Wohngeldbescheid nur einseitig?

Ich hatte für das Jahr 2009 einen Bescheid für Wohngeld bekommen.
Da ich selbständig bin musste ich meine Einkünfte für 6 Monate im voraus schätzen.
Im Bescheid stand folgendes: „Sie haben angegeben, dass sich Ihre Einnahmen in den nächsten Monaten erhöhen werden. Ich bitte Sie daher, mir einen entsprechenden Nachweis nach der Einkommenserhöhung vorzulegen. Eine diesbezügliche Umrechnung behalte ich mir vor. Insofern handelt es sich um eine Abschlagszahlung.“

Nun stellte sich aber heraus das die Einnahmen sogar niedriger wurden. Ich schickte also den Steuerbescheid für 2009 mit der Bitte, eine Neuberechnung vorzunehmen.

Nun teilen Sie mir mit das sie nur neu berechnen, wenn ich mehr verdient hätte. Ist sowas rechtens?

Vielen Dank für Eure Mühe.

ja das ist rechtens (weniger bürokratie) …wenn sie nichts neu berechnet haben bekommst du im schnitt das wohngeld welches du vorher auch schon bekommen hast!

abschlagszahlungen --werden nur gezahlt unter vorbehalt (damit eventuelle rückerstattungen nicht so hoch ausfallen)

ps: demnächst solltest du erst beim amt veränderungen im einkommensbereich angeben wenn diese auch tatsächlich eintreffen…das macht einiges einfacher …fürs amt und für dich auch …lieben gruss und eine besinnliche weihnachtszeit …nancy

Im Sozialrecht gibt es ein
en
rec
htswidrig nicht begünst
igenden bescheid. Ich gehe davon aus, daß es einen entsprecheneden § auch im Wohngeldgesetz gibt. Zum Anwalt gehen.

gruß, Sabine

Da kann ich dir leidernicht helfen.
MFG

Hallo,
tut mir leid, da habe ich auch keine Ahnung von und möchte Dir nichts falschen sagen. Hoffe, Du hast in der Zwischenzeit korrekte Hinweise erhalten.
Frohe Weihnachten
Puddelchen