Wohngeldantrag zu kompliziert :)

Hallo, habt ihr auch immer wieder diese situation dass auf den ganzen anträgen wörter stehen die nur zu missverständnissen führen?

Ich traue mich schon garnicht mehr diese anträge auszufüllen, aus angst etwas falsch anzukreuzen :smile:

Daher mal eine Frage, die mich beim überfliegen eines wohngeldantrages stutzig gemacht hat.

in mehreren Feldern wird dort nach Haushaltsmitgliedern gefragt. Erst soll man sie aufschreiben und später wird man gefragt, ob noch andere menschen in der wohnung wohnen die nicht zu den haushaltsmitgliedern gehören. Was sind denn dann Haushaltsmitglieder?

Wenn 3 Leute in einer WG wohnen, aber nur 2 stehen im Mietvertrag, dann sind die 2 Haushaltsmitglieder und der andere nicht?
Ich dachte immer Haushaltsmitglieder sind menschen, die sich einen Haushalt teilen.

Klärt mich doch bitte mal auf :smile:
Danke

Re: Wohngeldantrag zu kompliziert :smile:
Hallo:

in mehreren Feldern wird dort nach Haushaltsmitgliedern
gefragt. Erst soll man sie aufschreiben und später wird man
gefragt, ob noch andere menschen in der wohnung wohnen die
nicht zu den haushaltsmitgliedern gehören. Was sind denn dann
Haushaltsmitglieder?

Wenn 3 Leute in einer WG wohnen, aber nur 2 stehen im
Mietvertrag, dann sind die 2 Haushaltsmitglieder und der
andere nicht?

Nein. In einer WG kann jeder sein eigener Haushalt sein. Deswegen heißt es ja auch Wohngemeinschaft und nicht Haushaltsgemeinschaft.

Ich dachte immer Haushaltsmitglieder sind menschen, die sich
einen Haushalt teilen.

So ist es auch.

Klärt mich doch bitte mal auf :smile:

Hier kann man nachlesen, was im Woohngeldgesetz als Haushaltsmitglied definiert wird: http://bundesrecht.juris.de/wogg/__5.html

Grüße

ok gut zu wissen. Aber da kommen ja schon wieder Fragen auf.

Ich zitiere von deinem Link:

„Haushaltsmitglied ist auch, wer …und mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.“

Also A wohnt mit B und C zusammen.

B bekommt Arbeitslosengeld (nicht wohngeldberechtigt)
C hat irgendeinen Job, indem B gut verdient (nicht wohngeldberechtigt)
A möchte Wohngeld beantragen

Also geht es um den Haushalt von A.

B und C haben ein anderes Zimmer und auch die Punkte die auf deinem link angeführt werden treffen nicht zu.
Dann kommt aber der Teil

„und mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist.“

B und C leben mit A in einer Wohngemeinschaft .
Der Wohnraum für den Wohngeld beantragt wird ( der von A ist der Mittelpunkt von As Leben). Was heißt jetzt wieder Lebensbeziehung? Die Wohnung ist auch der Mittelpunkt von B und Cs Leben.

Kompliziert das ganze…

„Haushaltsmitglied ist auch, wer …und mit der
wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wenn der Wohnraum, für den
Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der
Lebensbeziehungen ist.“

Genau auf … UND kommt es an. Wenn die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt sind, also die Nummern 1 bis 6, dann gibts auch kein und. Folglich zählt man dann nicht als Haushaltsmitglied.

Also A wohnt mit B und C zusammen.

Kein Problem.

Also geht es um den Haushalt von A.

Ja.

„und mit der wohngeldberechtigten Person in einer Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wenn der Wohnraum, für den
Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der
Lebensbeziehungen ist.“

B und C leben mit A in einer Wohngemeinschaft .
Der Wohnraum für den Wohngeld beantragt wird ( der von A ist
der Mittelpunkt von As Leben). Was heißt jetzt wieder
Lebensbeziehung? Die Wohnung ist auch der Mittelpunkt von B
und Cs Leben.

Kompliziert das ganze…

So sehr nun aber auch wieder nicht. Da die Bedingungen der Nummern 1 bis 6 nicht zutreffen, spielt es keine Rolle, ob die Wohnung Lebensmittelpunkt von A, B oder C ist. Schließlich steht dort ja das Wörtchen UND anstatt ODER. Das macht den kleinen aber feinen Unterschied.
A kann für sich Wohngeld beantragen, wenn die weiteren Bedingungen des Gesetzes erfüllt werden, ohne dass die Einkommen von B und C angerechnet würden.

Grüße

ok,ich (alias apfelwein, seine freundin) habs langsam kapiert. von mir kam die anfrage, hab nur mein pw vergessen :smiley:

und dann noch ne frage.

2 varianten.

varainte 1 :

A beantragt Wohngeld, gibt aber B und C als Haushaltsmitglied an, weil A noch nicht bescheid wusste.

Variante 2 :

A beantragt Wohngeld, gibt aber B und C dann als „Nichthaushaltsmitglieder“ an.

frage: Unterscheidet sich der Betrag dann? Ist er dann bei V1 höher oder niedriger als bei V2, oder wär das kein Unterschied?


und noch eine Frage.

Wenn A bei der Beantragung Variante 1 genommen hat und dann merkt: Oh, B und C sind garkeine Haushaltsmitglieder, kann A dann bei der Verlängerung B und C als „Nichthaushaltsmitglieder“ einschreiben?

varainte 1 :

A beantragt Wohngeld, gibt aber B und C als Haushaltsmitglied
an, weil A noch nicht bescheid wusste.

Variante 2 :

A beantragt Wohngeld, gibt aber B und C dann als
„Nichthaushaltsmitglieder“ an.

frage: Unterscheidet sich der Betrag dann? Ist er dann bei V1
höher oder niedriger als bei V2, oder wär das kein
Unterschied?

Also erstens mal die Frage,warum B als Arbeitslosengeldempfänger nicht wohngeldberechtigt ist. Weil ALG2 emfangen wird? Dann hätte sich die Frage der Haushalstzugehörigkeit schon mal gestellt.
Bei ALG 1 bestünde zumindest dem Grunde nach Anspruch.
Aber grundsätzlich würden bei Variante 1 natürlich alle Einkommen der Mitglieder (abzüglich der Freibeträge) angerechnet. Ob das dann im Vergleich zu Variante 2 zu mehr oder weniger führt, hängt vor allem vom Einkommen und den anrechenbaren Wohnkosten ab. Bei Variante 2 würde schließlich nur das Einkommen von A angrechnet aber auch nur ein Drittel der Wohnkosten.

und noch eine Frage.

Wenn A bei der Beantragung Variante 1 genommen hat und dann
merkt: Oh, B und C sind garkeine Haushaltsmitglieder, kann A
dann bei der Verlängerung B und C als
„Nichthaushaltsmitglieder“ einschreiben?

Ja, wenn dies den Tatsachen entspricht. Aber natürlich muss man sich auf Fragen und eine längere Bearbeitungsdauer gefaßt machen.

Grüße

ok, vielen dank… jetzt weiß ich bescheid :wink: