Wohngeldbeantragen

Hallo ich habe da mal eine Frage,

ich habe mich von meinem Lebensgefährten getrennt und bin mit meiner Tochter (6) in eine eigene Wohnung gezogen. Nun wurde mir gesagt, dass ich Wohngeld beantragen könnte nun würde ich gerne wissen, welche Vorraussetzungen ich dafür haben muss…
Zu meiner Wohnung: sie ist 60 cm² und kostet warm 530€
Ich gehe Teilzeit arbeiten und bekomme für meine Tochter vom Vater 40€ Unterhalt bzw. bis Julie habe ich noch UVG erhalten. Steht mir wirklich Wohngeld zu? Und wenn ja in welcher Höhe?

Lieben Gruß und vielen Dank

Patricia

hallo patricia,

gerne würde ich dir deine frage beantworten ,allerdings müsste ich dafür wissen wieviel du monatlich durch deinen teilzeitjob verdienst.

gruss nancy

Da gibt es mehrere „Baustellen“ zu bearbeiten:
zunächst einmal würde ich Ihnen raten, Arbeitslosengeld-II (ALG-II oder besser bekannt als Hartz-IV) u n d Wohngeld zu beantragen. Es könnte nämlich angesichts Ihrer lediglich Teilzeittätigkeit durchaus sein, dass Sie durchaus Anspruch auf ALG-II hätten. Wenn Sie beide Ansprüche stellen, wird geprüft, auf Grund welches Antrages höhere Leistungen an Sie gezahlt werden können. Für beide Anträge gilt: schnellstmöglich Antrag stellen! Bestehen Sie auf der Stellung beider Anträge.
Frage an Sie: weshalb erhalten Sie lediglich 40,-- € Unterhalt fürs Kind? Falls der Kindsvater nicht mehr zahlen k a n n, fragen Sie nach bei der UVG-Stelle (Jugendamt), ob Sie ergänzend noch UVG erhalten können bis zur UVG-Grenze. M a g der Kindsvater nicht mehr zahlen, hilft nur eins: ihn zuerst im Guten auffordern, mehr zu zahlen und wenn das nichts hilft: zum Anwalt gehen.
Außerdem rate ich Ihnen dringend, eine Vollzeittätigkeit anzunehmen. Dazu wird man Sie, angesichts des Alters Ihres Kindes auffordern. Sollte das Kind noch den Kindergarten besuchen, kann es dort ganztags hingehen (Sie können bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung bei geringem Einkommen die Übernahme der Gebühren beantragen) oder - falls es schon zur Schule geht, den Hort besuchen (auch für diese Gebühren können Sie einen Antrag stellen).
Notfalls (falls Sie schwierige Arbeitszeiten haben, die nicht zu den Öffnungszeiten v. Kindergarten/Hort passen) müssten Sie Ihr Kind ergänzend zu einer Tagesmutter geben. Auch hierfür könnten Sie die Übernahme der Kosten beantragen.
Erledigen Sie bitte unbedingt alle Anträge schnellstmöglich. Angesichts der zu zahlenden Miete kommen Sie sonst in Zahlungsschwierigkeiten und verlieren evtl. die Wohnung. Unbedingt dafür sorgen, dass zuverlässig die Miete bezahlt wird.
Alles Gute!

Vielen Dank für die Antwort,

Zu meiner Tochter: Ich habe bereits einen Antrag bei der UVK gestellt und um ergänzung gebeten, leider ist mir dieses verwehrt worden, da meine Tochter im Juli diesen Jahres 6 Jahre Alt geworden ist. Das Jugendamt hat den Kindesvater zu der höhe des Unterhaltes eingestuft, somit kann ich da auch nichts machen. Dieses hat sich nach seinem Gehalt und weiteren Kindern so ergeben. Ich muss dazu sagen, dass ich 5 Jahre keinen Kontakt zum Vater hatte (er wollte das so) und nicht wusste das er in den Jahren für mehr Nachwuchs gesorgt hatte (6 Kinder inkl. meiner Tochter). Ganze Tage zu arbeiten ist eine Option, da ich gern arbeite und es auch immer getan habe, aber ist es wirklich im Sinne einer Kindererziehung?

Angesichts Ihrer Ratschläge werde ich gleich Montag beide Anträge stellen, in der Hoffnung das mir wenigstens ein bisschen zu Teil wird!

Wünsche ein schönes Wochenende und noch mals vielen Dank für die Hilfe!!!

Patricia

Hallo Nancy,

momentan sind es leider nur 450,00€ welches aber Stunden mäßig nach der Probezeit (3 Monate; bin seit 01.08. dort) angehoben wird auf 800 Brutto (beide Beträge Brutto). Zu den Einkünften kommt dann wie gesagt noch Kindergeld und 40€ Unterhalt.

Lieben Gruß

Patricia

wenn das deine einzige einkommens quellen sind (lohn,kindergeld und unterhalt) dann solltest du dir überlegen ob du nicht ergänzende alg 2 leistungen beantragen möchtest -dann würdest du unterm strich mehr geld zum leben bekommen als wenn du nur wohngeld beantragen tust !

natürlich musst wissen was dir lieber ist . Wohngeld geht natürlich auch (was nicht geht ist wohngeld und alg2 leistungen -entweder oder)

gruss nancy

Hallo liebe Patricia,
wieviel Wohngeld Du bekommst, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Antrag stellen - das kann nie falsch sein. Die Berechnung hängt von Deinem Verdienst ab. Die Größe der Wohnung ist nicht so wichtig, da Du Wohngeld nur für die qm-Zahl bekommst, die für Dich vorgegeben ist,
d.h. Wohngeld für 2 Personen. Alle qm, die die Wohnung größer ist, werden einfach nicht berücksichtigt.
Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Puddelchen