Wohnhaus ujnd Gewerbe

Hallo zusammen.

Mir brennen einige Fragen zu Positionen auf einer Nebenkostenabrechnung auf der Zunge.

Mich würde folgendes interessieren. Angenommen es gibt ein Wohnhaus, einen Hinterhof und eine Halle die gewerblich vermietet wird.

Der Hinterhof wird vom Vermieter gleich mit zu ca. 70% an das Gewerbe vermietet, und den Mietern des Wohnhauses die Nutzung dieser 70% untersagt.

Nun taucht beispielsweise der Punkt Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auf. Darf ein Vermieter weiterhin den selben Betrag an Grundsteuer verlangen, obwohl ein Großteil des Hofes von den Mietern nicht mehr benutzt werden darf, weil es vom Gewerbe in Anspruch genommen wird?

Das selbe für die Abwassergebühr für bebaute und bepflanzte Flächen.
Müsste hier ein Vermieter nicht auch den Hof separat berechnen? Einmal die Fläche die die Mieter noch nutzen dürfen, und zum anderen das Gewerbe?

Auch die Hofreinigung müsste doch hier separat berechnet werden, also dem Wohnhaus nur die 30% in Rechnung gestellt werden, die genutzt werden können, oder?

Darf ein Vermieter diese gewerblich genutzte Halle mit in die Gebäudeversicherung nehmen, und die Kosten dann auf die Mieter mit umlegen?

Noch eine weitere Frage hab ich zum Breitand/Kabelanschluss. Was könnte hier zB zu einer enormen Preissteigerung führen? Es werden keine Modernisierungen wie Multikabel oder dergleichen durch geführt. Es gibt keinerlei Verbesserung des bisherigen Anschlusses. Auch die technischen Gegebenheiten (Kabeldose) bleiben unberührt. Was könnte hier wie gesagt noch zu Steigerungen in Höhe von beispielsweise 25% führen?

Letzte Frage. Welche Rechte hat ein Mieter auf die Anbringung einer Wasseruhr?

Ich hoffe auf viele Antworten, und sage schon einmal Danke.

Lg
Katja

hallo,

Mir brennen einige Fragen zu Positionen auf einer
Nebenkostenabrechnung auf der Zunge.

da gibt es vielleicht eine brandsalbe :wink:

Mich würde folgendes interessieren. Angenommen es gibt ein
Wohnhaus, einen Hinterhof und eine Halle die gewerblich
vermietet wird.

Der Hinterhof wird vom Vermieter gleich mit zu ca. 70% an das
Gewerbe vermietet, und den Mietern des Wohnhauses die Nutzung
dieser 70% untersagt.

Nun taucht beispielsweise der Punkt Grundsteuer in der
Nebenkostenabrechnung auf. Darf ein Vermieter weiterhin den
selben Betrag an Grundsteuer verlangen, obwohl ein Großteil
des Hofes von den Mietern nicht mehr benutzt werden darf,
weil es vom Gewerbe in Anspruch genommen wird?

wenn die halle auf dem hinterhof steht, dürfte es angemessen und richtig sein, entsprechend 70% der grundsteuer an den gewerbetreibenden zu belasten.

wäre der hinterhof ein unbebautes grundstück, dann dürfte das nicht angemessen sein, weil die grundsteuer B für bebaute grundstücke gilt.

Das selbe für die Abwassergebühr für bebaute und bepflanzte
Flächen.
Müsste hier ein Vermieter nicht auch den Hof separat
berechnen? Einmal die Fläche die die Mieter noch nutzen
dürfen, und zum anderen das Gewerbe?

das ganz sicher.

Auch die Hofreinigung müsste doch hier separat berechnet
werden, also dem Wohnhaus nur die 30% in Rechnung gestellt
werden, die genutzt werden können, oder?

sehe ich auch so.

Darf ein Vermieter diese gewerblich genutzte Halle mit in die
Gebäudeversicherung nehmen, und die Kosten dann auf die Mieter
mit umlegen?

wenn die halle kein anbau an das wohnhaus ist, dürften sich die prämienanteile mühelos ermitteln lassen. dann wäre selbstverständlich von den mietern des wohnhauses diese versicherung zu tragen und von dem mieter der halle jene.

Noch eine weitere Frage hab ich zum Breitand/Kabelanschluss.
Was könnte hier zB zu einer enormen Preissteigerung führen? Es
werden keine Modernisierungen wie Multikabel oder dergleichen
durch geführt. Es gibt keinerlei Verbesserung des bisherigen
Anschlusses. Auch die technischen Gegebenheiten (Kabeldose)
bleiben unberührt. Was könnte hier wie gesagt noch zu
Steigerungen in Höhe von beispielsweise 25% führen?

wenn es ein fixpreis für den kabelanschluss des hauses wäre und einzelne mieter mangels interesse an der glotze sich nicht (mehr) an den kosten beteiligen, dann würden die anteile der anderen mieter zwangsläufig steigen.

Letzte Frage. Welche Rechte hat ein Mieter auf die Anbringung
einer Wasseruhr?

der verteilungsschlüssel sollte verbindlich im mietvertrag festgelegt sein. abrechnung für einen einzelnen mieter über eine separate wasseruhr ist zwar technisch möglich, praktisch aber nicht erlaubt.
daher sehe ich nicht, woher ein solches recht kommen sollte.

lg dev

Hallo,

danke für deine Antwort. Ein, zwei Fragen hab ich noch. :smile:

wenn die halle auf dem hinterhof steht, dürfte es angemessen
und richtig sein, entsprechend 70% der grundsteuer an den
gewerbetreibenden zu belasten.
wäre der hinterhof ein unbebautes grundstück, dann dürfte das
nicht angemessen sein, weil die grundsteuer B für bebaute
grundstücke gilt.

Ich gehe von einem Wohnhaus aus, an dessen Rückseite ein Hinterhof anschliesst. Nicht auf diesem Hinterhof, sondern an diesem dran, würde eine gewerblich genutzte Halle stehen. Doch der Hof, der die ganze Zeit von den Mietern genutzt hätte werden können, darf es nun zu 70% nicht mehr. Was greift nun hier? Grundsteuer B? Wenn ja trotzdem weiterhin für die komplette Fläche des Hofes?

wenn es ein fixpreis für den kabelanschluss des hauses wäre
und einzelne mieter mangels interesse an der glotze sich nicht
(mehr) an den kosten beteiligen, dann würden die anteile der
anderen mieter zwangsläufig steigen.

Die anderen Mieter hätten weiterhin Lust auf die Glotze. :smile:
Denn die Kosten würden weiterhin durch die selbe Anzahl an Mietern geteilt. Könnte die Wartung, die jahrelang das gleiche gekostet hat, plötzlich so extrem viel teurer werden?. Ich kann es mir nicht vorstellen. Gäbe es noch andere Gründe für eine solche Erhöhung?

Danke nochmals.

Lg
Katja

Ich gehe von einem Wohnhaus aus, an dessen Rückseite ein
Hinterhof anschliesst. Nicht auf diesem Hinterhof, sondern an
diesem dran, würde eine gewerblich genutzte Halle stehen. Doch
der Hof, der die ganze Zeit von den Mietern genutzt hätte
werden können, darf es nun zu 70% nicht mehr. Was greift nun
hier? Grundsteuer B? Wenn ja trotzdem weiterhin für die
komplette Fläche des Hofes?

normalerweise gibt es für _ein_ grundstück _einen_ grundsteuerbescheid. hier - da bebaut - grundsteuer B. würde die halle auf einem baurechtlich separaten grundstück stehen, dann sollte es dafür einen separaten grundsteuerbescheid B geben.
damit wäre die aufteilung einfach.

würde in einem solchen fall ein teil der freien zum wohnhaus gehörenden grundstücksfläche den mietern entzogen, dann dürfte der entsprechende prozentsatz einer grundsteuer A (unbebaute grundstücke) abzuziehen sein.

Die anderen Mieter hätten weiterhin Lust auf die Glotze. :smile:
Denn die Kosten würden weiterhin durch die selbe Anzahl an
Mietern geteilt. Könnte die Wartung, die jahrelang das gleiche
gekostet hat, plötzlich so extrem viel teurer werden?. Ich
kann es mir nicht vorstellen. Gäbe es noch andere Gründe für
eine solche Erhöhung?

an einem kabelanschluss gibt es normalerweise absolut nichts zu warten! im zweifel: belege vorlegen lassen, aus denen sich die erhöhung ergibt.