Liebe Experten,
ich (wohnhaft in Berlin, mieses Einkommen, da als Doktorand immatrikuliert kein Recht auf Transferleistungen) habe ein halbes Jahr lang um Wohngeld gekämpft - letztlich erfolgreich. Allerdings interpretiert das Amt meine 2er-WG mit meinem Bruder als familiäres Zusammenwohnen - dass wir exakt wie eine WG wirtschaften, wird nicht anerkannt. Die Lage ist für mich nun völlig unübersichtlich (was mir erst jetzt beim Weiterleistungsantrag klar geworden ist):
Wir werden also als Familie eingestuft und unser beider Einkommen fließt in die Wohngeld-Berechnung ein, wenn ich einen Antrag stelle.
Mein Bruder hat allerdings Philosophie studiert und macht jetzt nach seinem Abschluss ein mit 250 Euro vergütetes Praktikum, dessen Notwendigkeit nicht anerkannt wird und prompt mit Verweigerung von Transferleistungen sanktioniert wurde. D. h. sein Einkommen beträgt 250 Euro (+ rund 500 Euro, die er als Barmann verdient).
Weil ja aber Sanktionierte auch vom Wohngeld ausgeschlossen sind (steht im Berliner Formular), wird er dann doch nicht in die Berechnung eingeschlossen, weil er ja quasi fürs Wohngeldamt eine Unperson ist?
Zweitens: Ich habe im Erstantrag selbstverständlich nur für meinen Teil der Wohnfläche, Miete usw. Wohngeld beantragt. Da wir aber beide im Mietvertrag stehen und ohnehin als Familie angesehen und mit 2 Einkommen einbezogen werden, kann ich doch (im Weiterleistungsantrag) auch gleich für die ganze Wohnung (volle Wohnfläche, voller Mietpreis) Wohngeld beantragen, richtig?
Sorry für das umständliche Geschwurbel, ich hoffe, ich konnte meine Verwirrung klarmachen und dass ihr mich in die richtige Richtung weist! Danke!