Hallo zusammen.
Mir brennen einige Fragen zu Positionen auf einer Nebenkostenabrechnung auf der Zunge.
Mich würde folgendes interessieren. Angenommen es gibt ein Wohnhaus, einen Hinterhof und eine Halle die gewerblich vermietet wird.
Der Hinterhof wird vom Vermieter gleich mit zu ca. 70% an das Gewerbe vermietet, und den Mietern des Wohnhauses die Nutzung dieser 70% untersagt.
Nun taucht beispielsweise der Punkt Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auf. Darf ein Vermieter weiterhin den selben Betrag an Grundsteuer verlangen, obwohl ein Großteil des Hofes von den Mietern nicht mehr benutzt werden darf, weil es vom Gewerbe in Anspruch genommen wird?
Das selbe für die Abwassergebühr für bebaute und bepflanzte Flächen.
Müsste hier ein Vermieter nicht auch den Hof separat berechnen? Einmal die Fläche die die Mieter noch nutzen dürfen, und zum anderen das Gewerbe?
Auch die Hofreinigung müsste doch hier separat berechnet werden, also dem Wohnhaus nur die 30% in Rechnung gestellt werden, die genutzt werden können, oder?
Darf ein Vermieter diese gewerblich genutzte Halle mit in die Gebäudeversicherung nehmen, und die Kosten dann auf die Mieter mit umlegen?
Noch eine weitere Frage hab ich zum Breitand/Kabelanschluss. Was könnte hier zB zu einer enormen Preissteigerung führen? Es werden keine Modernisierungen wie Multikabel oder dergleichen durch geführt. Es gibt keinerlei Verbesserung des bisherigen Anschlusses. Auch die technischen Gegebenheiten (Kabeldose) bleiben unberührt. Was könnte hier wie gesagt noch zu Steigerungen in Höhe von beispielsweise 25% führen?
Letzte Frage. Welche Rechte hat ein Mieter auf die Anbringung einer Wasseruhr?
Ich hoffe auf viele Antworten, und sage schon einmal Danke.
Lg
Katja

