Hallo,
ich habe im August 2010 kein Einkommen gehabt und von meinen Rücklagen gelebt.
Deswegen habe ich Wohngeld beantragt und dies für den Monat August auch bewilligt bekommen.
Zum 01.September 2010 bin ich umgezogen und habe zum 22.09. auch einen neuen Arbeitsplatz gefunden.
An den 7 Werktagen im September habe ich ca.370 Euo Brutto verdient, sonst hatte ich im September 2010 kein Einkommen.
Ich habe wieder im September aus meinen Rücklagen aufgestockt und für September Wohngeld beantragt.
Dabei ergab sich folgende Situation:
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Mein Wohngeldantrag wurde von mir am Mittwoch, den 29.09. 13.18 Uhr per Einwurfenschreiben innerhalb Berlins verschickt.
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Die Angestellte am Schalter sagte mir, mit 95-Prozent Sicherheit ist das Schreiben am Folgetag beim Empfänger.
Die übrigen 5 % sind fast ausnahmslos Witterungs-bedingt.
Es gab aber keinerlei Witterungsbeeinträchtigungen, Streiks oder sonstige Hinderisse. -
Das Wohnungsamt sagt, der Antrag trüge den Poststempel 01.10.2010, womit kein Anspruch auf Wohngeld mehr für September 2010 existieren würde.
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Das Wohnungsamt akzeptiert das Entschuldigungschreiben der Deutschen Post nicht, da die Lieferung zum Folgetag keine Zusicherung ist.
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Inzwischen habe ich ein weiteres Schreiben der Deutschen Post erhalten, daß mein Fall zur Klärung an „Kundenservice Einschreiben und Nachnahme national“ weitergeleitet wurde.
Meine Fragen:
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Warum verhält sich das Wohnungsamt so wenig entgegenkommend, zumal mir nach meiner Abwägung die Einschreibenvariante sicherer erschien als die Fax-Variante, zumal kleine Buchstaben beim Fax oft schlecht übermittelt werden.
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„Wiehert“ hier der Amtsschimmel oder warum setzt die Bürgernahe Verwaltung gerade an dieser Stelle aus, wo die Bürgernähe exemplarisch zur Disposition steht?
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Welche Möglichkeiten sollte ich noch nutzen?
Viele Dank
BIALA