Getreidebauer A möchte auf einer seiner Wiesen ein Wohnhaus bauen. Die Wiese ist umgeben von seinen Feldern, liegt deshalb jedoch auch im Aussenbereich der Ortschaft. Der Haupthof liegt ca. 2 km entfernt im Nachbarort. Die Wiese liegt am Ende einer Straße, gegenüber steht allerdings noch ein großer bewohnter Gutshof, die Erschließung ist somit gewährleistet.
Greift in diesem Fall §35 des Baugesetzbuchs? Wie hoch stehen die Chancen, dass das zuständige Bauamt den Antrag genehmigt? Was genau ist mit „der landwirtschaft dienlich“ gemeint? Wie sollte man den Bau am besten begründen? In dem Haus möchte der Sohn des Landwirts wohnen, der den Betrieb später auch erben wird.
Ich kann dir da nicht weiter helfen, da ich nicht in Deutschland wohne. Richte deine gleiche Anfrage ins Board für Gesetze und Reicht bei Wer-weiss-was, weil deine Anfrage eine juristische ist.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Mimpri,
mein Mann, an den sich Ihre Anfrage richtete, ist zur Zeit im Krankenhaus und kann momentan nicht dienlich sein. Wir wissen noch nicht wie sich die Lage entwickeln wird, und leider bin ich selbst in diesen Dingen nicht firm und kann nur hoffen, daß Ihnen von anderer Stelle aus geraten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Ader
Hallo,
leider bin ich in dieser speziellen Angelegenheit nicht auf dem Laufenden was hier zu beachten ist. Wir haben zwar 1984 auch ein Haus im sogenennten Ausenbereich gebaut, aber die Fläche war schon als Baugebiet ausgewiesen.
Ich denke aber dass eine Vorab- Anfrage bei der zuständigen Baubehörde, Gemeinde- oder Stadt, das richtige wäre. Diese Personen kennen sich aus und geben auch Auskunft was Sache ist.
Denn wenn die etwas zugesagt haben ist es schwer das im Nachhinein zu wiederrufen, sofern es schriftlich vorlieg!!
Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen bei Ihrem Vorhaben.
Mit freundlichen Grßen
rfm
Die einfachste Antwort erreichen Sie beim Bauamt.
Wenn der Sohn jetzt landwirtschaftlich nicht aktiv ist und das Gebäude ausschließlich dem Wohnen dient sehe ich schlechte Karten für das Bauen im Außenbereich.
Es wäre zu überlegen in wie weit hier nicht zusätzlich eine Gerätehalle oder vergleichbares notwendig ist als „Außenstandort“. Dann sehe ich wieder bessere Karten für ihr Vorhaben.