Wohngeldantrag: Haushaltsmitglieder

Liebe Experten,

ich (wohnhaft in Berlin, mieses Einkommen, da als Doktorand immatrikuliert kein Recht auf Transferleistungen) habe ein halbes Jahr lang um Wohngeld gekämpft - letztlich erfolgreich. Allerdings interpretiert das Amt meine 2er-WG mit meinem Bruder als familiäres Zusammenwohnen - dass wir exakt wie eine WG wirtschaften, wird nicht anerkannt. Die Lage ist für mich nun völlig unübersichtlich (was mir erst jetzt beim Weiterleistungsantrag klar geworden ist):
Wir werden also als Familie eingestuft und unser beider Einkommen fließt in die Wohngeld-Berechnung ein, wenn ich einen Antrag stelle.
Mein Bruder hat allerdings Philosophie studiert und macht jetzt nach seinem Abschluss ein mit 250 Euro vergütetes Praktikum, dessen Notwendigkeit nicht anerkannt wird und prompt mit Verweigerung von Transferleistungen sanktioniert wurde. D. h. sein Einkommen beträgt 250 Euro (+ rund 500 Euro, die er als Barmann verdient).
Weil ja aber Sanktionierte auch vom Wohngeld ausgeschlossen sind (steht im Berliner Formular), wird er dann doch nicht in die Berechnung eingeschlossen, weil er ja quasi fürs Wohngeldamt eine Unperson ist?
Zweitens: Ich habe im Erstantrag selbstverständlich nur für meinen Teil der Wohnfläche, Miete usw. Wohngeld beantragt. Da wir aber beide im Mietvertrag stehen und ohnehin als Familie angesehen und mit 2 Einkommen einbezogen werden, kann ich doch (im Weiterleistungsantrag) auch gleich für die ganze Wohnung (volle Wohnfläche, voller Mietpreis) Wohngeld beantragen, richtig?

Sorry für das umständliche Geschwurbel, ich hoffe, ich konnte meine Verwirrung klarmachen und dass ihr mich in die richtige Richtung weist! Danke! :smile:

Hallo,

weiß ich leider auch nicht.
Aber schau doch mal hier:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…
Vielleicht hilft das, viel Glück.
Sina

Sorry, aber ich habe davon überhaupt keine Ahnung. Rate zum Rechtsanwalt bzw. Rechtsbeistand.

Hallo,

leider bin ich für Wohngeldanträge nicht der richtige Ansprechpartner. Ich bearbeite Hilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (Hilfe bei krankheit, Hilfe zur weiterführung des Haushaltes und Übernahme Bestattungskosten). Das Wohngeldrecht ist so komplex, dass ich mich da nicht auskenne. Ich hoffe, du findest einen geeigneten Sachbearbeiter, der dir weiterhelfen kann.
Freundlche Grüße

Hallo,
ich hatte länger nichts mehr mit Wohngeld zu tun, meine mich aber zu erinnern, das es nicht von Vorteil ist, mehr qm anzugeben im Verhältnis zur Nettokaltmiete.
Ich würde gegenüber dem Wohngeldamt hinsichtlich des
familiären Zusammenwohnens damit argumentieren, daß
ihr schließlich nicht mehr bei Euren Eltern wohnt.
(Nach Grundsatzurteil im Internet suchen)
Viel Glück!

Gruß, Sabine

Hallo,
aber so ganz schlau werde ich nicht daraus. Außerdem kenne ich mich mit den Gesetzen in Berlin überhaupt nicht aus. Leider kann ich nicht helfen.

hallo ,sorry das ich mich jetzt erst melde ,eure situation ist in tat recht verwirrend!

ich versuchs mal auf zutröseln …das die wohngeldstelle euch als "familieäres zusammen wohnen "einstuft …hängt mit der art und weise zusammen in welcher form ihr wohngeld beantragt

  1. es kann nur der "hauptmieter"einer wohnung wohngeld beantragen …in dem falle müsstest du deinen bruder als haushaltsmitglied angeben und es wird dann anhand euer beider einkommen geprüft in wie fern anspruch auf wohngeld besteht !

  2. wohngeld beantragen als „wg“ in dem falle müsstet du deinen mietvertrag vorlegen und auch dein bruder müsste einen mietvertrag vorweisen (untermieter) es müssen auch nebenkostenabrechnungen und belege über (wasser,müllabfuhr usw ebend üblichen nebenkosten) nachgewiesen werden in den ganz klar hervor geht und aufgeschlüsselt ist wer von beiden wieviel zahlt …
    diese art von antrag ist aber zu kompliziert (die wohngeldstellen blicken da selbst nicht durch :smile:

also wäre die erste antragsvariante die einfachste !
allerdings wird wohngeld einkommensabhängig gezahlt …und bei den paar kröten (sorry ist nicht böse gemeint) die ihr an einkommen habt könnt ihr keinem amt plausibel erklären wie ihr über die runden kommt -was die lebenshaltungskosten angeht)

ich gehe mal davon aus das ihr auch keinen anspruch auf studenten-bafög habt ?

ich würde an eure stelle mal einen termin bei der arge -jobcenter machen ,die situation erklären und einen antrag auf alg2 leistungen stellen (das du doktorant bist ist unwichtig …die jobcenter verweigern ja auch arbeitslosen chirurgen nicht die hilfe :wink:

das die praktikumsvergütung nicht berücksichtigt wird liegt daran das die vergütung eine freiwillige zahlung des arbeitgebers ist …und kein regelmässiges festes einkommen darstellt …anderst bei lohn und gehaltszahlungen die gesetzlich vorgeschrieben sind …(ähnlich urlaubsgeld und weihnachtsgeld …sind auch freiwillige zahlungen worauf man keinen anspruch hat wenn der chef diese bonbons nicht mehr zahlt)

wenn ihr nicht zur arge -jobcenter wollt…

dann stell du den antrag auf wohngeld und gib deinen bruder als haushaltsmitglied an …da kommt mehr bei rum …als bei der kummelei als wg!

ich hoffe ich konnte ein bischen helfen …alles gut und liebe grüsse nancy

Hallo Schwarze

Allerdings interpretiert das Amt meine 2er-WG mit 0meinem Bruder als familiäres Zusammenwohnen - dass wir exakt wie eine WG wirtschaften, wird nicht anerkannt.

Im Wohngeldratgeber des Bundesministeriums (http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1125140/Wohngeld…) steht auf Seite 7 Folgendes: „Zu den Haushaltsmitgliedern zählen ferner … Geschwister, … wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben

Dass dies bei euch nicht der Fall ist, da sollte nach Möglichkeit zunächst noch mal angesetzt werden. Allerdings wird die Widerspruchsfrist schon vorbei sein, so wie du das schilderst. Die ist ja nur 1 Monat (oder 4 Wochen, so genau weiß ich es im Moment nicht, es steht aber auf dem Bescheid).

Bei so was lohnt es sich auf jeden Fall, Widerspruch einzulegen und auch zu klagen, wenn es nötig ist.

Wenn man den § 44 Abs. 4 Satz 2 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html) durchliest, müsste meiner Meinung nach in diesem Fall der Bescheid auch nachträglich noch geändert werden müssen.

Wenn du dich nicht selber durchkämpfen willst, würde es sich wohl lohnen, einen Anwalt zu nehmen. Ich würde aber einen nehmen, der hier (http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche) empfohlen wird. Mit Anwälten muss man ein bisschen vorsichtig sein.

Man kann sich vor einem Sozialgericht auch selber vertreten, auch ohne dass man das ganze Juristendeutsch kann. - Anwälte verlieren oft sehr stark an Motivation, nachdem sie den ersten Brief geschrieben und ihr Geld kassiert haben. Allerdings reicht ein Brief manchmal. -
Beim Sozialgericht hat man übrigens keine Gerichtskosten.

Auf die konkreten Fragen bin ich jetzt nicht eingegangen, weil meiner Meinung nach erstmal geklärt werden muss, dass du mit deinem Bruder keine Wirtschaftgemeinschaft bildest. Oder wurde irgendwie nachgewiesen, dass ihr doch eine bildet? - Ich denke im Moment, dass das vom Amt einfach mal so behauptet wurde.

Viele Grüße

Hallo,

kann da leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Rüdiger


Ich bin mit der rechtlichen Seite des Wohngeldes leider nicht so gut informiert. Würde dir aber raten, dir von der Wohngeldstelle die Paragraphen nennen zu lassen, nach denen Geschwister als Familie gesehen werden beim Wohngeld. Selbstverständlich kannst du für dich selber einen Wohngeldantrag stellen, also für deine Hälfte der Wohnung bzw. deren Kosten. Und wenn alle Stricke reißen: Stellt doch gemeinsam einen Wohngeldantrag. Da wird dann allerdings das gesamte Einkommen des Bruders (auch f. d. Barmannjob) berücksichtigt.
Schaut doch mal auf der Homepage des Bundesministeriums f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach im Bereich Wohngeld. Ggf. könnt ihr dort sogar nachfragen.
Alles Gute!