Hallo,
der Link von Ojay sagt eigentlich alles zum Thema Eigenheimzulage.
Ergänzend noch zur WOP:
Man kann alternativ auch Wohnungsbauprämie beantragen.
Im Gegensatz zur Eigenheimzulage muß man dann nicht in einer Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft wohnen.
Es gelten die normalen Grenzen des Wohnungsbauprämiengesetzes hinsichtlich Anlagebeträge und Einkommensgrenzen.
Gruß
Jürgen
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Danke, das Du noch zu meiner selbst gestellten und teilweise schon beantworteten Frage geantwortet hast.
Kann die Wohnungsbauprämie dann auch (jedes Jahr) beantragen, wenn man schon die Eigenheimzulage erhält?
Also man eröffnet ein Konto mit Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen oder erhöht die Anzahl der Anteile?
Danke
Olaf
Ergänzend noch zur WOP:
Man kann alternativ auch Wohnungsbauprämie beantragen.
Im Gegensatz zur Eigenheimzulage muß man dann nicht in einer
Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft wohnen.
Es gelten die normalen Grenzen des Wohnungsbauprämiengesetzes
hinsichtlich Anlagebeträge und Einkommensgrenzen.