Kann mir jemand sagen ob es korrekt ist falls eine Familie mit 2 kl. Kindern und einem monatlichem Arbeitslosengeld bzw. –hilfe i. H. v. 763,11 € bei 465 € (Mietstufe 3, Bezugsfertigkeit 1953 obwohl in 2002 komplett saniert) wirklich nur Anrecht auf 153 € Wohngeld hat?
Erscheint mir zuwenig, kenn mich jedoch nicht ausreichend aus. Nur das 4.65 Euro pro qm übernommen werden.
Kann mir jemand sagen ob es korrekt ist falls eine Familie mit
2 kl. Kindern und einem monatlichem Arbeitslosengeld bzw.
–hilfe i. H. v. 763,11 € bei 465 €
(Mietstufe 3, Bezugsfertigkeit 1953 obwohl in 2002 komplett
saniert) wirklich nur Anrecht auf 153 € Wohngeld hat?