Wohngemeinschaft und ALG 2

Hallo ihr,

ich frage für eine Freundin:

Sie wohnt in einer 3-WG mit einem anderen Mädchen und einem Typen. Beide Mädels erhalten ALG 2. Jetzt zieht der junge Mann aus, weil das Zusammenleben mit ihm schwierig war. Er hat zum 1.5. eine Wohnung und hat auch schon gesagt, dass er sich um seine Zahlungspflicht (denn alle 3 stehen im Hauptmietvertrag) nicht kümmern wird.

Was können die Mädels tuen?
Meine Idee war, dass eventuell das Amt einspringen kann, bis sie einen neuen Mitbewohner gefunden …sonst können sie nicht vollständig Miete zahlen und werden vielleicht gekündigt.

Wer hat eine Idee?
Danke für eure Hilfe…

Hallo

Was können die Mädels tuen?

Ich denke, sie müssten erstmal einwandfrei feststellen, wer gegenüber dem Vermieter zahlungspflichtig ist, wenn der Herr sich drückt. Ich weiß nicht, wie das ist, wenn drei Hauptmieter eine Wohnung mieten. Ich vermute aber, dass es dann so ist, dass jeder einzelne Hauptmieter ggf. für die gesamte Miete haftet, wenn sich also 2 aus dem Staub machen, dass der Vermieter sich am Übriggebliebenen schadlos halten kann.

Das steht vielleicht im Mietvertrag, oder man kann es im Mietbrett erfahren.

Wenn ausschließlich der junge Mann dem Vermieter gegenüber für seinen Mietanteil verpflichtet ist, dann wird das Arbeitsamt das sicherlich nicht zahlen. Aber dann können die beiden wohl auch nicht dadurch gekündigt werden.

Wenn sie aber die Miete ebenso zahlen müssen wie der junge Mann selbst, dann kann ich mir vorstellen, dass das Arbeitsamt diesen Mietanteil zahlen kann. Ob es das auch tut, würde vielleicht auch von der Höhe der Miete und der Größe der Wohnung abhängen.

Am besten wäre es vielleicht, beim Amt selbst nachzufragen.

Viele Grüße
Thea

Bitte?
Ähm, vielleicht sehe ich das ein wenig zu einfach, aber ich werde nun auch meine Wohnung in Sektoren einteilen und sagen, ich kann nur noch einen gewissen Teil bezahlen, den Rest soll das Amt übernehmen.
Wenn der junge Mann auszieht, so muß er keine Miete bezahlen. Wofür auch… War er der hauptmieter und die beiden Mädels wurden vom Vermieter als Untermieter geduldet, dann ist auch für die beiden Mädles das Mietverhältnis beendet. Sind alle 3 Hauptmieter, so müssen die beiden übrig gebliebenen zahlen. Es würde mich sehr wundern, wenn hier das Amt ne teurere Wohnung zahlt, nur weil kein Nachmieter da ist. Das fände ich einen Hammer…
Grüße ILAY

generell ist der typ verplichtet Miete zu zahlen, bis die 3- Monats-kündigungsfrist rum ist. Die Mädels könnten sich an den Vermieter wenden und das Problem schilder und notfalls die Miete einklagen (versuchen) das mit der Haftung stimmt, aber wie gesagt, da könnte man klagen. Wenn der Typ verpeilt hat rechtzeitig zu kündigen und man ihm das nachweisen kann, sollten die chancen gut stehen… Frage: Warum zieht er aus ohne die Frist einzuhalten?

Hallo! (den Beteiligten gekündigt worden ist.
Ersma bedeutet das, dass Vertragsverhältnis weiter besteht, es haben immer noch alle drei eine Wohnung angemietet, ob einer davon, seinen Lebensmittelpunkt dort nicht mehr hat, scheint mir erstmal belanglos.

Die Mädels könnten sich an den Vermieter wenden und das Problem
schilder und notfalls die Miete einklagen (versuchen)

Wer soll die Miete von wem einklagen?? Die verbliebenen Mieter von dem, der sich abgesetzt hat? Ich kenn mich da nicht so genau aus, es ist im Zuge einer Schadenersatzforderung vermutlich möglich, mir erscheint es jedoch sinnvoller, wenn der Vermieter, der ja immer noch die Wohnung zur Verfügung stellt und damit eine Leistung erbringt, auf Erfüllung des (immer noch ungekündigten!!) Mietvertrages, also auf Zahlung, klagt. Ferner wäre es vermutlich sinnvoll vor die Klage den Mahnbescheid zu stellen.

das mit der Haftung stimmt, aber wie gesagt, da könnte man klagen.

„Man“? Nochmal: Wer bitte gegen wen??

Wenn der Typ verpeilt hat rechtzeitig zu kündigen und man ihm das
nachweisen kann, sollten die chancen gut stehen…

Was genau soll man ihm nachweisen?? Er kann doch nicht einfach „seinen Teil“ kündigen. Fristen spielen da sicher keine Rolle.

Frage: Warum zieht er aus ohne die Frist einzuhalten?

Die Frage scheint mir eher, warum ihm nicht klar ist, dass er immer noch Vertragspartner des Vermieters ist und hier immer noch gesamtschuldnerisch haftet. Warum kündigen nicht alle drei zum nächstmöglichen Termin und die Mädels schliessen zeitgleich (inklusive eines neuen, angenehmeren Zeitgenossen als neuer Mitbewohner) einen neuen Vertrag ab. Das wäre übrigens ein guter zeit punkt, sich zu fragen, ob es nicht besser wäre, wenn dem Vermieter künftig nur noch ein Vertragspartner gegenübersteht.

Greetz, Teutoburger

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