Wohngeldkürzung bei Bedarfsgemeinschaft

Gesetzt den Fall, man überlegt sich nach dem Auszug eines WG Mitbewohners mit seinem Partner in dieselbe 2 Zimmer Wohnung zu ziehen und man hat vorher Wohngeld erhalten. Inwiefern wirkt sich die Kürzung aus, die man bei einer dann vorliegenden Lebensgemeinschaft zu erwarten hat, wenn der Partner nur geringe Einnahmen (bis 400, 500 Eur) über die Eltern (Student) hat?
Würde das sehr ins Gewicht fallen? Wird das Wohngeld um 1/10, 1/3, 1/2 gekürzt? Ich kann mir überhaupt nichts darunter vorstellen. Ganz grobe Angaben, mit wieviel Verlust man rechnen muss, wären schon hilfreich.

Wäre für Hilfe dankbar.

Hallo Juli,
als denkender Mensch würde ich doch erstmal sagen, das man nur für das eigene Zimmer Wohngeld bekommen hat und nicht auch noch für das zweite, in dem der WG-Mitbewohner/in gewohnt hat. Ist ja nur eine 2-Zimmer Wohnung wie beschrieben wurde. Küche, Flur und Bad usw. wurden ja auch bisher nur hälftig anerkannt.
Wenn aber für die gesamte Wohnung bisher Wohngeld bezogen wurde und der Mitbewohner/in verschwiegen wurde, (der sicherlich einen Obolus abgetreten hat) würde ich keine schlafenden Hunde wecken und nicht mehr mit dieser Adresse zur Wohngeldstelle gehen.

Anders sieht es aus, wenn der Freund jetzt neu einzieht. Wenn der nichts zahlt (weil er nicht kann) und alles beim Hauptmieter „hängenbleibt“ und es vorher auch schon so war, kann der auch alle Kosten beantragen.

Dieser Fall ist nach meiner Meinung eine Gratwanderung zwischen Recht, Behördenvorschriften und Überlebenskampf.

Gruß
acuario

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Hallo acuario,
vielen Dank erstmal für die Mühe deiner Antwort. Nein, der Mitbewohner wurde nicht verschwiegen und ja, der Partner zieht neu ein. Zwar bekommt mein Freund nicht allzuviel von seinen Eltern, dennoch habe ich Angst, dass mir das Wohngeld gekürzt wird, denn irgendeinen Grund wird es ja haben, dass man versichern muss, keine Beziehung mit seinem WG-Partner zu führen… und somit eine strikte Haushaltstrennung zu haben. Die Sinnhaftigkeit solcher Unterscheidungen seie mal dahingestellt. :frowning:

Gibt es denn vielleicht Anhaltspunkte mit wieviel Verlust man rechnen muss? Ein paar Euro würde ich irgendwie verschmerzen, aber wenn es 1/3 ist oder gar mehr wäre, dann wäre das ein harter Schlag für mich.

MfG
Juli

Hallo Juli,
als denkender Mensch würde ich doch erstmal sagen, das man nur
für das eigene Zimmer Wohngeld bekommen hat und nicht auch
noch für das zweite, in dem der WG-Mitbewohner/in gewohnt hat.
Ist ja nur eine 2-Zimmer Wohnung wie beschrieben wurde. Küche,
Flur und Bad usw. wurden ja auch bisher nur hälftig anerkannt.
Wenn aber für die gesamte Wohnung bisher Wohngeld bezogen
wurde und der Mitbewohner/in verschwiegen wurde, (der
sicherlich einen Obolus abgetreten hat) würde ich keine
schlafenden Hunde wecken und nicht mehr mit dieser Adresse zur
Wohngeldstelle gehen.

Anders sieht es aus, wenn der Freund jetzt neu einzieht. Wenn
der nichts zahlt (weil er nicht kann) und alles beim
Hauptmieter „hängenbleibt“ und es vorher auch schon so war,
kann der auch alle Kosten beantragen.

Dieser Fall ist nach meiner Meinung eine Gratwanderung
zwischen Recht, Behördenvorschriften und Überlebenskampf.

Gruß
acuario