Guten Tag,
auf der Suche danach, wieviel Bargeld man besitzen kann, damit das Wohngeld/ Lastenzuschuss nicht gekürzt wird, bin ich nicht 100% fündig geworden:
Habe im Wohngeld Gesetz den § 27 gefunden, der u.A. besagt, dass Einnahmen/ Ausgaben über 15%, der eigenen Monatseinkünfte, die Höhe des erhaltenen Wohngelds/ Lastenzuschuss beeinflussen.
Habe eine einmalige Abfindungszahlung erhalten was meine monatl. Einnahme um 25% erhöht.
Dagegen stehen aber meine Ausgaben, wie Heizölkauf und Kontodeckung.
Dann bleibt nur noch wenig übrig (unter der 15% Grenze)
Berücksichtigt die Wohngeldbehörde bei der Berechnung nur die Einkünfte, oder auch die Ausgaben?
Hatte hier im WWW schon mal diesen Fall und hat eine Info?
Im Voraus besten Dank,
B.