Wohnhaus brennt ab und bleibt so stehen

Hallo,

angenommen das Wohnhaus (EFH) [in einer reinen Wohngegend] der Frau X brennt vollständig ab. Es ist danach unbewohnbar.

Frau X zieht in einen Wohnwagen auf dem Grundstück des Hauses und lebt fortan dort.

Nun steht das abgebrannte Haus Monat um Monat dort, stinkt vor sich hin und Kinder können z. B. dort einsteigen.

Welche Verpflichtungen hat die zuständige Gemeinde? Muss Sie die Eigentümerin des Hauses gegebenenfalls zum Abriss auffordern?

Die Gemeindeverwaltung beantwortet diese Fragen sehr ausführlich und kann das auch an Hand der Gemeindordung, Bauordnung usw. belegen.

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Hallo,

Moin,

angenommen das Wohnhaus (EFH) [in einer reinen Wohngegend] der
Frau X brennt vollständig ab. Es ist danach unbewohnbar.

Frau X zieht in einen Wohnwagen auf dem Grundstück des Hauses
und lebt fortan dort.

Bei mir dauerte die wiederherstellung eines Brandschadens 14 Monate, für Arbeiten die in ca. 2 Monaten hätten erledigt sein können. Versicherungen sind nun mal nicht die schnellsten wenn es nicht um das kassieren geht. Was soll die Frau sonst tun? Möglicherweise war sie auch schuld an dem Brand, bekommt daher keine Versicherungsleistung und hat selbst kein Geld für den Wiederaufbau.

Nun steht das abgebrannte Haus Monat um Monat dort, stinkt vor
sich hin und Kinder können z. B. dort einsteigen.

Neben der natürlich vorhandenen Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer, trifft die Eltern der Kinder im Fall des Falles auch ein Mitverschulden, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Dies um so mehr, als sie wohl von der Gefährdung wussten. (Dies ist kein Witz sondern Entscheidungspraxis deutscher Strafgerichtsbarkeit !!)

Welche Verpflichtungen hat die zuständige Gemeinde? Muss Sie
die Eigentümerin des Hauses gegebenenfalls zum Abriss
auffordern?

Bevor eine Gemeinde einen Abriss fordern darf, was in manchen Bundesländern von der Bauordnung so gar nicht möglich ist, müsste sie zuerst den Wiederaufbau fordern. Erfolgt dieser nicht wird das Verwaltungsverfahren richtig aufwändig.

Die Gemeindeverwaltung beantwortet diese Fragen sehr
ausführlich und kann das auch an Hand der Gemeindordung,
Bauordnung usw. belegen.

Ansprechpartner wären die zuständige Bauaufsicht, das Ordnungsamt oder das Umweltamt wegen der Gesundheitsgefahren durch die Geruchsbelästigungen.
Am besten alle Drei gleichzeitig.
vnA

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Welche Verpflichtungen hat die zuständige Gemeinde? Muss Sie
die Eigentümerin des Hauses gegebenenfalls zum Abriss auffordern?

Verpflichtungen hat zu allererst mal der Eigentümer. Der haftet nämlich für alle Gefahren, die von seinem Grundstück und seinem Haus ausgehen. Erst wenn sich der Eigentümer uneinsichtig bezüglich etwaiger Gefahren stellt, sollte man das Ordnungsmat einschalten.

Frau X zieht in einen Wohnwagen auf dem Grundstück des Hauses
und lebt fortan dort.

Hallo,
wenn der Wohnwagen auf dem Grundstück dauerhaft bewohnt wird, ist dafür ein Bauantrag zu stellen. In dem sich anschließendem Verfahren kommen automatisch die Begleitumstände zur Sprache (Fachämter wie Umweltamt werden eingebunden).
Grüße
Ulf

Hi,

Welche Verpflichtungen hat die zuständige Gemeinde? Muss Sie
die Eigentümerin des Hauses gegebenenfalls zum Abriss
auffordern?

da Du nicht sagst, in welchen Bundesland die Geschichte spielen soll, beispielhaft für Hessen (wobei das in allen Bundesländern ähnlich ist): http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurech…
Abs. 2 ist sehr deutlich, die Bauaufsicht hat zu handeln, wenn sie von solchen Zuständen erfährt (in Hessen ist das Bauamt beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt).

Gruß Stefan

Hallo,

angenommen das Wohnhaus (EFH) [in einer reinen Wohngegend] der
Frau X brennt vollständig ab. Es ist danach unbewohnbar.

Ist Ihr Problem…

Frau X zieht in einen Wohnwagen auf dem Grundstück des Hauses
und lebt fortan dort.

Na und?..es ist IHR Grundstück…siehe Grundgesetz…auf eigenem
Grund und Boden,kann jeder machen ,was er will…

Nun steht das abgebrannte Haus Monat um Monat dort, stinkt vor
sich hin und Kinder können z. B. dort einsteigen.

Das wäre Hausfriedensbruch…

Welche Verpflichtungen hat die zuständige Gemeinde? Muss Sie
die Eigentümerin des Hauses gegebenenfalls zum Abriss
auffordern?

Nein…
Im Gegensatz zu den Werbespots im TV ist der HERR KAISER nämlich überhaupt nicht freundlich,wenn man Geld von IHM haben will…
(bzw. hier von der Versicherung)…
Die Regelung eines Brandschadens kann sich je nach Versicherung bis zu 3 Jahren hinziehen…

Na und?..es ist IHR Grundstück…siehe Grundgesetz…auf
eigenem
Grund und Boden,kann jeder machen ,was er will…

So ein Unsinn! Man darf unzählige Dinge nicht tun, und ich muss gar nicht erst darauf hinweisen, dass man auch auf seinem Grundstück keinen Mord begehen darf. Selbstverständlich stellt auch das öffentliche Baurechr zahlreiche Vorschriften auf. Ein baufälliges Gebäude kann eine Gefahr füe die öffentliche Sicherheit darstellen - was hier nun wirklich niemand beurteilen kann -, und dnan kann selbstverständlich eine Bauordnungsverfügung erlassen werden.

Levay

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