Wohngeldbewilligung

Hallo,

ich habe im August 2010 kein Einkommen gehabt und von meinen Rücklagen gelebt.

Deswegen habe ich Wohngeld beantragt und dies für den Monat August auch bewilligt bekommen.

Zum 01.September 2010 bin ich umgezogen und habe zum 22.09. auch einen neuen Arbeitsplatz gefunden.

An den 7 Werktagen im September habe ich ca.370 Euo Brutto verdient, sonst hatte ich im September 2010 kein Einkommen.

Ich habe wieder im September aus meinen Rücklagen aufgestockt und für September Wohngeld beantragt.

Dabei ergab sich folgende Situation:

  1. Mein Wohngeldantrag wurde von mir am Mittwoch, den 29.09. 13.18 Uhr per Einwurfenschreiben innerhalb Berlins verschickt.

  2. Die Angestellte am Schalter sagte mir, mit 95-Prozent Sicherheit ist das Schreiben am Folgetag beim Empfänger.
    Die übrigen 5 % sind fast ausnahmslos Witterungs-bedingt.
    Es gab aber keinerlei Witterungsbeeinträchtigungen, Streiks oder sonstige Hinderisse.

  3. Das Wohnungsamt sagt, der Antrag trüge den Poststempel 01.10.2010, womit kein Anspruch auf Wohngeld mehr für September 2010 existieren würde.

  4. Das Wohnungsamt akzeptiert das Entschuldigungschreiben der Deutschen Post nicht, da die Lieferung zum Folgetag keine Zusicherung ist.

  5. Inzwischen habe ich ein weiteres Schreiben der Deutschen Post erhalten, daß mein Fall zur Klärung an „Kundenservice Einschreiben und Nachnahme national“ weitergeleitet wurde.

Meine Fragen:

  1. Warum verhält sich das Wohnungsamt so wenig entgegenkommend, zumal mir nach meiner Abwägung die Einschreibenvariante sicherer erschien als die Fax-Variante, zumal kleine Buchstaben beim Fax oft schlecht übermittelt werden.

  2. „Wiehert“ hier der Amtsschimmel oder warum setzt die Bürgernahe Verwaltung gerade an dieser Stelle aus, wo die Bürgernähe exemplarisch zur Disposition steht?

  3. Welche Möglichkeiten sollte ich noch nutzen?

Viele Dank

BIALA

Trotz allem Missgeschick ein gesundes Neues Jahr.
Zum. vorliegenden Fall kann ich nix sagen.
Aber ein Tipp für die Zukunft:es haben Gerichte bereits gleichzeitig mit dem Absenden eines Briefes ein Fax ( am besten mit doriger Eingangrückmeldung des Internetdienstes) als " eingegangen am… " akzeptiert.
lg.idefixer 1
Mein GMX-Faxdienst tut das !
PS: ironisch: Bist Du nicht " Kunde" dort ?+++

Hallo Biala,
ein frohes neues Jahr - das hört sich wirklich alles mysteriös an - ich verstehe Dich vollkommen - bin hier aber auch hilflos. Ich würde ein persönliches Gespräch beim Wohngeldamt wahrscheinlich anstreben. Da kann man an Ort und Stelle besser alles erklären. Die letzte Möglichkeit wäre es über einen Anwalt - aber das kann teuer werden, wenn Du keine entsprechende Versicherung hast. Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und Erfolg.
LG
Puddelchen

Beamte sind halt Beamte und wenn der Poststempel vom falschen Tag ist hast du als Antragsteller Pech.

Du kannst nur noch versuchen mit den zttel der Eilzustellung zum Amt fahren und dies klären.

hallo biala,
diese frage ist sehr komplex. ausser ein widerspruch, mit der bitte um kullanz, sehe ich deine aussichten nicht sehr erfolgsversprechend.

Das ist jetzt - drei Monate danach - schlecht nachvollziehbar. Es wäre besser gewesen, den Wohngeldantrag persönlich abzugeben bereits zu Beginn des Monats September und dann die geänderten Voraussetzungen nachträglich nachzumelden (Jobaufnahme und Verdienstbescheinigung f. Sept.). Außerdem hätte das Kuvert direkt selber bei einer Poststelle abgegeben werden können (gleich achten, dass sofort abgestempelt wird). Es wird nun einmal Wohngeld berechnet erst ab dem Monat, in dem der Antrag nachweislich eingegangen ist. Da empfiehlt es sich eben, nicht so knapp erst am Monatsende den Antrag zu stellen.
Auf jeglichen Bescheid kann man Widerspruch einlegen - gut begründet. Dann wird die Sachlage neu geprüft.
Viel Aussicht auf Erfolg kann ich Ihnen leider nicht versprechen wegen der genannten Gründe.

Alles Gute!

Liebe Biala!
zu diesem Thema kann ich dir leider nicht viel sagen, ich weiß bloß das das Wohnungsamt für den Monat September 2010 den Antrag bearbeitet wenn er auch im September eingegangen ist.
Das dein Antrag witterungsbedingt nicht zugestellt werden konnte, das kann ich mir garnicht vorstellen, da die Post bei Wind und Wetter immer alles zustellen muß.
ein Fax wäre da bestimmt besser gewesen, da dies dann das Datum des Faxeinganges trägt.
Gruß Carola

Hallo

  1. Warum verhält sich das Wohnungsamt so wenig entgegenkommend, …

Weil die ja irgendwo eine Grenze ziehen müssen. Wenn die da schon mal ein Auge zudrücken, könnten das sehr zeitaufwändige Folgen haben. Denn wenn sie es bei einem tun, dann müssen sie es ja auch beim anderen tun, und wenn sie bei einem Tag nicht so genau sind, wieso sollten sie dann bei noch einem Tag dann plötzlich auf stur stellen usw. usw.

Ich finde, die Wohngeldstelle ist schon ziemlich entgegenkommend, weil es da immer ausreicht, am letzten des Monats einen Antrag für den ganzen vorausgegangenen Monat zu stellen. Das gibt es sonst bei keiner Sozialleistung.

zumal mir nach meiner Abwägung die Einschreibenvariante sicherer erschien als die Fax-Variante, zumal kleine Buchstaben beim Fax oft schlecht übermittelt werden.

Da würde in in Zukunft sowohl einen Brief als auch ein Fax schicken.

  1. Welche Möglichkeiten sollte ich noch nutzen?

Keine Energie mehr in diese Sache reinstecken und beim nächsten Mal solche Situationen vermeiden.

Die Post ist nicht verpflichtet, Briefe innerhalb von einem Tag zuzustellen, oder höchstens Expressbriefe. Die kann man also auch nicht haftbar machen.

Viele Grüße

da bin ich leider kein Experte.
mfg
Georg

Hallo,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Was ich nicht verstehe an Ihrer Antwort sind die Argumente:

„zeitaufwendig“ und „Vergleichbarkeit“.

Warum sprechen Sie von „der Wohngeldstelle“?

Steckt nicht hinter jedem Bediensteten einer Wohngeldstelle ein Mensch, der
durch unterschiedliche Auslegung gleicher Sachverhalte sich mehr oder minder von anderen Bediensteten einer Wohngeldstelle unterscheidet… und damit Demokatie und Bürgernähe versus Ausgabenstopp unterschiedlich gewichtet?

Man kann doch für alles eine Begründung finden und die Sachverhalte (und Sachzwänge) so auslegen, dass letztlich der Geist der Verfassung und die Absicht der Gesetze aufs Spiel gesetzt werden können.

Das individuelle Motiv jedes Akteurs ist nicht zu unterschätzen, und sei es um damit die Loyalität gegenüber dem Vorgesetzten in einer Behörde zu dokumentieren, wenn der einzelne Sachbearbeiter dem Bürger gegenüber einen Bescheid begründet.

Zeitaufwenig wird es doch erst dadurch, dass ein Bescheid erlassen wird, anstatt gleich um eine Stellungnahme zu bitten, die in Ihrer Gesamtheit eine solide Entscheidungsgrundlage ermöglichen würde und sehr viel Briefwechsel mit Widersprüchen sparen würde.

Aber das ganze ist ja nicht erwünscht.

Natürlich gehe ich davon aus, dass Sie Ihr eigenes Motiv mit in diesen Sachverhalt einfließen lassen.
Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber Ihre Antwort hatte mich eben sehr verwirrt.

Mit freundlichen Grüßen
Biala

  1. Warum verhält sich das Wohnungsamt so wenig entgegenkommend, …

Weil die ja irgendwo eine Grenze ziehen müssen. Wenn die da
schon mal ein Auge zudrücken, könnten das sehr zeitaufwändige
Folgen haben. Denn wenn sie es bei einem tun, dann müssen sie
es ja auch beim anderen tun, und wenn sie bei einem Tag nicht
so genau sind, wieso sollten sie dann bei noch einem Tag dann
plötzlich auf stur stellen usw. usw.

Ich finde, die Wohngeldstelle ist schon ziemlich
entgegenkommend, weil es da immer ausreicht, am letzten des
Monats einen Antrag für den ganzen vorausgegangenen Monat zu
stellen. Das gibt es sonst bei keiner Sozialleistung.

zumal mir nach meiner Abwägung die Einschreibenvariante sicherer erschien als die Fax-Variante, zumal kleine Buchstaben beim Fax oft schlecht übermittelt werden.

Da würde in in Zukunft sowohl einen Brief als auch ein Fax
schicken.

  1. Welche Möglichkeiten sollte ich noch nutzen?

Keine Energie mehr in diese Sache reinstecken und beim
nächsten Mal solche Situationen vermeiden.

Die Post ist nicht verpflichtet, Briefe innerhalb von einem
Tag zuzustellen, oder höchstens Expressbriefe. Die kann man
also auch nicht haftbar machen.

Viele Grüße

Hallo

Steckt nicht hinter jedem Bediensteten einer Wohngeldstelle ein Mensch, der durch unterschiedliche Auslegung gleicher Sachverhalte …

Bei einem Datum gibt es höchst selten unterschiedlichen Auslegungen. Und der Sachbearbeiter hat es auch nicht zu entscheiden. Das ist eindeutig festgelegt, wann ein Antrag spätestens einzugehen hat.

Zeitaufwenig wird es doch erst dadurch, dass ein Bescheid erlassen wird, anstatt gleich um eine Stellungnahme zu bitten, die in Ihrer Gesamtheit eine solide Entscheidungsgrundlage ermöglichen würde und sehr viel Briefwechsel mit Widersprüchen sparen würde.

Es gibt aber nicht viele Menschen, die ausgedehnte Briefwechsel in die Wege leiten, wenn sie eindeutig ihren Antrag zu spät eingereicht haben. Die allermeisten ärgern sich dann zwar mal kurz schwarz, aber versuchen dann einfach, das nächste Mal ihren Antrag früher einzureichen. Schließlich haben die meisten Leute was Sinnvolleres zu tun als aussichtslose Rechtstreitigkeiten zu führen.

Viele Grüße

Hallo ,- ich kann Deinen Frust und Ärger über die Bürokratie verstehen, aber das Amt hat Recht. Du allein bist für die fristgemäße Zustellung Deines Antrages verantworlich - egal wie. Du kannst ja den Postzusteller nicht dafür verantworlich machen, dass Du in allerletzter Sekunde Deinen Antrag ausfüllst und abschickst. Und da er erst am 01.10. eingegangen ist zählt auch der 01.10.10. das heißt für die Zukunft eher losschicken oder persönlich abgeben.

LG

Hallo,

Ihre Argumentation kann ich mit dem besten Willen nicht verstehen. Auf die für mich wichtigen Argumente gehen Sie leider nicht ein.

Es geht bei weitem nicht nur um die unterschiedliche Auslegung eines Datums, sonden darum, dass der Eingangsstempel möglicherweise vorsätzlich verzögert wurde. Und dafür scheint einiges zu sprechen.

In mehreren Postfilialen wurde mir bestätigt, dass die Zustellung eines Einschreibens in meiner Region mit
95 Prozent Sicherheit am nächsten Tag beim Empfänger ist.

Wenn man berücksichtigt, dass die übrigen 5% Verspätungen mit überwältigender Mehrheit witterungsbedingte Verspätungen sind, dann wäre man ja naiv, dem Sachverhalt nicht nachzugehen, denn in dem Zeitraum um den es geht, herrschte bestes Wetter.

Außerdem hat mich die Post in meiner Argumentation sehr gut verstanden und deshalb ein internes Erittlungsverfahren eingeleitet. Ämter stehen an oberster Stelle bei verspäteten Einschreibeneingängen,
Zufall?

Meine Fragen noch: warum schrieben Sie „die“ Wohngeldstelle…? Die noch mögliche Antragstellung am letzten des Monats für den ablaufenden Monat hat übrigens nichts mit Entgegenkommen der Wohngeldstelle zu tun.

Viele Grüße
Biala

Hallo

Steckt nicht hinter jedem Bediensteten einer Wohngeldstelle ein Mensch, der durch unterschiedliche Auslegung gleicher Sachverhalte …

Bei einem Datum gibt es höchst selten unterschiedlichen
Auslegungen. Und der Sachbearbeiter hat es auch nicht zu
entscheiden. Das ist eindeutig festgelegt, wann ein Antrag
spätestens einzugehen hat.

Zeitaufwenig wird es doch erst dadurch, dass ein Bescheid erlassen wird, anstatt gleich um eine Stellungnahme zu bitten, die in Ihrer Gesamtheit eine solide Entscheidungsgrundlage ermöglichen würde und sehr viel Briefwechsel mit Widersprüchen sparen würde.

Es gibt aber nicht viele Menschen, die ausgedehnte
Briefwechsel in die Wege leiten, wenn sie eindeutig ihren
Antrag zu spät eingereicht haben. Die allermeisten ärgern sich
dann zwar mal kurz schwarz, aber versuchen dann einfach, das
nächste Mal ihren Antrag früher einzureichen. Schließlich
haben die meisten Leute was Sinnvolleres zu tun als
aussichtslose Rechtstreitigkeiten zu führen.

Viele Grüße

Hallo

Es geht bei weitem nicht nur um die unterschiedliche Auslegung eines Datums, sonden darum, dass der Eingangsstempel möglicherweise vorsätzlich verzögert wurde.

In Ihrem ersten Beitrag schrieben Sie: „Das Wohnungsamt sagt, der Antrag trüge den Poststempel 01.10.2010, …“

Ein Poststempel ist ja nun was anderes als ein Eingangsstempel.

Außerdem hat mich die Post in meiner Argumentation sehr gut verstanden und deshalb ein internes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wann der Brief dort eingeworfen wurde, kann die Post ja (hoffentlich) einwandfrei feststellen. Da gibt es einen datierten und vom Briefzusteller unterschriebenen Beleg, müsste es jedenfalls geben.

Dann verstehe ich aber das Problem nicht. Dann gibt es doch gar kein Problem. Dann muss man doch nur abwarten, was die Post ermittelt.

Viele Grüße

Da kann ich Dir nicht helfen. Ich würde mir den Vorgesetzten geben lassen.