Wohngeldberechtigung

Hallo liebe Wissenden,

ist ein Auszubildender in kostenpflichtiger schulicher Ausbildung mit einem Einkommen von 800 Euro (Unterstützung der Eltern und Bildungskredit) Wohngeldberechtigt?
Der Betroffene ist nicht BAFÖG berechtigt, da die Eltern zuviel verdienen.

vielen Dank schonmal

Will

Hallo

guck doch mal in die Wohngeldtabelle, bei 800€s dürfte es aber nicht viel geben, wenn überhaupt als Azubi

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

guck doch mal in die Wohngeldtabelle, bei 800€s dürfte
es aber nicht viel geben, wenn überhaupt als Azubi

LG
Mikesch

Danke,

ich habe schon bei der zuständigen Stadtwebsite nachgesehen, aber ich fand es war nicht eindeutig. Der Knackpunkt ist wohl ob man BAFÖG-berechtigt wäre. Allerdings kann niemand Auskunft geben, ob man bei einer kostenpfl. schulichen Ausbildung Bafögberechtigt ist, was derjenige aber sowieso nicht wäre wegen dem zu hohen Verdienst der Eltern.
Ein direktes Ausschlußkriterium warum man als Azubi kein Wohngeld bekommt habe ich nicht gefunden. Die Betreffende Person erhält Bildungskredit, d.h. keine Beihilfe, in der die Miete schon berücksichtgt wurde.

Hallo

Danke,

ich habe schon bei der zuständigen Stadtwebsite nachgesehen,
aber ich fand es war nicht eindeutig. Der Knackpunkt ist wohl
ob man BAFÖG-berechtigt wäre. Allerdings kann niemand Auskunft
geben, ob man bei einer kostenpfl. schulichen Ausbildung
Bafögberechtigt ist, was derjenige aber sowieso nicht wäre
wegen dem zu hohen Verdienst der Eltern.
Ein direktes Ausschlußkriterium warum man als Azubi kein
Wohngeld bekommt habe ich nicht gefunden. Die Betreffende
Person erhält Bildungskredit, d.h. keine Beihilfe, in der die
Miete schon berücksichtgt wurde.

dann bleibt nur: Antrag stellen und sehen wie der Bescheid ausfällt, dann eben Widerspruch und evtl. dann klagen um eine Klarstellung zu bekommen

LG
Mikesch