Hallo! (den Beteiligten gekündigt worden ist.
Ersma bedeutet das, dass Vertragsverhältnis weiter besteht, es haben immer noch alle drei eine Wohnung angemietet, ob einer davon, seinen Lebensmittelpunkt dort nicht mehr hat, scheint mir erstmal belanglos.
Die Mädels könnten sich an den Vermieter wenden und das Problem
schilder und notfalls die Miete einklagen (versuchen)
Wer soll die Miete von wem einklagen?? Die verbliebenen Mieter von dem, der sich abgesetzt hat? Ich kenn mich da nicht so genau aus, es ist im Zuge einer Schadenersatzforderung vermutlich möglich, mir erscheint es jedoch sinnvoller, wenn der Vermieter, der ja immer noch die Wohnung zur Verfügung stellt und damit eine Leistung erbringt, auf Erfüllung des (immer noch ungekündigten!!) Mietvertrages, also auf Zahlung, klagt. Ferner wäre es vermutlich sinnvoll vor die Klage den Mahnbescheid zu stellen.
das mit der Haftung stimmt, aber wie gesagt, da könnte man klagen.
„Man“? Nochmal: Wer bitte gegen wen??
Wenn der Typ verpeilt hat rechtzeitig zu kündigen und man ihm das
nachweisen kann, sollten die chancen gut stehen…
Was genau soll man ihm nachweisen?? Er kann doch nicht einfach „seinen Teil“ kündigen. Fristen spielen da sicher keine Rolle.
Frage: Warum zieht er aus ohne die Frist einzuhalten?
Die Frage scheint mir eher, warum ihm nicht klar ist, dass er immer noch Vertragspartner des Vermieters ist und hier immer noch gesamtschuldnerisch haftet. Warum kündigen nicht alle drei zum nächstmöglichen Termin und die Mädels schliessen zeitgleich (inklusive eines neuen, angenehmeren Zeitgenossen als neuer Mitbewohner) einen neuen Vertrag ab. Das wäre übrigens ein guter zeit punkt, sich zu fragen, ob es nicht besser wäre, wenn dem Vermieter künftig nur noch ein Vertragspartner gegenübersteht.
Greetz, Teutoburger