Wohngeldberechtigt?

hallo,
Ich bin alleinstehend mit Kind. Derzeit noch arbeitslos und mache nebenberuflich eine Ausbidlung zum Heilpraktiker. Um später mal selbständig zu sein.
Ich habe einige Ersparnisse, die ich aber dann für eine Praxis uä brauche und daher gern „aufheben“ möchte.
bin ich trotzdem berechtigt Wohngeld zu beantragen oder wollen die die Ersparnisse sehen? Dann würde es ja heißen - Sie haben doch Geld, nehmen sie doch das!

Danke für eure Hilfe
Kerstin

Hallo Kerstin,

so eine ähnliche Frage habe ich bereits vor ein paar Wochen hier beantwortet. Einen Wohngeldanspruch haben sie immer generell dann wenn ihr Einkommen unterhalb oder gleich der Bemessungsgrenze entspricht. Ich beziehe ebenfalls Wohngeld und bei mir liegt diese Grenze bei 738€. Das heißt wenn das Einkommen diesen Betrag übersteigt erhalten sie generell kein Wohngeld. Unter Einkommen ist hier mit zu verstehen was sie auch Nebenberuflich erwirtschaften. Veränderungen in ihrer Person so etwa das Einkommensverhältnis müssen sie bei einem Bezug von Arbeitslosengeld I dem Wohnungsamt mitteilen ansonsten laufen sie Gefahr in ein Strafverfahren zu geraten. Wohngeld wird immer für ein Jahr gezahlt danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Bezug von ALG II und anderen sozialen Leistungen besteht kein genereller Anspruch mehr da die Bundesregierung vor nicht all zu langer Zeit das Wohngeldgesetz verändert hat.
Stellen sie trotzdem einen Antrag mehr als ablehnen kann die Behörde ja nicht.
Grüße,

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