Wohngeldzuschuss für Azubi

Hallo zusammen,

folgende Situation: Unser Sohn, 19 Jahre, macht derzeit eine Ausbildung zum Maler. Er wohnt noch bei uns (Mutter und Stiefvater). Wir wohnen in einem eigenen Haus, zusammen mit den (Schwieger)Eltern, in deren Wohnung dem Sohn ein allerdings sehr kleines Zimmer zur Verfügung steht. Es ist der einzigste abgeschlossene Wohnraum im ganzen Haus, der sich entsprechend seiner Bedürfnisse einrichten ließ.
Ein Antrag auf BAB wurde von der Agentur für Arbeit abgelehnt.
Wir haben beide Einkommen, welches natürlich angerechnet wurde. Ein Unterhalt von Seiten des leiblichen Vaters wurde nie gezahlt und ist auch nicht mehr zu erwarten.
Die Ausbildungsstätte ist für unseren Sohn mit einem Zeitaufwand von ca. 1 1/2 Std. pro Richtung verbunden (ÖPNV).

Die Fragen:
Unser Sohn möchte aufgrund des hohen Fahrtaufwandes am Ort der Ausbildung eine kleine Wohnung beziehen.
Gibt es eine Chance auf irgend eine Beihilfe, Förderung etc. von öffentlicher Seite?
Wenn ja, welche und wie kann man dies am besten begründen?
Macht es Sinn, evtl. erneut BAB zu beantragen?
Wer hat Wissen, Erfahrungen, Tipps?
Besten Dank vorab!

Hallo,

die erste Frage wäre die, warum das BAB abegelehnt wurde. Wurde es z.B. wegen zu hohem eigenen Einkommen oder zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt, besteht dennoch „dem Grunde nach“ Anspruch auf das BAB, was dann einen ANspruch auf Wohngeld ausschließt.

Soottlte kein Anspruch „dem Grunde nach“ auf BAB bestehen, besteht theoretisch ein Ansdpruch auf Wohngeld. Allerdings gibt es zwei Hinderungsgründe: das Mindesteinkommen, welches erreicht werden muß, um Wohngeld zu beanspruchen, und die sogenannte „vorübergehende Abwesenheit“, bei der davon ausgegangen wird, daß Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung zurück in den Elternhaushalt ziehen.

Weitere Informationen dazu und anderen Fördermöglichkeiten bei der Ausbildung sind in meinem Projekt www.lehreundgeld.de zu finden.

Gruß!

Vermutlich wurde BAB abgelehnt, da erim Haushalt der Eltern wohnt, oder? Aufgrund der Entfernung ist es zunächst erlaubt, eine Wohnung in Ausbildungsnähe anzumieten, dann betseht in einer Ausbildung auch grundsätzlich Anspruch auf BAB, sofern das Einkommen der Eltern nicht über den entsprechenden Einkommnesgrenzen liegt. Außerdem besteht, sofern das Einkommen nicht ausreicht, seit 1.1.2007 die Möglichkeit den fehlbetrag zur Miete vom Jobcenter im Rahmen von Alg 2 ausgezahlt zu bekommen.
Hier mal einige Links:
http://212.87.36.242/jobteam/asp/user.asp?client=job…

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html - siehe Absatz 7

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Georgi
http://www.diejugendtrainer.de