Wohngemeinschaft mit Frau mit Kind

Hallo Community,

ich wohne mit einer Frau mit 17 jähriger Tochter in einer Wohngemeinschaft, also 2 Erwachsene und 1 Jugendliche.
Jede Person hat ein eigenes Zimmer die in etwa gleich groß sind.
Die Miete mit allen Nebenkosten beträgt ca. 900 € im Monat.
Meine Frage ist nun wieviel ich zu zahlen habe, also wird die Miete halbiert oder gedrittelt?

Danke für Eure antworten.

Hallo,

wer ist denn im Mietvertrag eingetragen als Mieter oder wurde da kein schriftlicher Vertrag geschlossen?
Wird an einen Mitmieter der WG bezahlt oder an den „Hauptvermieter“?
Hat die Jugendliche eigenes Einkommen?

si

Hallo,

wer die Miete zahlen muss, kann man im Mietvertrag nachlesen.

Gruß Merger

Hallo.

In einer WG bei gleich grossen Zimmern teilt man die Miete grundsätzlich nach Köpfen. Also hier jeder 1/3. Ausser, eine Person hat ein kleineres oder größeres Zimmer, dann nach qm.

Dass hier 2 Parteien leben (Mutter/Kind und 1 Mann) spielt keine Rolle, weil auch das Kind bzw. die Jugendliche ein eigenes Zimmer hat und ebenso viel Energie verbraucht wie die Erwachsenen.

Hmm,

In einer WG bei gleich grossen Zimmern teilt man die Miete
grundsätzlich nach Köpfen. Also hier jeder 1/3. Ausser, eine
Person hat ein kleineres oder größeres Zimmer, dann nach qm.

„man“ teilt die Wohnkosten so auf, wie man es vereinbart hat. Deine Vorgaben sind nur zwei von sehr vielen Möglichkeiten.

Dass hier 2 Parteien leben (Mutter/Kind und 1 Mann) spielt
keine Rolle, weil auch das Kind bzw. die Jugendliche ein
eigenes Zimmer hat und ebenso viel Energie verbraucht wie die
Erwachsenen.

Nun, auch das kann man durchaus anders sehen. Ich halte das eher für ungerecht, aber das kommt doch sehr auf die individuellen Umstände an. Feste Vorgaben existieren jedenfalls nicht…

Guten Tag,

die Jugendliche hat kein eigenes Einkommen da Sie noch zur Schule geht.
Die Miete wird von der Mutter überwiesen und bisher habe ich an Sie ein drittel gezahlt, weil Sie die Kosten dritteln wollte.
Inzwischen hat sich Ihre Meinung aber gedreht und Sie meinte ich müsste eigentlich die Hälfte zahlen, also auch für Ihre Tochter mit aufkommen.
Ich war der Meinung das muß ich nicht.
In einer Lebensgemeinschaft sieht das sicherlich anders aus, also wenn ich mit Ihr zusammen wäre.
Ich danke Euch für die Antworten