Guten Tag zusammen,
ich möchte mir evtl. eine Eigentumswohnung zwangsersteigern, kenne mich aber noch nicht so gut aus auf diesem Gebiet, bitte daher um Hilfe.
Die Wohnung befindet sich in einem Wohnblock mit noch 26 anderen Wohneinheiten. Es steht ein Wohngeldrückstand der kompletten WEG von 160.000 € an, da mehrere noch jetzige Eigentümer ihr Wohngeld nicht bezahlen konnten (ca. die Hälfte aller Wohnungen). Für meine Wohnung beträgt das Wohngeld schon 400€ bei 80m², also verdammt viel. Wenn ich den Zuschlag bekommen sollte, muss ich ja nicht rückwirkend zahlen, das ist klar.
Kann es aber sein, dass das Wohngeld noch weiter beliebig erhöht werden kann, weil ja absehbar ist, dass die anderen Eigentümer weiterhin nicht zahlen? Denn zu den nächsten Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen dauert es noch 1 bis 2 Jahre.
Was könnte sonst noch passieren?
Danke für eure Hilfe
Armin
Guten Tag,
Guten Tag zusammen,
ich möchte mir evtl. eine Eigentumswohnung zwangsersteigern,
kenne mich aber noch nicht so gut aus auf diesem Gebiet, bitte
daher um Hilfe.
Die Wohnung befindet sich in einem Wohnblock mit noch 26
anderen Wohneinheiten. Es steht ein Wohngeldrückstand der
kompletten WEG von 160.000 € an, da mehrere noch jetzige
Eigentümer ihr Wohngeld nicht bezahlen konnten (ca. die Hälfte
aller Wohnungen). Für meine Wohnung beträgt das Wohngeld schon
400€ bei 80m², also verdammt viel. Wenn ich den Zuschlag
bekommen sollte, muss ich ja nicht rückwirkend zahlen, das ist
klar.
Wenn das klar ist, ist es schön…aber sei dir da nicht so sicher. Die WEG hat diese Forderungen nicht direkt an dich, logisch…aber diese Forderungen werden irgendwann mal abgeschrieben, wenn sie sich als uneinbringbar erweisen - und dann bist du wieder mit im Boot.
Kann es aber sein, dass das Wohngeld noch weiter beliebig
erhöht werden kann, weil ja absehbar ist, dass die anderen
Eigentümer weiterhin nicht zahlen?
Es müssen evtl. auch Sonderumlagen beschlossen werden, wenn für größere Reparaturen (zB Heizung) keine Rücklagen vorhanden sind.
Denn zu den nächsten
Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen dauert es noch 1
bis 2 Jahre.
Betreibt denn die WEG die Zwangsversteigerung - wenn ja aus welchem Grundbuchrang heraus?
Worst case: die ETW ist bei Banken verschuldet. Die stehen vorrangig mit sehr hohen Hypotheken im Grundbuch. Die Banken betreiben die Versteigerung nicht, weil ihnen z.B. die Immopreise gegenwärtig zu niedrig sind… Dann findet man auch in einer ZV keinen Käufer, wenn z.B. die deswegen bestehenbleibenden Rechte den Wert der ETW übersteigen. Dann wird das ne Hängepartie und es ist nicht absehbar, wann man einen neuen Eigentümer bekommt.
Was könnte sonst noch passieren?
Danke für eure Hilfe
Armin