WohngsBaugenossenschaftsanteil & WBP / EHZ

Hallo,

wie ist es nun mit den Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen?

Bekommt man bei Erwerb von Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen (WBGA) auch eine/die Wohnungsbauprämie (WBP)?

Oder ist das so, das ich die Eigenheimzulage (EHZ) meine, so das ich für die Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen die Eigenheimzulage bekomme?

  • nur bei genutzter Mietwohnung bei der Genossenschaft?

  • nur bei einer genutzten Mietwohnung auch anderer oder keiner Genossenschaft?

  • oder auch bei keinem Mietverhältnis?

  • wie viele Anteile muss man kaufen? beliebig viele?

  • ist die WBP/EHZ dann höher bei vielen Anteilen?

Das wäre doch eine Möglichkeit für viele Bürger, die noch dieses Jahr Geld vom Staat sichern können.

Danke

Olaf

Anlegerinformationen zum §17 Eigenheimzulagegesetz
Antwort, meiner Meinung nach, schon gefunden…
http://www.dewa-eg.de/17eigzulg.html

Sehr interessant, aber leider ist das wohl nicht vielen bekannt.

Hallo,
der Link von Ojay sagt eigentlich alles zum Thema Eigenheimzulage.

Ergänzend noch zur WOP:
Man kann alternativ auch Wohnungsbauprämie beantragen.
Im Gegensatz zur Eigenheimzulage muß man dann nicht in einer Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft wohnen.
Es gelten die normalen Grenzen des Wohnungsbauprämiengesetzes hinsichtlich Anlagebeträge und Einkommensgrenzen.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

Danke, das Du noch zu meiner selbst gestellten und teilweise schon beantworteten Frage geantwortet hast.
Kann die Wohnungsbauprämie dann auch (jedes Jahr) beantragen, wenn man schon die Eigenheimzulage erhält?
Also man eröffnet ein Konto mit Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen oder erhöht die Anzahl der Anteile?

Danke

Olaf

Ergänzend noch zur WOP:
Man kann alternativ auch Wohnungsbauprämie beantragen.
Im Gegensatz zur Eigenheimzulage muß man dann nicht in einer
Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft wohnen.
Es gelten die normalen Grenzen des Wohnungsbauprämiengesetzes
hinsichtlich Anlagebeträge und Einkommensgrenzen.