Ich habe vor einiger Zeit ein Haus bestehend aus 3 Wohnungen gekauft. Den Kaufpreis habe ich bezahlt. Ich wohne in eine Wohnung, meine beiden Kinder in den anderen zwei Wohnungen. Zusammen haben wir ein Darlehen von einer Bank bekommen, um das Haus zu renovieren und wir zahlen je ein Drittel des Darlehens. Wir sind alle drei im Grundbuch eingetragen.
Meine Frage: wenn ich moeglicherwiese kuenftig das Haus verkaufen moechte, was sind die Rechte und Pflichten der 3 Parteien?
Aus dem Kaufpreis wird üblicherweise zunächst das Darlehn abgelöst, es sei denn, der Käufer übernimmt es. Der Rest ist gemäß Ihren Abmachungen aufzuteilen. Problematisch ist oft die Freimachung der Wohnungen, wenn der Käufer sie frei haben will. Darüber müssen Sie sich vorher einigen.-
Es gibt sicher noch weitere Fragen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)
Hi,
da du auf meine Frage bisher nicht geantwortet hast, in Kurzform:
Wenn jeder eine Wohnung gekauft hat, ist alles kein Ding. Wenn ihr zusammen finanziert habt, muss nur die Bank mitspielen.
Sollte es aber so sein, dass ihr drei als Eigentümer des Hauses eingetragen seid, kann es - wenn nicht alle mitspielen - übel ausgehen; bis hin zur „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auflösung der Eigentümergemeinschaft“! Soll heißen: Alle im Grundbuch eingetragenen Personen müssen zustimmen und die finanzierende Bank natürlich auch.
Aber wer wird 1/3 Haus kaufen?
Mein Rat: Auch wenn es Geld kosten wird, solltet ihr das Haus - wenn es baulich möglich ist - in drei Wohnungen teilen, also drei Grundbücher bilden. Das geht nur über Notar und Grundbuchamt usw.; bankmäßig müssen dann natürlich auch die Verträge geändert werden,
aber dann hat jeder für die Zukunft freie Bahn.
Wenn du es genauer wissen willst, melde dich einfach nochmal.
LG Moni
vielen Dank fuer Ihre Antwort. Es gibt leider keine Abmachung darueber, wie der Restwert aufgeteilt werden sollte. Der Grundbuch zeigt 3 Eigentuemer, aber es ist bis jetzt nicht zur Diskussion gekommen, wer welchen Anteil hat. Ich gehe davon aus, dass der Restwert entsprechend den von jedem Teilnehmer ins Haus investierten Summen aufgeteilt wird. Habe ich recht oder sollte ich davon ausgehen, dass jeder der 3 im Grundbuch eingetragenen Eigentuemer (ich und meine beiden Kinder) je ein Drittel des Restwerts bekommen wuerden?
Ohne näheres zu kennen, würde ich sagen, dass nach den eingetragenen Bruchteilen aufzuteilen ist, es sei denn, dass die Aufwendungen/Nutzungen des Einzelnen sehr unterschiedlich sind. In diesem Falle gibt es keine Regel. Eine nachträgliche Einigung ist nötig.
im Verhältnis zum Käufer: „Liefern“ des Vertragsgegenstandes gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
im Verhältnis zur Bank: Rückzahlung des Kredites oder -falls nicht gewünscht und von der Bank akzeptiert- Pfandtausch, d. h. Stellen einer neuen Sicherheit.
Also letztlich nix anderes als bei einem „normalen“ Haus oder einer Eigentumswohnung auch.
frage verstehe ich nicht.
wenn Sie das ganze haus verkaufen, warum noch sorgen?
handelt es sich schon um Wohnungseigentum?
wenn nicht, sind einzelne wohnungen grundsätzlich unveräußerbar. Und wenn sie das ganze Haus verkaufen, dann ist es nicht anders als jetzt.
Die Parteien, die beim Kauf mitgewikrt haben und infolge dessen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, müssen auch bei einem Wiederverkauf gemeinschaftlich mitwirken. Verweigert einer der Beteiligten die Zustimmung, so kann der treibende Verkaufswillige die Aufhebung der Gemeinschaft durch Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben. Ein gütlicher Weg bestünde darin, dass die verbleibenden Eigentümer dem scheidenden Miteigentümer seinen Anteil am Wert des Hauses gemäß Sachverständigengutachten oder auf der Basis einer freiwilligen Einigung ausbezahlen.
Hallo Tom,
wie seid Ihr denn im Grundbuch eingetragen?
Zu je 1/3 oder habt Ihr Eigentumswohnungen gebildet?
Wenn Ihr zu je 1/3 eingetragen seid, kannst Du nicht das ganze Haus verkaufen, sondern natürlich nur Deinen Anteil.
Wenn Ihr Wohnungseigentum gebildet hat, kannst Du Deine Wohnung verkaufen, wie Du möchtest.
Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Was meinst Du mit Rechten und Pflichten der 3 Parteien?
also so ganz habe ich das problem jetzt nicht verstanden. wer steht denn jetzt im grundbuch als eigentümer? wenn nur sie im grundbuch eingetragen sind, können sie mit dem haus tun und lassen was sie wollen.
stehen alle drei im grundbuch als eigentümer, sind sie gezwungen sich mit ihren kindern auseinander zu setzen. wie wäre vielleicht eine aufteilung nach wohn- und teileigentum ratsam.
falls die aussage so jetzt nicht ausreichend ist, brauche ich bitte ein paar genauere infos.
Hallo LG
Danke fuer Deine Mail.
Im Grundbuch stehen nur unsere Namen, keine Anteile. Deshalb meine Frage. Wenn alle 3 Parteien einig seien, das Haus zu verkaufen, wie soll der Erloes aufgeteilt werden, wenn es vorher keine Vereinbarung gibt, was beim Verkauf geschehen soll. Kann man davon ausgehen, dass der Erloes entsprechend des Invests aufgeteilt wird, das jede Partei bisher ins Haus gemacht hat? Oder gilt die Grundbucheintragung, dass der Erloes in 3 geteilt wird, auch wenn keine Anteile im Grundbuch geschrieben werden? Ich hoffe das erste.
Hallo Tom,
eigentlich ist es nicht möglich, dass Ihr im Grundbuch ohne Anteile steht; es sei denn, Ihr habt eine BGB-Gesellschaft gebildet (also GbR o.ä.). Im Notarvertrag ist auch nichts diesbezüglich geregelt?
Darf ich fragen, in welchem Bundesland Ihr wohnt?
Hallo, um das Haus verkaufen zu könnnen müssen alle Eigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind, damit einverstanden sein. Mit einem möglichen Verkauf gehen deren Rechte dann vollständig auf den neuen Käufer weiter. Wenn das Darlehen als Grundschuld eingetragen wurde, dann ist dies vorher abzulösen. Üblicherweise wird dies vom Kauferlös bezahlt. Solche Geschäfte müssen immer über einen Notar durchgeführt werden, der berät Sie sicher ausführlich darüber.