Wohnhaus bauen im Außenbereich

Getreidebauer A möchte auf einer seiner Wiesen ein Wohnhaus bauen. Die Wiese ist umgeben von seinen Feldern, liegt deshalb jedoch auch im Außenbereich der Ortschaft. Der Haupthof liegt ca. 2 km entfernt im Nachbarort. Die Wiese liegt am Ende einer Straße, gegenüber steht allerdings noch ein großer bewohnter Gutshof, die Erschließung ist somit gewährleistet.
Greift in diesem Fall §35 des Baugesetzbuchs? Wie hoch stehen die Chancen, dass das zuständige Bauamt den Antrag genehmigt? Was genau ist mit „der landwirtschaft dienlich“ gemeint? Wie sollte man den Bau am besten begründen? In dem Haus möchte der Sohn des Landwirts wohnen, der den Betrieb später auch erben wird.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!!

Einen reines Wohnhaus scheint mir unmöglich, aber das liegt am jeweiligen Land, (welches Bundesland?) und der Kommune. Bei uns auf dem Land ist es jedenfalls unmöglich.

MFG Martin

Das Bundesland ist Niedersachsen, Region Hannover. Also vermutlich nur in Verbindung mit einer Scheune o.ä.!?

Hallo Mimpri

Erstmal fällt das Bauvorheben auf jeden Fall unter den §35!
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann soll etwa 2 KM vom eigentlichen Landwirtschaftlichen Betrieb ( ich setze mal die Privilegierung vorraus ) eine Aussenstelle des Gehöfts errichtet werden um dem evtl. späteren Hoferben ein Wohnhaus zu ermöglichen?
Die Erschließung spielt hierbei erstmal noch gar keine Rolle.

Also wenn ich das alles richtig interpretiert habe, dann stehen die Chancen auf Genehmigung so bei Null bis 5 Prozent!

Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Landwirtschaftskammer in Deutschland dieses Bauvorhaben befürworten würde…
Ohne deren Befürwortunge ( d.h. positive Stellungnahme ) geht da aber gar nichts!
Ich glaube auch nicht, das eine Bauaufsicht in diesem Land so eine Konstellation mitmachen würde…
M.E. gibt es für so ein Ansinnen auch keine vernünftige Begründung, geschweige denn eine Notwendigkeit.

Schließlich ist die „Hofstelle“ 2KM entfernt und die Frage drängt sich auf, wieso nicht „dort“ gebaut werden kann, wenn denn schon gebaut werden muss???!

Ich hoffe mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben…

mit freundlichen Grüßen U.F.

(Zunächst die (etwas lockere) Anrede:smile:
Hallo Mimpri,

ich danke für die Anfrage. Leider kann ich mich dazu nicht äußern, da mein Wissensgebiet nicht das Baurecht ist sondern das Bauvertragsrecht, im Besonderen die Anwendung der VOB als Vertragsgrundlage.

(Und nun zur allgemein üblichen Schlussfloskel:smile:

Mir freundlichen Grüßen

Bodo

Hallo Mimpri
In § 35 des Baugesetzbuches sind die Bedingungen für das Bauen im Aussenbereich beschrieben.
Wenn der Bauinteressent nur ein Wohnhaus bauen will, weil ihm das Land gehört und sonst keine weitere Begründung vorweisen kann, wird es mir der Genehmigung schwierig.
Am besten, Du schaust Dir den Text des §35 einmal genau an und prüfst, welche Bedingungen davon mit Deinem Vorhaben am ehesten vereinbar sind.
Dann fragst Du unverbindlich bei Deinem zuständigen Bauamt an, wie sie zu dem Plan stehen.
mfg
Eberhard Noller

Hallo,
leider kann ich dir hier nicht weiter helfen.
Viele Grüße

Hallo,
aus meiner Sicht keine Chance.
Bauvorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, sind privilegiert im Außenbereich zu bauen. Ein reines Wohnhaus eines Landwirts dient nicht dem Landwirtschaftlichen Betrieb. Anders wäre es, wenn ein Landwirt seinen Betrieb in der Ortschaft aufgibt und in den Außenbereich verlegt, dann ist es erlaubt ein Wohnhaus für den Betriebsleiter und für den Altenteiler zu bauen.
MfG
Kley

Steht doch schon in der Beschreibung, dass es sich um Außenbereich handelt. Dann greift natürlich auch §35 BauGB. Die Untiefen und Abhängigkeiten der Voraussetzungn für Baurecht nach §35 BauGB können nicht abstrakt und in einem Forum behandelt werden. Da bedarf es der konkreten Beurteilung der Situation.

Hallo,

leider kann ich Dir zu Deinem Problem keine Hinweise geben, weil ich mich mit diese Materie noch nicht befasst habe. Aber es könnte Dir ein Beratungsgespräch bei einem RA für Baurecht helfen. Beratungsgespräche bekommt man für ca. 200 .€ plus MwSt. Es gibt auch in manchen Städten die sog. RÄ im Vorübergehen, die kleine Läden gemietet haben und kurzfristig Auskünfte geben. Allerdings sind sie Allround, d. h. keine ausgewiesenen Fachanwälte für ein bestimmtes Gebiet. Aber wein Versuch ist es wert.

MfG

ISchu

Greift in diesem Fall §35 des Baugesetzbuchs?

Ja, der greift bei Bauvorhaben im Außenbereich immer.

Wie hoch stehen
die Chancen, dass das zuständige Bauamt den Antrag genehmigt?

Das ist wie Lotto. Ich kann nur empfehlen, eine Bauvoranfrage zu stellen. Damit hat man (für wesentlich weniger Geld als für einen Bauantrag) Rechtssicherheit.

Wie
sollte man den Bau am besten begründen? In dem Haus möchte der
Sohn des Landwirts wohnen, der den Betrieb später auch erben
wird.

Man muss halt begründen, wieso es für den Betrieb wichtig ist, dass der Sohn des Landwirts jetzt schon im Außenbereich wohnt, wenn er erst in fernerer Zukunft den Hof erbt und wieso er dann nicht im elterlichen Wohnhaus wohnen kann, das jetzt ja offenbar noch zur Betriebsführung genügt. Mir fällt dazu nix brauchbares ein.

smalbop

Hallo Mimpri,
Danke für Deine Anfrage. Leider komme ich erst jetzt dazu Dir zu antworten. Leider bin ich in dieser Sache nicht hinreichend damit vertraut wie Dein Vorhaben gegenüber dem Bauamt zu realisieren ist.
Meiner Meinung nach sollte die Planung in Verbindung mit gewerblicher Nutzung stehen.
Nähere Auskünfte kann Dir hierzu sicherlich ein Architekt geben, da diese über entsprechende Erfahrungen mit Bauämtern haben.
Wenn Du möchtest kann ich Dir die E-Mail eines befreundeten Architekten geben.
LG Andreas

Hallo,

ein reines Wohnhaus ohne landwirtschaftliche Betriebsgebäude wird im Außenbereich nicht zulässig sein und sich auch nicht baulich in die Umgebung einfügen, nur weil da schon ein Gutshof steht, dem sehr wahrscheinlich Ställe etc. zugeordnet sind. Also ich gebe dem Vorhaben wohl eher keine Chance, dass es genehmigungsfähig ist.

Gruß
Udo

Hallo, in welchem Bundesland soll das ganze stattfinden? In NRW würde ich folgendes sagen: Das Haus wird wahrscheinlich genehmigt, allerdings muss der Erbe nachweisen das seine Haupteinnahmen (Lebensunterhalt) überwiegend aus der Landwirtschaft bestritten werden. Problematisch wird allerdings sein, dass egtl. der Senior in dem neuen Haus wohnen muss, also also Altersruhesitz nutzt, oft machen die Bauämter eine Ausnahme. Am bessten fragst du beim zuständigen Bauamt nach, die Auskünfte sind kostenfrei und garantiert zutreffend und verbindlich. Und das Amt soll sich nicht als behinderungs- sondern als Genehmigungsbeörde fungieren. LG Peter

Hallo,
eine Bebauung im Außenbereich mit einem Wohnhaus wird, wenn es nicht z.B. einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, nicht genehmigt werden. Ein bloßes Wohnhaus, das nicht mit einem landwirtschaftlichen Betrieb direkt verbunden ist, ist m.E. nicht genehmigungsfähig. Insoweit stehen öffentliche Belange, wie z.B. die Gefahr der Zersiedelung,entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Rasta