Wohngeldrückzahlung

Habe für Juli im Monat Juni Wohngeld überwiesen bekommen. Am 1. Juli habe ich eine Arbeitsstelle angenommen und am 30. Juli den ersten Lohn erhalten. Die Wohngeldstelle fordert nun das Wohngeld für Juli zurück. Ist das rechtens? Wovon sollte ich denn für Juli meine Miete zahlen, denn den Arbeitslohn vom 30. Juli muß ich ja für mein Auskommen im Monat August einsetzen!?

Danke!

die Krux ist, daß Wohngeld im Voraus und Lohn im Nachhinein bezahlt wird. Der Zahlzeitpunkt ist aber nicht ausschlaggebend, sondern der Zeitraum für den gezahlt wird.

du hast für Juli Wohngeld bekommen und du hast für Juli Lohn bekommen. Wenn der Lohn nun so hoch ist, daß dir Wohngeld nicht zusteht, mußt du es zurückzahlen.

Für welchen Zeitraum du dieses verdiente Geld wiederum gedenkst zu verwenden ist ebenfalls nicht von Bedeutung.

Gruss
winkel

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