

Hallo, das halte ich für eine Frechheit per Se, es gibt die Möglichkeit zum Anwalt zu gehen, vorher zum Gericht, zum Rechtspfleger, der kann dann einen Beratungsschein ausstellen, so ist die Beratung beim Anwalt für 20€ zu haben, keiner auf der Welt kann jemandem vorschreiben mit wie wenig Geld auszukommen ist, jeder SGB II Empfänger muss mit sehr wenig Geld auskommen, bei euch scheint es ja erst seit kurzer Zeit zu sein, ihr habt also noch keine größeren Anschaffungen wie neue Schuhe für die Kinder oder Schulsachen machen müssen, lang könnt ihr-- so wie ich das beurteilen kann von hier,— das nicht mehr durchhalten, deshalb folgerichtig und korrekt: Wohngeld beantragen, und wenns nicht reicht dann halt doch zum Amt und ergänzend Sozialhilfe oder SGB II beantragen, das ist keine Schande und es kommen auch wieder bessere Zeiten. Alles nur erdenklich Gute von Nicole Richter

hallo nicole,

vielen dank für ihre antwort. was ich gerne von ihnen wissen würde, ob das ihre persönliche meinung ist oder ob es sich gegebenfalls um gesetzesgebung handelt ?

ein ausschnitt aus dem brief:

„…Für den Fall, dass Ihre Angaben nicht plausibel sind, wird Ihr Antrag abgewiesen, gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 SGB…“

Hallo, erst mal ist das meine Meinung, dass Menschen mit wenig Geld zum Rechtspfleger gehen können und einen Beratungsschein bekommen ist jedoch geltendes deutsches Recht, sie müssen nur Verdienstbescheinigungen mitnehmen und ihr Problem erklären und dann geht das ganz unproblematisch.
Aufgrund von geringem Einkommen darf kein Wohngeldantrag abgelehnt werden, das wäre ja widersinnig, vielleicht haben sie einfach einen schlechten Start gehabt, also nochmal genau erklären, vielleicht anmerken, dass sie zur Tafel gehen (dort bekommt man Lebensmittel) oder im second hand shop einkaufen, Auto haben sie wahrscheinlich eh nicht, legen sie eínfach dar wie sie leben und auf alle Fälle zum Anwalt. Die Frist Ende der Woche nicht verstreichen lassen, auch wenn der Anwalttermin später sein sollte…und gerne nochmals nachfragen, unter [email protected] kann ich ihnen meine Telnr durchgeben, dann können wir gegebenenfalls nochmals telefonieren… Herzlichst Nicole Richter

Hallo,

klar die wollen natürlich das Einkommen gegen die Ausgaben rechnen.
Strom, Miete etc.
Das kann man doch alles angeben.
Allerdings bin ich da nicht vom Fach.
Ich würde denen alle Kopien der Abzüge vorlegen.
Dann können die den Bedarf klären.

Viel Glück und Grüße Sina

Hallo Familienmutter,
ehrlich gesagt, hab ich ein Verständnisproblem. Du schreibst, ihr hättet ein monatliches Einkommen von 1400 Euro, müsstet aber eines über 1900 Euro haben, um Wohngeld zu erhalten?

Oder heißt das, dass das Amt euch unterstellt, ihr müsstet eigentlich 1900 Euro zur Verfügung haben, Du aber dem entgegenstellst, dass ihr faktisch nur 1400 habt?

Natürlich hättet ihr bei einem Einkommen von 1400 Euro monatlich in einem 4-Personen Haushalt Anspruch auf Wohngeld, aber offen gestanden verstehe ich die Frage nicht ganz.

Vielleicht formulierst Du das Ganze etwas um oder besser, Du fügst einige Informationen hinzu, die da zu fehlen scheinen. Sonst ist ein einigermaßen seriöser Ratschlag schwierig oder könnte sogar fatal sein, wenn aus einem Missverständnis heraus die falschen Tips gegeben werden.

Grüße Micha0160

Hallo,

tut mir leid, dass ich erst heute antworten kann.

Mir ist nun nicht gerade klar, woher das Wohngeldamt auf die 1900€ Einkommen kommt.

Aber am einfachsten ist es, wenn ihr Eurer Einkommen einfach offen legt. Mit der Sachbearbeiterin sprechen und erklären, dass ihr bisher noch keine Sozialleistungen in Anspruch genommen habt.

Denn Wohngeld kann man (glaube ich) nur erhalten, wenn man keine anderen Transferleistungen (wie ALG 1 oder 2) erhält.

Daher kann ein Gang zur ARGE/JobCenter nicht verkehrt sein.

Viele Grüße

Denkzettel

Sei offen und ehrlich. Wenn iht zuwenig habt steht ihr euch mit ALG2 vielleicht besser und das Wohngeldamt ist dann raus.