Wohngeldantrag Widerspruch formulieren

Wohngeldantrag wurde nach 10-monatiger Bearbeitungszeit abgelehnt. Inzwischen hatten Familienangehörige mit einem Geldbetrag unterstützt, um die Miete weiter zahlen zu können und eine Privatinsolvenz abzuwenden. Dieser Geldbetrag wurde dann vom Wohngeldamt bei einer Kontenüberprüfung als Einkommen bewertet, sodaß jetzt das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen zur Ablehnung des Antrags führte. Hier stellt sich die Frage nach dem Sinn der Wohngeldbeantragung! Wer hat hier ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer kann bei der Formulierung eines Widerspruchs behilflich sein?

Hallo,

Handelt es sich hier tatsächlich um Wohngeld im Sinne des Wohngeldgesetzes? Im Gegensatz zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zählen hier Darlehen oder ähnliches nicht zum anrechenbaren Einnahmen. Hier zählen im Grunde nur die Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Auch wenn es geschenkt worden wäre, stellt es kein anrechenbares Einkommen dar, es sei denn es wären unangemessen hohe Beträge.
Grundsätzlich könnte man in einem solchen Fall Widerspruch einlegen. Um die Frist zu wahren, kann man das auch erstmal mit dem Hinweis machen, dass die Begründung nachgereicht wird. Wenn jedoch tatsächlich Darlehen als Einkommen angerechnet wurden, dann ist die Begründung ganz einfach: Darlehen wurde als Einkommen angerechnet. In einigen Bundesländern ist wohl dieses Widerspruchsverfahren abgeschafft und es müßte gleich vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Dazu sollte aber ein Hinweis auf dem Bescheid zu finden sein. Es müßte also irgendwo stehen, wo ein eventueller Widerspruch oder eine Klage einzureichen wäre und wie lang die Frist ist.
Es kann nicht Schaden, sich zunächst mal eine Auskunft von einem Anwalt geben zu lassen. Kostet nicht mal 30€, die man auch erstattet bekommt, wenn man am Ende gewinnt.

Grüße