Wohngeldtabelle

Hallo,

Ich habe im Forum mal gelesen dass man ein Mindesteinkommen braucht um Wohngeld zu bekommen. Es soll sich zusammensetzten aus der Warmmiete, allen Nebenkosten und noch einen Sozialbeitrag von ca. 375 euro für allein wohnende. Nur wenn man dieses Einkommen nachweisen kann, bekommt man Wohngeld als Zuschuss dachte ich, ist das richtig?
Die schreiben dann auch immer das man nachweisen soll wie man sein Lebensunterhalt fiananziert falls man zu wenig Einkommen angibt.

Es gibt da eine Wohngeldtabelle (s.u.) in der aber auch ein Einkommen von 0 -210 Euro eingetragen ist. Wie geht das das man nichts verdient oder nur die 210 und trotzdem Wohngeld bekommt? Das ist doch garnicht möglich, da man ja kein Einkommen hätte und damit auch kein wohngeld bekommen würde, oder?

http://www.bmvbs.de/static/wohngeld/wohngeldtabelle1…

Danke im Voraus.

MfG

pablo

Hallo

http://www.vnr.de/b2c/arbeit-beruf/foerderungen/wohn…

und

http://www.wohngeldantrag.de/geld/berechtigung.htm

Von einem Mindesteinkommen ist da nicht die Rede. Wohl aber von Ausschlusskriterien (die meist bis zu einem gewissen Mindesteinkommen zu Tragen kommen).

Gesetz hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Ich habe im Forum mal gelesen dass man ein Mindesteinkommen
braucht um Wohngeld zu bekommen. Es soll sich zusammensetzten
aus der Warmmiete, allen Nebenkosten und noch einen
Sozialbeitrag von ca. 375 euro für allein wohnende. Nur wenn
man dieses Einkommen nachweisen kann, bekommt man Wohngeld als
Zuschuss dachte ich, ist das richtig?

Jein.

Die schreiben dann auch immer das man nachweisen soll wie man
sein Lebensunterhalt fiananziert falls man zu wenig Einkommen
angibt.

Genau.

Es gibt da eine Wohngeldtabelle (s.u.) in der aber auch ein
Einkommen von 0 -210 Euro eingetragen ist. Wie geht das das
man nichts verdient oder nur die 210 und trotzdem Wohngeld
bekommt? Das ist doch garnicht möglich, da man ja kein
Einkommen hätte und damit auch kein wohngeld bekommen würde,
oder?

Man muss erstmal wissen, dass es um anrechenbares Einkommen geht. Das heißt im Umkehrschluss, dass es auch verfügbares Einkommen geben kann, dass jedoch bei der Berechnung der Anspruchshöhe unberücksichtigt bleibt. http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html
Bitte nicht mit den Regelungen von SGB II verwechseln, wo sogar Geschenke oder Darlehen als Einkommen gewertet werden können.
Als ein Beispiel von vielen sei die sog. Übungsleiterpauschale genannt. Da kann man 2.100€ im Jahr anrechnungsfrei an Einkommen beziehen. Es dient also zur Deckung des Unterhalts, wird aber bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Außerdem kann man seinen Unterhalt z.B. auch durch den Verbrauch von Vermögen voll oder teilweise decken.
Im Zweifel liegt es also am Antragsteller, nachweisen zu können, dass er incl. Wohngeld seinen Lebensunterhalt decken kann, wobei hierfür in der Regel auf eine pauschalierte Berechnung zurückgegriffen wird.

Grüße