wenn ich jemanden bei mir wohnen lasse, ohne finanzielle Beihilfe zu bekommen, weil er selber gerade so leben kann. Warum sollte ein fremder auch für mich und meinen 12 jährigen Sohn aufkommen? Hilfe bekomme ich von ihm in alltäglichen Dingen (Reparaturen, einkaufen,Haushalthilfe)-ich wurde an der Wirbelsäule operiert und kann nicht mehr alles machen. Dafür lasse ich bei mir wohnen.
- wie wird das denn bei Arge eingestuft? Wohngemeinschaft? Lebensgemeinschaft(20 jahre Unterschied) ? Bedarfsgemeinschaft?
ich wechsle jetzt von ALG1 zu Alg2 bin aber krank und werde länger krank sein(Antrag auf EU Rente gestellt)
Hallo
Wenn du länger krank bist und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, wird das mit ALG II kaum gehn, sondern du wirst zur Sozialhilfe geschickt werden. Die andere Sache wird wohl nur beim Amt zu klären sein, wie das die werten, höchtswahrscheinlich wird es wohl kompliziert werden.
LG
Mikesch
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Hallo mikesch
vielen dank für deine antwort- aber weiß du- die ämter wissen gleich garnicht wie sie es machen sollen- ich bin dem jetzt zuvor gekommen und habe über die vermieterin im gleichem haus ein zimmer für ihn bekommen(mit richtigen mietvertrag nur auf ihn) ich denke wir sind das leidige problem los.
Danke trotzdem- schönen tag noch
Wenn du länger krank bist und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur
Verfügung stehst, wird das mit ALG II kaum gehn, sondern du
wirst zur Sozialhilfe geschickt werden. Die andere Sache wird
wohl nur beim Amt zu klären sein, wie das die werten,
höchtswahrscheinlich wird es wohl kompliziert werden.
LG
Mikesch
Mich wundert immer wieder der Ausdruck Sozialamt und Sozialhilfe, Ist das in Deiner Gemeinde/Stadt tatsächlich getrennt? Per Gesetzt wurde Souialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Es gibt nur noch die Unterscheidung zwischen arbeitsfähigen und hilfebedürftigen ALGII-Empfängern. EU-Rente wird für sich gerechnet. Es ist dann möglich, einen Wohngeldantrag zu stellen. Oder Grundsicherung zu beantragen (Wohngeld included)
MfG Solbane