Wohngeldbeantragung: BWA = EüR?

Hallo,

ich bin Kleinunternehmer und brauche nur jedes Jahr dem Finanzamt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung einzureichen und wollte gern Wohngeld beantragen.

Dazu muss eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorgelegt werden. Ist diese mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EüR) gleichbedeutend???

Wenn nein: gibt es Freeware-Software im Web für eine BWA?

Hallo,

ich bin Kleinunternehmer und brauche nur jedes Jahr dem
Finanzamt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung einzureichen und
wollte gern Wohngeld beantragen.

Dazu muss eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
vorgelegt werden. Ist diese mit der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EüR) gleichbedeutend???

das ist nahezu das gleiche. ein steuerberater, der für seinen Mandanten monatlich die Buchhaltung erstellt, möchte diesen eben auch monatlich über die momentane Gewinnsituation auf dem laufenden halten. Eben diese vorläufige Gewinnermittlung schimpft sich BWA. Die zahlen der Dezember-BWA verändern sich dann meist noch durch die Abschlussbuchungen (wie Abschreibungen und so) und als Ergebnis hat man die EÜR. Wenn du also deine gesamten Ausgaben „im Griff“ hast, ist die EÜR durchaus mit der BWA gleichzusetzen.
Sag doch einfach dem Wohngeldamt, dass du keinen Steuerberater hast und deshalb keine BWA einreichen kannst, dafür aber mit einer vorläufigen EÜR dienen kannst.

Wenn nein: gibt es Freeware-Software im Web für eine BWA?

eigentlich müßte jedes Buchhaltungsprogramm ne BWA ausdrucken.