Ich hatte für das Jahr 2009 einen Bescheid für Wohngeld bekommen.
Da ich selbständig bin musste ich meine Einkünfte für 6 Monate im voraus schätzen.
Im Bescheid stand folgendes: „Sie haben angegeben, dass sich Ihre Einnahmen in den nächsten Monaten erhöhen werden. Ich bitte Sie daher, mir einen entsprechenden Nachweis nach der Einkommenserhöhung vorzulegen. Eine diesbezügliche Umrechnung behalte ich mir vor. Insofern handelt es sich um eine Abschlagszahlung.“
Nun stellte sich aber heraus das die Einnahmen sogar niedriger wurden. Ich schickte also den Steuerbescheid für 2009 mit der Bitte, eine Neuberechnung vorzunehmen.
Nun teilen Sie mir mit das sie nur neu berechnen, wenn ich mehr verdient hätte. Ist sowas rechtens?
Vielen Dank für Eure Mühe.