Wohngeldberechnung

Guten Tag,
auf der Suche danach, wieviel Bargeld man besitzen kann, damit das Wohngeld/ Lastenzuschuss nicht gekürzt wird, bin ich nicht 100% fündig geworden:

Habe im Wohngeld Gesetz den § 27 gefunden, der u.A. besagt, dass Einnahmen/ Ausgaben über 15%, der eigenen Monatseinkünfte, die Höhe des erhaltenen Wohngelds/ Lastenzuschuss beeinflussen.

Habe eine einmalige Abfindungszahlung erhalten was meine monatl. Einnahme um 25% erhöht.

Dagegen stehen aber meine Ausgaben, wie Heizölkauf und Kontodeckung.

Dann bleibt nur noch wenig übrig (unter der 15% Grenze)

Berücksichtigt die Wohngeldbehörde bei der Berechnung nur die Einkünfte, oder auch die Ausgaben?

Hatte hier im WWW schon mal diesen Fall und hat eine Info?

Im Voraus besten Dank,
B.

hallo , normalerweise ist es für die wohngeldstelle nur wichtig zu wissen wenn man einkünfte und kapital bzw vermögen hat oder bekommt .

jetzt bin ich mir nicht zu 100% sicher aber du schreibst ja -du hättest eine einmalige ABFINDUNG bekommen und abfindungen sind ja zweckgebunden (als entschädigung oder ähnliches) daher dürfte das eigentlich nicht relevant sein .

wenn mann zb alg 2 leistungen bekommt -und man erhält zb. eine zahlung von einer versicherung wegen einem schaden dann wird das versicherungsgeld auch nicht als einkommen angerechnet da das geld zweckgebunden ist !!
gewinnt man zb beim lotto …ist das einkommen und wird angerechnet bzw abgezogen .

gruss nancy

Rate Ihnen, das Verwenden der Abfindung zu belegen: Konto überzogen um soundsoviel, Ausgleich des Kontos, Heizölkauf. Den Heizölkauf können Sie sowieso immer angeben. Es kommt darauf an, wieviel nach den Ausgaben für Kontodeckung und Heizölkauf noch übrig bleibt von der Abfindung. Allerdings sind die Zinseinnahmen vom übrig bleibenden Geld stets als Einnahmen anzugeben.
Sie können auch noch andere Ausgaben angeben bei der Antragstellung. Legen Sie unbedingt die Nebenkostenabrechnung bei.
Alles Gute!

hallo bobbeldaheim,
zu diesem Thema kann ich nichts weiter sagen, da wir kein Wohngeld vom Wohngeldamt erhalten, wir bekommen das Wohngeld mit dem ergänzendem Harzt IV.
Frage doch einfach bei der Wohngeldstelle nach wie die das berechnen, ob sie die Einmalzahlung von der Abfindung anrechnen, und wenn ja, wie lange sie das anrechnen.
Gruß qualle2008