Wohngeldberechnung bei Variablem Gehalt

Hallo,

ich habe eine Frage zur Wohngeldberechnung:

Wie wird das Wohngeld für einen Arbeitnehmer berechnet, desse Gehalt sich aus einem Festgehalt und einer erfolgsabhängigen Provision zusammensetzt?
Ferner treten weitere Variablen im Gehalt auf.
Die Provision ist variabel, wie auch die Arbeitszeit und weiteren Zulagen des AN. So kann das Gehalt je nachdem wie viel der AN arbeitet (Überstunden) und wie erfolgreich er ist (Provision) erheblich schwanken. Es liegen keine Durchschnittswerte für diesen AN in dieser Tätigkeit vor.

Entscheidet das Amt nach Grundgehalt, oder nach der ersten Gehaltsabrechnung, oder wird jeden Monat neu geprüft und gerechnet. Falls das Amt ein bestimmtes Wohngeld für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, wie wird mir den nicht zu vermeidenden Differenzen zum tatsächlichen Wohngeldanspruch verfahren, wenn der Antragssteller insgesamt zu viel bzw. zu wenig Wohngeld erhält?

Über Antworten freue ich mich.

moin moin,

leider kann ich nicht weiterhelfen. aber jede wohngeldstelle ist verpflicht auskunft zu geben. am besten auch nach dem gestzespassus fragen.

clowneske grüße

Hallo,

im Normalfall wird ein Durchschnittseinkommen aus dem Gehalt der letzten 12 Monate gebildet, welches dann Grundlage für die Berechnung ist.

Gruß!

dies ist nicht so einfach, es gibt im internet einen rechner dafür, wo du dann deine ganzen daten eingebist und dieser dir den betrag ermittel

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Woh…

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
mfG Felix

hallo Kimchi123
bei dem Wohngeldberechnung wird alles was an Einkommen in dein Lohnzettel (Gehalt,Provision, einmaliges Urlaubsgeld, Überstunden usw.)angerechnet. ich weiß es da es bei uns auch so war, mein Mann hatte auch einen Monat mehr Stunden wegen der Überstunden, dann konnten wir bei der Prüfung nach einem halben Jahr Geld an die Wohngeldstelle zurück zahlen.Wenn man aber zu wenig Einkommen hat wie es bei der Berechnung ist, weis ich auch nicht ob es eine Nachzahlung des Wohngeldes gibt. Wie es aber berechnet wird, was für -Freibeträge abgerechnet wird weiß ich leider nicht, tut mir leid.
Mit freundlichem Gruß
Qualle Qualle 2008

Haqllo, soviel ich weiß, rechnen sie den Durschschnett aus.renate claus

Das ist zwar nicht einfach, aber durchaus machbar. Ist halt kein Fall, der monatlich gleich läuft vom Antragsmonat bis der Bescheid ausläuft (Achtung: für den rechtzeitigen Weiterbewilligungsantrag sind Sie selber verantwortlich, bis wann gewährt wird, steht auf Ihrem Bescheid, wenn Sie denn einen bekommen).

  1. Antrag stellen und gleich mal die letzten paar Monatsabrechnungen mitnehmen, damit die Tatsache des variierenden Einkommens dargelegt wird. Ab Antragsstellungsmonat gilt dann: monatlich die Abrechnungen vorlegen. Es kann sich dann durchaus ergeben, dass ein Monat gezahlt wird, nächsten Monat nicht, dann zwei Monate gezahlt werden usw. machen Sie sich am besten gleich mit dem Gedanken vertraut, dass die Auszahlung nicht unbedingt zeitnah laufen wird, sondern mit Verzögerung, da Ihr Fall vermutlich nicht unbedingt die Regel darstellt.
    Alles Gute!

Jedes Einkommen wird berechnet. Es kann also bei der Überprüfung Ihres Durchschnitts-Einkommens passieren daß Sie Wohngeld zurück zu zahlen haben oder aber daß kein Wohngeld zuerkannt wird wenn im Vorfeld im Prüfzeitraum insegamt zuviel verdient wurde. Was für ein Zeitraum gefordert wird um die bisherige Einkommensgröße zu ermitteln weiß ich nicht das hängt mitunder auch von der zuständigen Behörde ab.

Hallo kimchi123!

Das ist leider nicht mein Themengebiet!

Grüße,

Lupo

Abend,
also eigentlich muss man beim Wohngeldantrag die Gehaltsabrechnungen der letzten 12Monate vorlegen und den Arbeitsvertrag. Wenn du noch nicht so lange dort arbeitest, halt Vertrag und aktuelle Lohnbescheide. Wie das dann genau berechnet wird weiß ich allerdings auch nicht.
Gruß Jenny

Hallo,SMit Wohngelberechnung kenne ich mich leider nicht aus.

ich habe eine Frage zur Wohngeldberechnung:

Wie wird das Wohngeld für einen Arbeitnehmer berechnet, desse
Gehalt sich aus einem Festgehalt und einer erfolgsabhängigen
Provision zusammensetzt?
Ferner treten weitere Variablen im Gehalt auf.
Die Provision ist variabel, wie auch die Arbeitszeit und
weiteren Zulagen des AN. So kann das Gehalt je nachdem wie
viel der AN arbeitet (Überstunden) und wie erfolgreich er ist
(Provision) erheblich schwanken. Es liegen keine
Durchschnittswerte für diesen AN in dieser Tätigkeit vor.

Entscheidet das Amt nach Grundgehalt, oder nach der ersten
Gehaltsabrechnung, oder wird jeden Monat neu geprüft und
gerechnet. Falls das Amt ein bestimmtes Wohngeld für einen
bestimmten Zeitraum bewilligt, wie wird mir den nicht zu
vermeidenden Differenzen zum tatsächlichen Wohngeldanspruch
verfahren, wenn der Antragssteller insgesamt zu viel bzw. zu
wenig Wohngeld erhält?

Über Antworten freue ich mich.

Ich kenne mich nur mit Mietbeihilfe im Zivildienst aus. Bitte fragen Sie einen anderen Experten.
Peter Tobiassen

Hallo

wie wird mir den nicht zu vermeidenden Differenzen zum tatsächlichen Wohngeldanspruch verfahren, wenn der Antragssteller insgesamt zu viel bzw. zu wenig Wohngeld erhält?

Es wird im Voraus geschätzt.
Ich denke, dass der Antragsteller deutlichen Einfluss darauf hat, wie hoch die Schätzung ausfällt.

Wie im Nachhinein gerechnet wird, ob Monat für Monat oder im Durchschnitt, das weiß ich leider nicht. Ich weiß im Moment auch nicht, ob es überhaupt einen Untschied ausmachen würde.

Wenn der Antragsteller meint, zu wenig Wohngeld zu erhalten, kann er natürlich Widerspruch einlegen. Er hält immer einen Bescheid. Erstmal einen vorläufigen Bescheid, weil ja geschätzt wird, und nachher einen endgültigen Bescheid. Jedenfalls war das früher so.

Ich bin in der Hinsicht leider nicht mehr so ganz auf dem Laufenden, muss mich mal austragen als Experte.

Viele Grüße

Hallo,
ich möchte versuchen Deine Frage zu beantworten:
bei Antragstellern mit monatlich wechselnden Einkommensverhältnissen wird das durschnittliche Einkommen der letzten 6 Monate zugrunde gelegt.Im Wohngeldbescheid ist in der Regel das errechnete Einkommen ersichtlich mit dem Hinweis, dass bei Überschreitung/Unterschreitung (Betrag ist ausgewiesen) sofort ein Nachweis bei der Wohngeldstelle vorzulegen ist. Ich hoffe ich konnte helfen. Die Wohngeldstelle hat natürlich auch eine Beratungspflicht und muss diese Fragen beantworten können bzw. die Verfahrensweise erläutern.