Hallo !
Folgende Frage: Jemand lebt in einer 2-er-WG, jeder hat seinen eigenen Mietvertrag, in dem die vollen qm stehen, aber die Miete nur hälftig ausgewiesen ist. Also Beispiel: Wohnung hat 4 Zimmer, kostet komplett warm 700,- Euro. Person 1 hat einen Mietvertrag für 4 Zimmer, Mietpreis: 350 Euro und die Person 2 ebenso.
Nun ist Person 1 Hartz IV Empfänger und somit nicht wohngeldberechtigt.
Person 2 arbeitet teilzeit und ist wohngeldberechtigt.
Es handelt sich hierbei ja offensichtlich um einen Mischhaushalt. Da aber im Mietvertrag schon berücksichtigt ist, daß die Mietvertrag anteiligt erstellt ist, wie ist das dann beim Wohngeldantrag ? Man muß ja Haushaltsmitglieder angeben, aber die sind ja in der anzugebenden Miete nicht miteinbezogen ?
Hatte jemand sowas schomal ?
VG
Gemeinsamer Haushalt?
Folgende Frage: Jemand lebt in einer 2-er-WG,
WG-Definition?
jeder hat seinen eigenen Mietvertrag, in dem die vollen qm stehen, aber die
Miete nur hälftig ausgewiesen ist. Also Beispiel: Wohnung hat
4 Zimmer, kostet komplett warm 700,- Euro. Person 1 hat einen
Mietvertrag für 4 Zimmer, Mietpreis: 350 Euro und die Person 2
ebenso.
Nun ist Person 1 Hartz IV Empfänger und somit nicht wohngeldberechtigt.
Person 2 arbeitet teilzeit und ist wohngeldberechtigt.
Es handelt sich hierbei ja offensichtlich um einen Mischhaushalt.
Bezogen auf was?
Da aber im Mietvertrag schon berücksichtigt ist, daß die Mietvertrag :anteiligt erstellt ist, wie ist das dann beim Wohngeldantrag ?
Man muß ja Haushaltsmitglieder angeben, aber die sind ja in der anzugebenden :Miete nicht miteinbezogen ?
In der Miete nicht, das ist richtig. Die Frage ist hier, ob die beiden einen gemeinsamen Haushalt bilden? Das scheint schon so, da beide die volle Fläche gemietet haben und jeweils 50% zahlen. Wahrscheinlich teilen sie sich auch hälftig die Nebenkosten, ungeachtet der Verursachung? Haften denn beide gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter?
WG ist WG. Zwei Leute wohnen in einer Wohnung, haben getrennte Zimmer, einen geteilten Kühlschrank usw.
Wie bezogen auf was ? Mischhaushalt heißt laut Infos, die man so finden konnte, zwei Leute leben in einem Haushalt (aber nicht als Familie) und einer ist wohngeldberechtigt, der andere nicht.
Es gibt für die Wohnung nur eine Inklusivmiete, wie schon erwähnt zahlt jeder seine 350,- Euro.
Die Mieter haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur für den eigenen abgeschlossenen Mietvertrag in Höhe von 350,- Euro.
Mietgegenstand
WG ist WG. Zwei Leute wohnen in einer Wohnung, haben getrennte
Zimmer, einen geteilten Kühlschrank usw.
WG ist auch mal anders WG. Insbesondere bei der vertraglichen Ausgestaltung.
Und das hier die Dinge anders liegen als im Vertrag kann man nur annehmen.
Einerseits mietet jeder WGler die komplette Wohnung aber zum jeweils halben Preis. Andererseits gibt es getrennte Wohnbereiche.
Wie bezogen auf was ? Mischhaushalt heißt laut Infos, die man
so finden konnte, zwei Leute leben in einem Haushalt (aber
nicht als Familie) und einer ist wohngeldberechtigt, der
andere nicht.
Für die ARGE kommt es eben auf die Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt, an.
Es gibt für die Wohnung nur eine Inklusivmiete, wie schon
erwähnt zahlt jeder seine 350,- Euro.
Bei Abschluss des Mietvertrages hat eben noch keiner dran gedacht, dass beide mal Sozialfälle werden könnten und jetzt sitzen sie auf einem „gemeinsamen“ Vertrag.
Die Mieter haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur für
den eigenen abgeschlossenen Mietvertrag in Höhe von 350,-
Euro.
Aber was ist der Mietgegenstand?