Folgender Problemfall benötigt eine Lösung:
Eine Mutter wohnt mit Ihrer Tochter in deren Haus, besitzt
lebenslanges Wohnrecht und ist per Nießbrauchsvetrag
verpflichtet sich um alle Belange des Gebäudes zu kümmern.
Die Mutter steht nun kurz vor Hartz4, möchte aber vermeiden
mit der Tochter gemeinsam veranschlagt zu werden. Die Tochter
darf aufgrund des Nießbrauchsvertrags keine Miete von der
Mutter einnehmen, kann aber auch nicht für deren finanzielle
Belange aufkommen.
Das Einkommen der Tochter reicht nicht für das alleinige
Aufkommen für die Nebenkosten.
Wie kann erreicht werden, daß die Nebenkosten (oder zumindest
ein teil) von der ARGE bezahlt werden? Ist es z.B. sinnvoll
einen Wohngemeinschaftsvertrag zu machen? Worauf muß bei der
Antragstellung geachtet werden?
Auf jeden Fall müsste darauf geachtet werden, dass jeder seine eigene Küche bzw. überhaupt seinen eigenen Haushalt hat und vor allem jeder sein eigenes Konto, und dass nicht gemeinsame Kasse gemacht wird.
Möglicherweise spielt das Alter der Tochter noch eine Rolle, denn wenn sie unter 25 ist, wird sie wohl sowieso schon mal als zur Bedarfsgemeinschaft gehörig betrachtet, obwohl dies in diesem Falle ja nicht dem Sinn dieser Vorschrift entspricht.
Es muss auch darauf geachtet werden, dass sehr viele Sachbearbeiter bei der ARGE solche Fälle, die nicht andauernd vorkommen, selber nicht richtig einordnen können, und dass die Bescheide fehlerhaft sind. Man muss sich unbedingt selber schlau machen.
Ansonsten würde ich anstelle der Tochter eher eine Miete für die Mutter ansetzen und einen Lohn in gleicher Höhe wie die Miete.*) Da fallen dann allerdings wohl Steuern und Sozialabgaben an (ca. 20 % / Wenn die Mutter Rentnerin ist, muss m.W. für sie nichts an die Rentenkasse bezahlt werden, so dass sich dieser Prozentsatz verringern würde / bei Dienstleistungen innerhalb der Familie kann es allerdings möglicherweise anders berechnet werden, bitte ggf. bei Arbeitsrecht erkundigen).
Aber in dem Falle könnte die Mutter Wohngeld beantragen. Das ist wesentlich angenehmer als ALG II, und die Sachbearbeiter sind wesentlich versierter.
Bei Wohngeld werden ggf. die Grundmiete und die Nebenkosten, nicht aber die Heizkosten bezuschusst.
* Die Tochter sollte in dem Fall testamentarisch regeln, was wäre, wenn sie vor der Mutter sterben sollte.
Viele Grüße
Simsy