Wohngeldgesetz

Hallo Experten,

das Wohngeldgesetz: ist das eigentlich Landessache oder Bundesangelegenheit?

Viele Grüße
Marco

Bundesrecht (mG & owT)
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Bundesrecht
Hallo Tessa,

wie kommt es dann, dass in einem Bundesland das Wohngeld einem BaföG-Empfänger gezahlt wird, der der Höhe nach keinen Anspruch, aber dem Grunde nach einen hat (ergo kein BaföG bekommt) und in einem anderen Bundesland eben dies nicht passiert (der auch kein BaföG bezieht, weil kein Anspruch der Höhe, wohl aber dem Grunde nach).

Gruß
Marco

Tessa hat schon recht, es ist Bundesrecht. Aber der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig vom Wohnort, also in München oder Berlin erhält man bei gleichen Einkommen evtl. mehr Wohngeld als in Kleinkleckersdorf, weil einfach die Mieten höher sind! Es gibt da spezielle Wohngeldtabellen für alle Regionen.
Beatrix
http://www.trixi.de

Hallo Beatrix,

danke für die Antwort.
Aber so richtig ist es nicht, was ich meinte:

Bundesland A: Ablehnung Wohngeld mit der Begründung, es besteht BaföG-Anspruch (aber der besteht nur dem Grunde nach, da etwas zuviel verdient)

Bundesland B: Zahlung Wohngeld (auch hier gibt es kein BaföG, weil zuviel verdient)

Begründung: Wenn dem Grunde oder der Höhe nach Anspruch auf BaföG-Leistungen besteht, gibt es kein wohngeld. Nur warum wird es dann unterschiedlich gehandhabt?

Gruß
Marco

PS: evtl. auch Quelle, damit A auch Geld beantragen kann (vielleicht auch rückwirkend)