meine 6 Geschwister und ich haben eine ETW geerbt.
Seit dem Tod unserer Eltern lebt ein Bruder von mir allein in dieser Wohnung.
Seit einigen Jahren ist er arbeitslos und bekommt an Arbeitslosenhilfe ca. 950,-- DM. Vorläufig ist auch eine Arbeitsstelle nicht in Aussicht. Stehen ihm irgendwelche Beihilfen zu?
Kann das Arbeitsamt oder Sozialamt irgendwann seinen Anteil an der Wohung anrechnen?
Für eine selbstgenutzte ETW kann Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden! Bei angemessener Grösse muss im Fall der Notlage auch das Sozialamt einspringen.
Wohngeld/Lastenzuschuss errechnet sich aus dem Familieneinkommen, dem Alter/ Ausstattung der Wohnung und dem Wohnort (Mietspiegel). Auf den Seiten des Bauministeriums gibts die online- Version der neuen Wohngeld- Broschüre www.bma.bund.de
da kann man sich das mit etwas Geduld ausrechnen.
Ansonsten - einfach Antrag stellen und abwarten!