Wohngemeinschaft Mutter/Tochter + Hartz4

Folgender Problemfall benötigt eine Lösung:

Eine Mutter wohnt mit Ihrer Tochter in deren Haus, besitzt lebenslanges Wohnrecht und ist per Nießbrauchsvetrag verpflichtet sich um alle Belange des Gebäudes zu kümmern.
Die Mutter steht nun kurz vor Hartz4, möchte aber vermeiden mit der Tochter gemeinsam veranschlagt zu werden. Die Tochter darf aufgrund des Nießbrauchsvertrags keine Miete von der Mutter einnehmen, kann aber auch nicht für deren finanzielle Belange aufkommen.

Das Einkommen der Tochter reicht nicht für das alleinige Aufkommen für die Nebenkosten.
Wie kann erreicht werden, daß die Nebenkosten (oder zumindest ein teil) von der ARGE bezahlt werden? Ist es z.B. sinnvoll einen Wohngemeinschaftsvertrag zu machen? Worauf muß bei der Antragstellung geachtet werden?

Vielen Dank
Saltarella

Folgender Problemfall benötigt eine Lösung:

Eine Mutter wohnt mit Ihrer Tochter in deren Haus, besitzt
lebenslanges Wohnrecht und ist per Nießbrauchsvetrag
verpflichtet sich um alle Belange des Gebäudes zu kümmern.
Die Mutter steht nun kurz vor Hartz4, möchte aber vermeiden
mit der Tochter gemeinsam veranschlagt zu werden. Die Tochter
darf aufgrund des Nießbrauchsvertrags keine Miete von der
Mutter einnehmen, kann aber auch nicht für deren finanzielle
Belange aufkommen.

Das Einkommen der Tochter reicht nicht für das alleinige
Aufkommen für die Nebenkosten.
Wie kann erreicht werden, daß die Nebenkosten (oder zumindest
ein teil) von der ARGE bezahlt werden? Ist es z.B. sinnvoll
einen Wohngemeinschaftsvertrag zu machen? Worauf muß bei der
Antragstellung geachtet werden?

Auf jeden Fall müsste darauf geachtet werden, dass jeder seine eigene Küche bzw. überhaupt seinen eigenen Haushalt hat und vor allem jeder sein eigenes Konto, und dass nicht gemeinsame Kasse gemacht wird.

Möglicherweise spielt das Alter der Tochter noch eine Rolle, denn wenn sie unter 25 ist, wird sie wohl sowieso schon mal als zur Bedarfsgemeinschaft gehörig betrachtet, obwohl dies in diesem Falle ja nicht dem Sinn dieser Vorschrift entspricht.

Es muss auch darauf geachtet werden, dass sehr viele Sachbearbeiter bei der ARGE solche Fälle, die nicht andauernd vorkommen, selber nicht richtig einordnen können, und dass die Bescheide fehlerhaft sind. Man muss sich unbedingt selber schlau machen.

Ansonsten würde ich anstelle der Tochter eher eine Miete für die Mutter ansetzen und einen Lohn in gleicher Höhe wie die Miete.*) Da fallen dann allerdings wohl Steuern und Sozialabgaben an (ca. 20 % / Wenn die Mutter Rentnerin ist, muss m.W. für sie nichts an die Rentenkasse bezahlt werden, so dass sich dieser Prozentsatz verringern würde / bei Dienstleistungen innerhalb der Familie kann es allerdings möglicherweise anders berechnet werden, bitte ggf. bei Arbeitsrecht erkundigen).
Aber in dem Falle könnte die Mutter Wohngeld beantragen. Das ist wesentlich angenehmer als ALG II, und die Sachbearbeiter sind wesentlich versierter.

Bei Wohngeld werden ggf. die Grundmiete und die Nebenkosten, nicht aber die Heizkosten bezuschusst.

* Die Tochter sollte in dem Fall testamentarisch regeln, was wäre, wenn sie vor der Mutter sterben sollte.

Viele Grüße
Simsy

PS
Oder einfach beide Anträge stellen, Wohngeld und ALG II.
Eins von beidem kriegt man dann vielleicht.

Berichtigung

…und dass die Bescheide fehlerhaft sind.

Ich meinte: … dass die Bescheide oft fehlerhaft sind.
Sie sind sicher öfters fehlerlos, aber es kommt eben doch so häufig vor, dass dies nicht der Fall ist, dass man damit rechnen sollte.

Oder einfach beide Anträge stellen, Wohngeld und ALG II.
Eins von beidem kriegt man dann vielleicht.

Wer Anspruch auf ALG II hat, kann kein Wohngeld erhalten.

Aber in dem Falle könnte die Mutter Wohngeld beantragen. Das
ist wesentlich angenehmer als ALG II, und die Sachbearbeiter
sind wesentlich versierter.

Wer Anspruch auf ALG II hat, kann kein Wohngeld erhalten. Man hat also nicht die Wahl zwischen ALG II und Wohngeld. ALG II ist vorrangig. Wohngeld kann man nur erhalten, wenn man kein ALG II bekommen kann.

Oder einfach beide Anträge stellen, Wohngeld und ALG II.
Eins von beidem kriegt man dann vielleicht.

Wer Anspruch auf ALG II hat, kann kein Wohngeld erhalten.

Deshalb habe ich ja auch „Eins von beiden“ geschrieben.

Aber in dem Falle könnte die Mutter Wohngeld beantragen. Das
ist wesentlich angenehmer als ALG II, und die Sachbearbeiter
sind wesentlich versierter.

Wer Anspruch auf ALG II hat, kann kein Wohngeld erhalten. Man
hat also nicht die Wahl zwischen ALG II und Wohngeld.

Das habe ich auch nicht behauptet.
Du hast wahrscheinlich nur die beiden Sätze gelesen, die du da oben nicht weggelöscht hast.

Vielen Dank für Eure Antworten, die beiden sind wohl ein ziemlicher Spezialfall…
Sie werden wohl zusätzlich noch versuchen, sich über die Rechtsschutzversicherung beim Anwalt kundig zu machen.
Gibt es eine öffentliche Stelle, an der man solche Sachen unverbindlich nachfragen kann oder sich beraten lassen kann, ohne sich gleich „nackt“ machen zu müssen?

Nochmals vielen Dank für Eure Bemühungen!

Saltarella

Hi,
ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen.
Aber bei einem Nießbrauchrecht hat man ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Mutter ist verpflichtet, ihren Anteil an Nebenkosten zu tragen, also z.B. 1/4, wenn insgesamt 4 Personen im Haus leben. Daher müsste m.E. die ARGE diesen Anteil anerkennen.

Gruß
Nelly