Ich würde der ARGe eine Kopie der Wohngeldstelle zuleiten und der Wohngeldstelle die Kopie des Schreibens der ARGE. Bei der ARGE kann durchaus berechnet werden ohne zu wissen, wie hoch das Wohngeld sein wird. Das wird halt momentan nicht mit berücksichtigt bei der Berechnung der Leistungen. Dann würde z.B. im Dezember bezahlt ohne Wohngeldbezug zu berücksichtigen. Wenn dann der Wohngeldbescheid kommt, wird das rückwirkend berücksichtigt beim ALG-II, was bedeuten könnte, dass die Höhe der Nachzahlung (gewährt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht bei der Wohngeldstelle, erste Zahlung aber oft erst zwei Monate später) Wohngeldzahlung beim ALG-II im Februar abgezogen wird.
Alles Gute!