Wohngeldrückstand WEG ZV, was kommt auf mich zu?

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mir evtl. eine Eigentumswohnung zwangsersteigern, kenne mich aber noch nicht so gut aus auf diesem Gebiet, bitte daher um Hilfe.
Die Wohnung befindet sich in einem Wohnblock mit noch 26 anderen Wohneinheiten. Es steht ein Wohngeldrückstand der kompletten WEG von 160.000 € an, da mehrere noch jetzige Eigentümer ihr Wohngeld nicht bezahlen konnten (ca. die Hälfte aller Wohnungen). Für meine Wohnung beträgt das Wohngeld schon 400€ bei 80m², also verdammt viel. Wenn ich den Zuschlag bekommen sollte, muss ich ja nicht rückwirkend zahlen, das ist klar.
Kann es aber sein, dass das Wohngeld noch weiter beliebig erhöht werden kann, weil ja absehbar ist, dass die anderen Eigentümer weiterhin nicht zahlen? Denn zu den nächsten Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen dauert es noch 1 bis 2 Jahre.
Was könnte sonst noch passieren?

Danke für eure Hilfe

Armin

Hallo,
leider kann ich dir bei deiner Frage nicht weiter helfen, da ich mich nur auf dem Gebiet Wohngeld nach dem Wohngeldgesetzt (ist eine Sozialleistung) auskenne.

Gruß

Hallo Armin,
ich werde leider aus Deiner Beschreibung nicht so ganz schlau.
Mit Wohngeld ist hier eine staatliche Unterstützung für einkommesschwache Mieter gemeint. Mit Eigentümern hat das also überhaupt nichts zu tun. Vielleicht verwechselst Du hier verschiedene Begriffe.

Gruß
Tabaluga

Liebe/-r Experte/-in,e
ich möchte mir evtl. eine Eigentumswohnung zwangsersteigern,
kenne mich aber noch nicht so gut aus auf diesem Gebiet, bitte
daher um Hilfe.
Die Wohnung befindet sich in einem Wohnblock mit noch 26
anderen Wohneinheiten. Es steht ein Wohngeldrückstand der
kompletten WEG von 160.000 € an, da mehrere noch jetzige
Eigentümer ihr Wohngeld nicht bezahlen konnten (ca. die Hälfte
aller Wohnungen). Für meine Wohnung beträgt das Wohngeld schon
400€ bei 80m², also verdammt viel. Wenn ich den Zuschlag
bekommen sollte, muss ich ja nicht rückwirkend zahlen, das ist
klar.
Kann es aber sein, dass das Wohngeld noch weiter beliebig
erhöht werden kann, weil ja absehbar ist, dass die anderen
Eigentümer weiterhin nicht zahlen? Denn zu den nächsten
Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen dauert es noch 1
bis 2 Jahre.
Was könnte sonst noch passieren?

Danke für eure Hilfe

Armin