Wohngemeinschaft Gründung wie funktioniert das

Was muss man da alles beachten?

Mietet einer die Wohnung etz…oder muss der Vermieter zustimmen, gibts dann 2 Mietverträge etz

Also ich habe keine Ahnung, bitte klärt mich auf.

Hallo imgr,

mehrere Varianten sind möglich.

  1. Einer kann als Hauptmieter mit dem Vermieter einen Vertrag abschliessen und mit dessen Einverständnis an andere untervermieten. Der Hauptmieter bleibt damit alleine gegenüber dem Vermieter in der Pflicht und hat gegenüber den Untermietern dieselben Pflichten und Rechte wie ein Vermieter.

  2. Alle unterschreiben den Mietvertrag und haben dieselben Pflichte und Rechte, wären dann gesamtschuldnerisch haftbar.

  3. Jeder hat seinen eigenen Mietvertrag für einen Teil der Wohnung, wahrscheinlich dann auch gemeinsame Nutzung von Küche und Bad und ist für seinen Bereich allein verantwortlich.

In erster Linie wird es aber darauf ankommen, welche Vorstellungen der Vermieter hat.

Gruß!

Horst

danke horst,

das war eine schnelle auskunft nun weiss ich wies funkt,

lg maria

Hallo imgr,
Meines Wissens nach kann man es auf verschiedene Weisen machen: Entweder man lässt beide Mieter in einen einzigen Vertrag eintragen oder nur einer der Mieter steht im Vertrag. Dann würde zwischen den im Vertrag stehendem und dem Mitbewohner ein Untermietverhältnis bestehen. Sie und Ihr/e Mitbewohner/in könnten dann die Mietzahlungen über ein Konto laufen lassen.
Beide Arten sind gleichmäßig rechtskräftig wenn ich mich nicht irre.
Liebe Grüße noch,

W. Derst

Hallo nochmals,
Ich hatte leider nicht gesehen dass diese Frage bereits beantwortet wurde. Ich bin noch neu hier und entschuldige mich für den unnötigen Beitrag.
Liebe Grüße,

W. Derst