einen schönen guten tag wünsche ich
ich habe mal eine frage zum wohngeldzuschuß:
unser 18 jähriger sohn möchte mit seiner 18 jährigen freundin zusammen ziehen. das mädchen hat eine tochter, die nicht von unserem sprößling ist.
unser sohn macht ein fernstudium. unsere schwiegertochter macht eine CO ausbildung über die ARGE.
beide verdienen also nicht wirklich viel. unsere „schwiegertochter“ in spe bekommt neben dem kindergeld noch 316 € lehrgeld und 133 € unterhalt. unser sohn bekommt 400 € taschengeld.
die beiden möchten nun zusammen ziehen. der wohnraum in ihrem stadtgebiet ist aufgrund der TH sehr begrenzt. die beiden haben eine wohnung mit 80 m² gefunden.
die miete beträgt 670 € warm und inklusive der nebenkosten.
unsere frage ist, haben die beiden bzw. die 3 ein anrecht auf wohngeld und wenn ja, in welcher höhe???
vielen lieben dank und einen schönen sonntag
DenHelder