Hallo zusammen,
eine Freundin ist in einer Ausbsildung. Ihr Freund bezieht ALG II . Beide wohnen zusammen. Nun hat Sie Wohngeld beantragt da BAB Abgelehnt worden ist. Der Freund hat natürlich keine Anspruch auf Wohngeld aber darf er zur Berechung mit einbezogen werden? Eigentlich geht es ja nur um die Freundin?