Wohngeldberechnung mit Minijob

Folgender Sachverhalt. Schichtdienstarbeiter mit einem
normale Gehalt. Ehefrau ist eigentlich zu Hause, hat aber einen
so genannten Minijob (400,00 Euro-Basis). Meine Frage: In wie weit
wird der Minijob angerechnet oder wird er überhaupt angerechnet. Muss dieser Job angegeben werden?

hallo tklein9360,
ich möchte deine Frage nach dem Einkommen beantworten. Alle Einkommen die ihr habt, ob es Minijob oder etwas anderes ist,wird bei der Wohngeldstelle angerechnet, wieviel weiß ich nicht,und was von dem Einkommen im enddefekt noch übrig bleibt das weiß ich auch nicht.
ich hoffe erstmal mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben.

Hallo,

der Minijob wird ganz normal als Gehalt angerechnet. Da gibt es auch keine Freibeträge.

Grüße
caddy

guten morgen ,

den wohngeldantrag stellt immer der hauptmieter einer wohnung -solltet ihr die wohnung gemeinsam angemietet haben -dann muss die person die das höhere einkommen hat (in dem fall du) den antrag stellen !Deine frau müsstest du als „haushaltsmitglied“ angeben und natürlich auch das einkommen von ihr …ausschlaggebend ist das gesamteinkommen (der minijob fällt in der berechnung zwar nicht ins gewicht -muss aber trotzdem angegeben und nachgewiesen werden )

und ihr dürft keine alg2 leistungen oder ergänzende leistungen der arge /jobcenter erhalten -dann gibt es nämlich kein wohngeld !!

für den wohngeldantrag brauchst du/ihr folgende unterlagen ;
mietvertrag , vermieterbescheinigung (vom vermieter ausgefüllt), letzte nebenkostenabrechnung , arbeitgeberbescheinigung (vom arbeitgeber ausgefüllt) von dir und deiner frau , und die lohnabrechnungen (auch von dir und deiner frau ) von dezember 2011 ,januar ,feburar und märz und natürlich den hauptantrag für wohngeld !!!

und du solltest nach möglichkeit die unterlagen vor dem 25.03. einreichen damit ihr noch in sogenannten „rechenlauf“ reinfallt …dann gibt es schon ab 01.april wohngeld …alles was nach dem 25.3 eingereicht wird fällt nicht mehr in den rechenlauf und wird erst den monat danach berechnet und ausgezahlt (also im Mai ) – vorrausgesetzt ihr habt einen anspruch auf wohngeld !

ausserdem ist es wichtig die oben aufgeführten unterlagen direkt alle parat zu haben, die wohngeldstelle die anträge immer erst bearbeitet wenn die unterlagen alle vollständig sind — die formular vordrucke kann man sich alle aus dem internet runterladen und ausdrucken !!!

lieben gruss nancy

Es muss jegliches Einkommen angegeben werden, also selbstverständlich auch das geringfügige Einkommen Ihrer Ehefrau. Es nicht anzugeben, würde Betrug darstellen.

Hallo tklein9360,
danke für Deine Anfrage. Ja, Du musst den Mini-Job schon anzeigen. Alles, was ihr verdient, wird mit angerechnet. Ich würde es auf jeden Fall aber probieren, mehr wie eine Absage kannst Du doch nicht erhalten. Viel Glück
Puddelchen