Wohngemeinschaft viele offene Fragen!?

Hallo, ich haben viele Fragen zu dem Thema Wohngemeinschaft.

Also ich [30] möchte mit „einer“ Freundin [28] in eine Wohnung ziehen und das als WG machen.

1 - Was gibt es Vertraglich zu beachten?
Ich weis das beide Unterschreiben müssen und jeder sein Vertrag hat.

2 - So nehmen wir an Ich werde Arbeitsuchen und die Freundin hat noch einen Job, wie mache ich denn Amt glaubhaft das es keine Bg ist? falls sie sagen getrennte Konten und die Bescheinigung das keiner für denn anderen aufkommt mit Geld, glauben wir zwar trotzdem denken wir es ist eine Bg.

3 - Und was hat es mit dem einem Jahr auf sich, im diesem Fragen die wohl nicht, ob es eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft ist?

4 - Und muss die Freundin offen legen was sie verdient wenn sie selbst Arbeit hat? Weil mir kann es ja egal sein und sie kann ja nicht gezwungen werden mir Geld zu geben oder?

5 - Und wie sieht es aus mit der Wg wenn beide ins ALG2 fallen würden? Kann das zu Problemen mit dem Amt führen?

6 - Gehen 65qm - 70qm für zwei Personen in Ordnung bei einer Miete von 360€ Warm? Wohnung ist in Leipzig.

Hoffen ich habe alles halbwegs verständlich geschrieben und mir könnt mir bei allen meiner Fragen helfen!!!

MfG. Thomas

  1. In einer WG ist es eigentlich egal wer den Mietvertrag hat, die Kosten gehen durch zwei! ausschlaggebend ist das ihr noch kein Jahr zusammenlebt!

2 So eine Bescheinigung ist natürlich immer hilfreich (von beiden unterschrieben natürlich!) Das Jobcenter macht Kontrollen! Es wird dann drauf hinauslaufen wie der Außendienstermittler die Lage beurteilt! Natürlich hat der Gesetzgeber das eine Jahr nicht umsonst eingeräumt und es ist als „Erprobungsphase“ zu verstehen! Ich würde es nicht so machen das man sagt man ist nur eine WG würde schon sagen das man ein Paar ist aber sich auf den § 3a Satz 1 berufen.

3 Wie gesagt der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen nicht umsonst im Gesetz verankert! Wenn die Arge jedoch prüft und anhand eines Hausbesuches anderer Auffassung ist und diese auch belegen kann, sieht es anders aus!

4 In dem Moment wo ihr als zwei unterschiedliche BG´s geführt werdet ist es in deiner BG unerheblich was deine Freundin verdient! Die Miete geht durch zwei und der Rest ist unerheblich! Seid ihr eine BG muss sie Ihr Einkommen und Vermögen offen legen!

5 Wenn beide ins ALG II fallen und es läuft mit 2 BG´s bleibt es bis zum Ablauf des einen Jahres Zusammenleben auch so! Bekommt der eine Arbeit wird die BG auch nicht automatisch zusammengelegt! wenn das Jahr anerkannt wird dann ist das für die dauer eines Jahres so egal was passiert!

6 Das kommt auf die Richtlinie der Stadt Leipzig an! Jede Stadt/ jeder Kreis hat seine eigene Richtlinie und legt darin die angemessenen Kosten der Unterkunft selbst fest! Am besten mal Googlen nach KdU Richtlinie Leipzig! Wichtig vorm Unterschreiben des Mietvertrages die Zustimmung zum Umzug beim Jobcenter einholen! Nur mit zustimmung können eventuell anfallende Umzugskosten und Betriebskostennachzahlungen übernommen werden! Ohne Zustimmung kann das Jobcenter auch die Übernahme der Kosten versagen!

Hoffe ich habe geholfen, bei weiteren Fragen nochmal mailen!

LG Wuja

Danke sehr für die Antwort!

Noch eine Frage, nach dem einen Jahr ist man dann automatisch eine Bedarfsgemeinschaft? ja oder nein.

Hallo Thomas,

zu 1. Leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Und einige RA´s sehen das schon als Rechtsberatung. Sorry. Nur soviel: Der Vermieter hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden, ob er zwei Vertragspartner oder gar eine WG haben will.

zu 2. Es wird immer eine BG. Den Rest glaubt keiner. Warum solltet ihr zusammenziehen? Es gibt natürlich Möglichkeiten, dass glaubhaft zu machen: getrennte Zimmer / Betten; JEDER seine EIGENEN mit seinem Namen beschrifteten Lebensmittel im Kühlschrank; nicht für einander kochen, Wäsche waschen; kein Händchen-halten, … Und immer auf die neidischen Nachbarn Obacht geben.

zu 3. siehe 1.

zu 4. Wenn BG, dann JA; wenn keine BG - dann nicht.

zu 5. Nein, für 2 Hartzer eine Whg. ist billiger für das Amt als 2 Wohnungen.

zu 6. Auf Einzelfallentscheidung und Glück hoffen. Fakt ist das der Regelsatz 60 qm für zwei Personen vorsieht. Kenne Fälle, die mussten wg. 2 qm umziehen.

Viel Erfolg

Wenn die Arge bei einem Hausbesuch innerhalb des ersten Jahres nicht etwas anderes entschieden hat ja!

Ok ich danke euch sehr für die Antworten!!

Wenn ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft „laufen“ wollt, soll einer der Hauptmieter sein und er geht mit der 2. Person einen Untermietvertrag ein, sofern der Vermieter das zuläßt. Ihr habt nachweislich getrennte Zimmer. Die Höhe der Miete ist wohl OK,wenn ihr ALG2 erhaltet, müsstet ihr die Differenz drauf zahlen. Jeder der ALG2 beantragt, muss seine Einkommensverhältnisse aufdecken.

Hallo Thomas,

also halten wir mal fest: ihr seid eine BG und wollt den Steuerzahler betrügen!?
Und nun wist Du wissen wir Du das am besten anstellst !?

Wenn ihr schon mindestens 1 Jahr im Sinne einer Partnerschaft zusammen seid, dann wirtschaftet ihr gemeinsam. Wenn man z.B. gemeinsam kocht hat man nunmal nur 1x den Strom und nicht 2x etc… das genau rechnet das Amt raus, weswegen der Satz für zusammenlebende Partner etwas geringer ausfällt als für eine Einzelperson. Fakt ist: seid ihr über ein jahr zusammen und wirtschaftet eigentlich gemeinsam, dann seid ihr eine BG! Und wenn ihr behauptet dass sei nicht so, obwohl es so ist, macht ihr Euch strafbar!
Seid ihr noch kein Jahr zusammen darf Euch das Amt
nicht einfach als BG einstufen. Allerdings sind getrennte Konten dann Mindest-Voraussetzung.

Wenn ihr länger als 1 Jahr zusammen seid, dann seid ihr DEFINITIV eine BG und dann müssen BEIDE ihre Einkommen offenlegen und der Arbeitende muss den anderen mit ernähren, denn sonst ergäbe sich eine Besserstellung von wilden Ehen gegenüber rechtskträftigen Ehen und das darf nicht sein!

Wenn beide ins ALG II fallen dann bekommt Ihr als BG eben beide ALG II, kein Problem.

Wenn Einer Einkommen hat und ihr über ein Jahr zusammen seid, dann wird das Einkommen (abzüglich 100 Euro Freibetrag für Arbeit) auf den Bedarf angerechnet und das Jobcenter zahlt Alg II in Höhe der sich ergebenden Differenz zwischen Einkommen und Bedarf.

Bei 2 PErsonen ist die maximal zulässige Wohnungsgröße 65qm. Die Miete scheint ok zu sein, obwohl ich die Mietobergrenzen in Leipzig nicht genau kenne. Wenn du es genau wissen willst, erfrage in Deinem Jobcenter in Leipzig die MOGs (Mietobergrenzen) für zwei Personen.

Gruß Gwen

Hallo Thomas,

viele Fragen, lassen sich aber kurz beantworten.

Zunächst solltest klären, in welchem Verhältnis Du zu der Freundin stehst: seid ihr nun zusammen oder nicht. Das wird ja nicht schwer zu beantworten sein.

Seid ihr zusammen, dann seit ihr eine so genannte eheähnliche Gemeinschaft. Ihr müsst zusammen beantragen und eure Einkommen und Vermögen offenlegen.

Was die Wohnung betrifft, solltest Du Dich bzw. solltet ihr Euch beim künftig zuständigen Jobcenter in Leipzig nach den Angemessenheitswerten erkundigen, was für einen 1-Personen-Haushalt ode 2-Personen-Haushalt angemessen ist. Dann auf Suche gehen, mit dem Wohnungsangebot zum Jobcenter gehen und Angemessenheit schriftlich geben lassen. Das erspart Ärger im nachhinein für alle Beteiligten.

Das Procedere ist natürlich nur notwendig, wenn absehbar ist, dass einer oder beide zeitnah Arbeitslosengeld II beantragen wird.

Hallo, ich haben viele Fragen zu dem Thema Wohngemeinschaft.

Also ich [30] möchte mit „einer“ Freundin [28] in eine Wohnung
ziehen und das als WG machen.

1 - Was gibt es Vertraglich zu beachten?
Ich weis das beide Unterschreiben müssen und jeder sein
Vertrag hat.

2 - So nehmen wir an Ich werde Arbeitsuchen und die Freundin
hat noch einen Job, wie mache ich denn Amt glaubhaft das es
keine Bg ist? falls sie sagen getrennte Konten und die
Bescheinigung das keiner für denn anderen aufkommt mit Geld,
glauben wir zwar trotzdem denken wir es ist eine Bg.

3 - Und was hat es mit dem einem Jahr auf sich, im diesem
Fragen die wohl nicht, ob es eine Verantwortungs- und
Einstehgemeinschaft ist?

4 - Und muss die Freundin offen legen was sie verdient wenn
sie selbst Arbeit hat? Weil mir kann es ja egal sein und sie
kann ja nicht gezwungen werden mir Geld zu geben oder?

5 - Und wie sieht es aus mit der Wg wenn beide ins ALG2 fallen
würden? Kann das zu Problemen mit dem Amt führen?

6 - Gehen 65qm - 70qm für zwei Personen in Ordnung bei einer
Miete von 360€ Warm? Wohnung ist in Leipzig.