Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen 2 hauptmieter a und b haben fristgerecht die wg gekündigt und ziehen zum 3 monatsende aus!30.06.2011
es besteht aber noch ein 6 monatiger telefonanschluss bis ende 2011 bei einer großen deutschen firma der monatlich x euro kostet.vertrag von a
WIE— könnte a von b jeweils für 6 monate die hälfte von x euro von b bekommen, weil 12/2011 a und b sich mündlich einig waren um 1 jahr zu verlängern,aber der vertrag ja nur auf a läuft.???
2 Waschmaschine
A und B sind beide Eigentümer der Waschmaschine.
A hat sie bei Einzug 06/2008 gekauft. B hat sie bei seinem Einzug als Hauptmieter vom ehemaligen hauptmieter c abgelöst. so das ja beide ungefähr 50 % an der Waschmaschine besitzen.?
nun kommt der auszug und keiner kann die waschmaschine gebrauchen.
A hätte sie 10 tage vorher für 100 euro über internet weiterverkaufen können. B will das nicht.
wenn jetzt die waschmaschine am ende es monats für 0 euro entsorgt wird, hätte A, die möglichkeit von B SChadensersatz oder Erlösausfall in höhe von 50 Euro von 100 euro für seinen Anteil an der waschmaschine von B zu verlangen. WIE Würde A das machen.
beide sind ja eigentümer der waschmaschine. kann A die waschmaschine einfach ohne zustimmung b verkaufen, das noch geld reinkommt, und kann b einfach so den verkauf verweigern?
weitere informationen können angegeben werden.
vielen dank für ihre einschätzen,bemühungen
münchensued.