Hier meine Frage: Ein Mann und eine Frau, wohnen zusammen in einer Wohnung. Sie sind nicht verheiratet und auch nicht in einer eingetragenen Partnerschaft. Der Mann hat nur eine kleine Rente, die eigentlich zum Leben nicht ausreicht. Die Frau ist relativ wohlhabend. Kann der Mann, zu seiner geringen Rente , Ansprüche an den Staat stellen z.B. als sogenannter Aufstocker, oder ist die Frau verpflichtet, ihn mit ihren Mitteln zu unterstützen???
Herzlichen Dank für jede ( brauchbare) Antwort im Voraus.
Das wäre auch nicht möglich, sie sind doch nicht gleichgeschlechtlich!
Tatsächlich ausschlaggegend ist, ob die Beiden eine eheähnliche Beziehung führen bzw. eine tatsächliche Bedarfsgemeinschaft bilden.
Ein Indiz dafür, dass dies nicht der Fall ist, wären getrennte Schlafräume oder ein Untermietvertrag.
Es kann von Amts wegen eine Überprüfung der tatschlichen Lebensumstände erfolgen, wenn Leistungen beantragt werden.
Der gut verdienende Partner/Mitbewohner ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Von seiten der Sozialbehörden wird allerdings gerne davon ausgegangen, dass der Unterhalt leistet bzw dass die beiden sowieso gemeinsam wirtschaften, und das dürfen die wohl auch, wenn die beiden schon länger als ein Jahr zusammen wohnen.
Dennoch ist es möglich dagegen anzugehen, ich weiß aber nicht genau wie. Wichtig wäre auf jeden Fall schon im Antrag deutlich zu machen, dass man getrennt wirtschaftet, und auf Aufforderungen an die Mitbewohnerin, ihr Einkommen offen zu legen, immer nur durch Erklärungen zu reagieren, dass sie keinen Unterhalt leistet und nicht gemeinsam gewirtschaftet wird.
Übrigens würde ich eher Wohngeld als Alg2 oder Grundsicherung empfehlen, das ist nicht so restriktiv. Da müsste man nur für sich, also 1 Person, und für die Hälfte der Wohnung und nur für seinen Mietanteil Wohngeld beantragen.