Hallo!
Darf die Wohngeldstelle einfach die Zahlungen einstellen, wenn man kein anderes Einkommen ausser Kindergeld hat? Es besteht kein Anspruch mehr auf BaföG, da man als Student die erforderlichen Leistungspunkte nicht mehr erbracht hat.
In den Semesterferien wird ein 8-wöchiger Minijob ausgeübt - da bekommt man Wohngeld. In dem anderen halben Jahr, wo keiner Arbeit nachgegangen wird, erfolgt auch keine Wohngeldzahlung - mit der Begründung, man würde schwarzarbeiten! Das ist natürlich nicht der Fall - Kinder- und Wohngeld reichen für Miete und alle anderen (geringen) Lebenshaltungskosten…
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Hallo,
Darf die Wohngeldstelle einfach die Zahlungen einstellen, wenn
man kein anderes Einkommen ausser Kindergeld hat?
Also zunächst einmal ist das Wohngeld als ZUSCHUSS zu den angemessenen Wohnkosten gedacht. Das impliziert, dass man tatsächlich nicht nur seinen Lebensunterhalt sondern auch seine Wohnkosten im Grunde selber tragen können muss.
Die Ämter gehen dabei von einem bestimmten Mindestbeitrag je Monat aus, den der Mensch so braucht. 154€ plus Wohngeld im hier beschrieben Fall wäre weit unter 50% des Alg-2-Niveau.
Da sind wohl die Zweifel der Behörde durchaus berechtigt, dass davon Krankenkasse, Wohnung, Lebensmittel etc. pp. bestritten werden könnten, ohne nicht noch andere Mittel zur Verfügung zu haben.
Wenn nicht plausibel dargelegt wird, wie man zumindest annähernd (incl. Wohngeld) den Sozialhilfesatz erreicht, kann das Amt den Antrag ablehnen oder die Zahlung einstellen.
Grüße
Hallo!
Darf die Wohngeldstelle einfach die Zahlungen einstellen, wenn
man kein anderes Einkommen ausser Kindergeld hat?
Wird anscheinend öfters so gemacht.
mit der Begründung, man würde schwarzarbeiten!
Das ist aber schon ein gravierender Vorwurf. Das hat man vermutlich nicht schriftlich. Was man sich so alles gefallen lassen muss, unerhört
Zudem müssten sie dir das erst mal beweisen.
natürlich nicht der Fall - Kinder- und Wohngeld reichen für
Miete und alle anderen (geringen) Lebenshaltungskosten…
Gibt es einen Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid? Dann ab zur Arbeitsagentur und einen Antrag auf AlG 2 stellen.
Wenn Lücken entstehen, weil man keinen Antrag stellte vielleicht versuchen das Geld rückwirkend zu bekommen. Ich meine das heißt Rücksetzen in den vorherigen Stand. Müsste ich aber erst genaquer nachschauen.
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Also Krankenkasse fällt noch nicht an - das kommt ja bei Studenten erst mit 25 Jahren.
Und es ist wirklich so, dass das Wohngeld und das Kindergeld plus noch monatliche 70-100€ von den Eltern für die Lebenshaltungskosten und die Miete reichen. Angemietet ist ein Einzelzimmer, für ca. 220€ im Monat warm. Und ansonsten fällt noch Internet-Flatrate an (30€) und Kosten für Essen. Sonstige Ausgaben halten sich sehr in Grenzen, da sehr sparsam gelebt wird.
Ein Ablehnungsbescheid ist noch nicht vorhanden - es musste erst einmal ein Formular mit den Einnahmen eingereicht werden.
Im Sommer wird einem Ferienjob nachgegangen - da würde dann auch Wohngeld weiter bewilligt werden…aber eben nicht für das andere halbe Jahr, ohne zusätzliches Einkommen.
Ist es nicht auch so, dass Studenten keinen Anspruch auf ALG2 haben???
Hallo,
Und es ist wirklich so, dass das Wohngeld und das Kindergeld
plus noch monatliche 70-100€ von den Eltern für die
Lebenshaltungskosten und die Miete reichen. Angemietet ist ein
Einzelzimmer, für ca. 220€ im Monat warm. Und ansonsten fällt
noch Internet-Flatrate an (30€) und Kosten für Essen. Sonstige
Ausgaben halten sich sehr in Grenzen, da sehr sparsam gelebt
wird.
Ein Ablehnungsbescheid ist noch nicht vorhanden - es musste
erst einmal ein Formular mit den Einnahmen eingereicht werden.
Das dient der Plausibilitätsprüfung. Die Ämter sind dazu verpflichtet, wenn die zur Verfügung stehenden Einnahmen einen fiktiven Sozialhilfesatz (resp. 80% davon) nicht erreichen. Dann bestehen eben Zweifel daran, dass jemand tatsächlich davon Leben könnte. Das kann man sicher nachvollziehen, da überall gejammert wird, dass ja eigentlich Hartz-4 nicht ausreichend sei.
Es wird also nicht nur geprüft, ob die Ausgaben durch Einnahmen bzw. eine eventuelle Lücke durch andere Mittel (Verbrauch von Vermögen, Geschenke o.ä.)gedeckt sind, sondern auch ob die gemachten Angaben an sich plausibel sind. Man sollte also keine Scheu haben den Verbrauch von Vermögen anzugeben. Das wird nicht als Einkommen gewertet.
Nach den hier gemachten Angaben behauptet man, dass man nach Abzug von Miete und Flatrate von ca. 150€ im Monat lebt. Gut möglich, dass einem das Amt nicht abkauft. Bei 5€ am Tag wird es ein bißchen schwierig für Klamotten, Essen, vielleicht noch Fahrkosten, Bücher, Semsterbeitrag, diverse Arbeitsmittel usw. usf. zu sorgen.
Im Sommer wird einem Ferienjob nachgegangen - da würde dann
auch Wohngeld weiter bewilligt werden…aber eben nicht für
das andere halbe Jahr, ohne zusätzliches Einkommen.
Das entspricht erstmal so den Regelungen im WoGG und den entsprechenden Vorschriften. Aber vielleicht verdient man ja dann soviel, dass man etwas sparen kann, dass man dann in der restlichen Zeit verbraucht?
Ist es nicht auch so, dass Studenten keinen Anspruch auf ALG2
haben???
Es handelt sich ja primär um eine Unterstützung für Arbeitssuchende. Das sind Studenten sicherlich nach Abschluß des Studiums auch, aber eben nicht während des Studiums. § 2 (5) SGB II schließt das dann auch erstmal aus. Ob die Formulierung „… dem Grunde nach…“ lediglich die Art der Ausbildung oder auch die persönliche Eignung umfasst, ist mir jetzt jedoch nicht bekannt.
Grüße
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