Wohngeldantrag/ Nebenkosten Vermieter

Hallo,
mal angenommen, jemand bekommt eine kleine Frührente und zusätzlich noch bis Oktober Unterhalt. Anschließend hat derjenige Recht auf zusätzliches Wohngeld. Wenn derjenige den Antrag nicht erst 2 Monate vor Ablauf des Unterhaltes stellen möchte, kann er den Antrag dann auch schon 7 Monate früher stellen und muss das Amt das dann auch schon bearbeiten oder könnten die sich darauf beziehen, das wäre ja zu früh. ?

Angenommen der Frührentner hat kurz vor Ablauf des alten Jahres eine neue Wohnung genommen, welche grösser ist als seine alte Wohnung - aber billiger in der Miete, die Nebenkosten der neue Wohnung jedoch anscheinend vorerst in Höhe der Vormieter bezahlt werden (da vorher 2 Personen) und der Vermieter erklärt, er wolle diese Kosten vorerst auch nicht anpassen sondern sich auf Erfahrungswerte beruft, wie verhält sich das dann beim Wohngeldantrag. Ich meine wenn man Wohngeld bezieht, sich das Jahr darauf rausstellt, das man zuviel bezahlt hat und mit einer Nebenkostenerstattung zu rechnen hat, besteht dann nicht die Gefahr, das man dann auch zuviel Wohngeld erhalten hat und diese zurück zahlen muss ? Muss der Vermieter nicht gegenüber den Wohngeldamt die Kosten umgehend anpassen. ß

Danke
K.

Hallo,
mal angenommen, jemand bekommt eine kleine Frührente und
zusätzlich noch bis Oktober Unterhalt. Anschließend hat
derjenige Recht auf zusätzliches Wohngeld. Wenn derjenige den
Antrag nicht erst 2 Monate vor Ablauf des Unterhaltes stellen
möchte, kann er den Antrag dann auch schon 7 Monate früher
stellen und muss das Amt das dann auch schon bearbeiten oder
könnten die sich darauf beziehen, das wäre ja zu früh. ?

Ich glaube kaum, dass 7 Monate früher der Antrag schon bearbeitet wird, denn es liegt noch kein Anspruch auf Wohngeld vor und außerdem kann sich in 7 Monaten der Mietzins auch noch erhöhen bzw. vermindern.

Angenommen der Frührentner hat kurz vor Ablauf des alten
Jahres eine neue Wohnung genommen, welche grösser ist als
seine alte Wohnung - aber billiger in der Miete, die
Nebenkosten der neue Wohnung jedoch anscheinend vorerst in
Höhe der Vormieter bezahlt werden (da vorher 2 Personen) und
der Vermieter erklärt, er wolle diese Kosten vorerst auch
nicht anpassen sondern sich auf Erfahrungswerte beruft, wie
verhält sich das dann beim Wohngeldantrag. Ich meine wenn man
Wohngeld bezieht, sich das Jahr darauf rausstellt, das man
zuviel bezahlt hat und mit einer Nebenkostenerstattung zu
rechnen hat, besteht dann nicht die Gefahr, das man dann auch
zuviel Wohngeld erhalten hat und diese zurück zahlen muss ?
Muss der Vermieter nicht gegenüber den Wohngeldamt die Kosten
umgehend anpassen. ß

Vielleicht beantwortet dieser Wohngeldrechner http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…
die meisten Fragen.

Beste Grüße!

Hallo,
mal angenommen, jemand bekommt eine kleine Frührente und
zusätzlich noch bis Oktober Unterhalt. Anschließend hat
derjenige Recht auf zusätzliches Wohngeld. Wenn derjenige den
Antrag nicht erst 2 Monate vor Ablauf des Unterhaltes stellen
möchte, kann er den Antrag dann auch schon 7 Monate früher
stellen und muss das Amt das dann auch schon bearbeiten oder
könnten die sich darauf beziehen, das wäre ja zu früh. ?

Zur Zeit besteht noch kein Anspruch auf Wohngeld und somit wird auch noch niemand den Antrag bearbeiten.

Angenommen der Frührentner hat kurz vor Ablauf des alten
Jahres eine neue Wohnung genommen, welche grösser ist als
seine alte Wohnung - aber billiger in der Miete, die
Nebenkosten der neue Wohnung jedoch anscheinend vorerst in
Höhe der Vormieter bezahlt werden (da vorher 2 Personen) und
der Vermieter erklärt, er wolle diese Kosten vorerst auch
nicht anpassen sondern sich auf Erfahrungswerte beruft, wie
verhält sich das dann beim Wohngeldantrag. Ich meine wenn man
Wohngeld bezieht, sich das Jahr darauf rausstellt, das man
zuviel bezahlt hat und mit einer Nebenkostenerstattung zu
rechnen hat, besteht dann nicht die Gefahr, das man dann auch
zuviel Wohngeld erhalten hat und diese zurück zahlen muss ?
Muss der Vermieter nicht gegenüber den Wohngeldamt die Kosten
umgehend anpassen. ß

Danke
K.

Vielleicht werden diese Fragen durch diesen Wohngeldrechner

http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…

beantwortet.