Wohngeldstelle in rüsselsheim hessen

ich in erziehungzeit bekomme 887,03 elterngeld und kindergeld . ich habe wohngeld beantragt da ich keine leistungen vonsgb2 bekomme. jetzt will wohngeld auch noch wissen wie ich mein lebensunterhalt bei 667 € miete bestreite.sie wollen beweise quittungen usw… geht das??? meine ganzen quittungen für einkäufe usw abgeben muss ich das machen ? den leistungen auf sgb haben wir nicht da mein mann student ist kennt jemand sowas?

fragen, ob eine eidesstaatliche Erklärung reichen würde.

Gruß, Sabine

kann ich dir leider net weiterhelfen

Hallo,
tut mir leid, da bin ich auch überfragt - so etwas habe ich noch nicht gehört.
Sorry - liebe Grüße
Puddelchen