Wohnheim: Zimmerkontrolle in Abwesenheit

Hallo allerseits,

w, 20 wohnt im Auszubildenden-Wohnheim ihres Betriebes. Es handelt sich um ein Einzelzimmer.

Darf die (männliche) Wohnheimleitung in ihrer Abwesenheit eine Zimmerkontrolle durchführen, wenn das Zimmer zugesperrt wurde?

Darf eine unangemeldete Zimmerkontrolle von der männlichen Wohnheimleitung durchgeführt werden, wenn sie anwesend ist?

Oder liegt das in beiden Fällen daran, wie es in der Wohnheimordnung festgelegt wurde? Gibt es da eine Regelung zur Privatsphäre?

schöne Grüße, das Äffchen

Hi Äffchen,

ich weiss ehrlichgesagt nicht, wie sich das mit dem Wohnheim und den Hausregeln verhält, würde aber sagen, dass das Wohnheim deine momentane Wohnung darstellt.
Hier wäre dann Artikel 13 des Grundgesetzes vollkommen ausgehebelt, und das kanns ja nicht sein.

In einer Wohnung kommt der Vermieter doch auch nicht einfach so rein und guckt sich n bissl um…

LG
SunnySasi

ich weiss ehrlichgesagt nicht, wie sich das mit dem Wohnheim
und den Hausregeln verhält, würde aber sagen, dass das
Wohnheim deine momentane Wohnung darstellt.
Hier wäre dann Artikel 13 des Grundgesetzes vollkommen
ausgehebelt, und das kanns ja nicht sein.

Da kann imo drin stehen was will, wenns gegen geltendes Recht verstößt ist es nichtig, auch wenn W das unterschrieben hat. Ansonsten gilt natürlich Artikel 13 GG und der kann nicht einfach durch eine Hausordnung, einen Mietvertrag oder sonst irgendwas einfach ausgehebelt werden.
Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liege.

Hallo ihr beiden,

ihr meint also, dass das nicht rechtens ist? Sowohl (angekündigte) Kontrolle in Abwesenheit, als auch unangekündigte Kontrolle in Anwesenheit?
Machen wir es mal ein bisschen konkreter: Wir nehmen an, dass in der Wohnheimordnung vermerkt ist, dass einmal im Monat das Zimmer kontrolliert wird. W ging allerdings davon aus (da keine näheren Infos vorhanden waren), dass das in ihrer Anwesenheit nach der regulären Arbeitszeit geschähe. Die Kontrolle fand aber während der Arbeitszeit statt, wo sie natürlich nicht anwesend sein konnte.
Was mein ihr?

schöne Grüße, das Äffchen

Machen wir es mal ein bisschen konkreter: Wir nehmen an, dass
in der Wohnheimordnung vermerkt ist, dass einmal im Monat das
Zimmer kontrolliert wird. W ging allerdings davon aus (da
keine näheren Infos vorhanden waren), dass das in ihrer
Anwesenheit nach der regulären Arbeitszeit geschähe. Die
Kontrolle fand aber während der Arbeitszeit statt, wo sie
natürlich nicht anwesend sein konnte.
Was mein ihr?

Ich würde ja ganz gerne mal wissen was da überhaupt kontrolliert werden soll.
Also ich bin Erstsemesterstudent und will mir nach nunmehr zwei Vorlesungen da kein zu selbstsicheres Urteil erlauben, aber ich gehe mal davon aus, dass der Vertrag nichtig ist. Artikel 13 GG hat wie gesagt ne ganz klare Meinung dazu und wenn der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt, dann ist der einfach nichtig. Ich würde der W in jedem Fall empfehlen einen Anwalt aufzusuchen.
Mich interessiert die Lösung aber schon, darum werd ich morgen mal meinen Dozenten fragen was der davon hält.

Hallo

falls es in dem theoretischen Fall einen Betriebsrat gibt, könnte w dort mal anfragen, wobei der sich da nicht unbedingt auskennen muß.

ihr meint also, dass das nicht rechtens ist? Sowohl
(angekündigte) Kontrolle in Abwesenheit, als auch
unangekündigte Kontrolle in Anwesenheit?

als auch die beiden weiteren Varianten. Was sucht Jemand im Zimmer von w? Besteht ein Verdacht, z.B. wegen Diebstahl? Will Jemand sehen, ob w das Zimmer ordentlich und sauber hält?

w könnte die Vorgesetzten bitten, Kontrollen ab sofort zu unterlassen. Die Frage ist, wie sich das auf das Betriebsklima auswirkt.

Vielleicht doch den Hinweis an den Betriebsrat, daß solche Kontrollen laut GG §13 generell unzulässig sind. Vielleicht sticht man damit auch in ein Wespennest. Schließlich „war das schon immer so“.

Meine Meinung ist die eines juristischen Laien!

Hans

Der Betrieb ist nicht zufällig die Bundeswehr? Alles andere fände ich sehr sehr dubios.

Hallo,

öffentlich geförderte Wohnheime sind keine Wohnungen, und insoweit ist der grundrechtliche Schutz eingeschränkt. Normalerweise gibt es landesrechtliche Regelungen, die sogar verpflichtend Kontrollen vorsehen. Z.B. um sicherzustellen, dass die Zimmer im Sinne der gewährten Förderung genutzt werden. Insoweit würde ich mich erst einmal schlau machen, ob die Hausordnung oder im Mietvertrag auf eine entsprechende Regelung verwiesen wird.

Gruß vom Wiz

öffentlich geförderte Wohnheime sind keine Wohnungen, und
insoweit ist der grundrechtliche Schutz eingeschränkt.
Normalerweise gibt es landesrechtliche Regelungen, die sogar
verpflichtend Kontrollen vorsehen.

Also Landesrescht bricht Grundgesetz!? Das kann wohl kaum hin kommen…

Mich interessiert die Lösung aber schon, darum werd ich morgen
mal meinen Dozenten fragen was der davon hält.

Also mein Dozent sagte mir, dass unangekündigte Kontrollen grundsätzlich gegen Art. 13 GG verstossen, der Vermieter hat aber das Recht nach angemessener Vorankündigung die Wohnung zu besichtigen um herauszufinden ob W sie nicht zumüllt, etc…
Allerdings halt erst nach Ankündigung die rechtzeitig vorher erfolgen muss.

Hallo,

ach Kind, muss ich jetzt erst mal einen Grundkurs Verfassungsrecht hier rein schreiben? Die Grundrechte unterliegen gewissen Vorbehalten, sie durch Gesetze näher zu definieren und somit einzuschränken. Der Jurist spricht vom Schrankenvorbehalt, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Schranke_(Recht). Gäbe es diesen nicht, bräuchten wir außer dem GG keine weiteren Gesetze, denn dann würden diese unmittelbar und „ohne Rücksicht auf Verluste“ und Einschränkungen der Rechte Dritter für jedermann gelten. Dann könntest Du Dich z.B. auf den Schutz des Eigentums berufen, und das gesamte Bauplanungs- und -ordnungsrecht links liegen lassen, und auf deinem Grundstück eine riesige Sportarena mitten im Wohngebiet bauen, und rund um die Uhr betreiben.

Und im Ausbildungsbereich kann zudem noch eine andere Geschichte eine Rolle spielen: Hier liegt je nach Ausbildung ein so genanntes Sonderrechtsverhältnis http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechtsverh%C3%A4l… vor, in dem die Grundrechte sogar noch zusätzlich zu den allgemeinen Schranken eingeschränkt werden dürfen.

Gruß vom Wiz

5 Like

Also mein Dozent sagte mir, dass unangekündigte Kontrollen
grundsätzlich gegen Art. 13 GG verstossen,

Das ist bereits deshalb völliger Unsinn, da der Vermieter an Art. 13 GG nicht gebunden ist. Dass die Grundrechte gem. Art 1 Abs. 3 GG nur den Staat und keine Privatleute binden, ist hier aber schon oft genug gesagt worden.

der Vermieter hat
aber das Recht nach angemessener Vorankündigung die Wohnung zu
besichtigen um herauszufinden ob W sie nicht zumüllt, etc…

Ein Vermieter hat ganz sicher nicht das Recht, verdachtsunabhängige Kontrollen der Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.

Allerdings halt erst nach Ankündigung die rechtzeitig vorher
erfolgen muss.

Siehe oben.

Matze

Der Betrieb ist nicht zufällig die Bundeswehr? Alles andere
fände ich sehr sehr dubios.

Nein, es ist nicht die Bundeswehr.
W macht eine ganz normale Ausbildung bei der HWK.

Ich würde ja ganz gerne mal wissen was da überhaupt
kontrolliert werden soll.

Generelle Routinekontrolle, ob Zimmer sauber ist, etc.
Oder ob „verbotene Gegenstände“ im Zimmer sind, dazu gehören z.B. alle Lebensmittel außer Wasser.

Es ist in der Wohnheimordnung festgelegt, dass einmal im Monat das Zimmer kontrolliert wird. Es steht allerdings NICHT drinnen, dass dies in Abwesenheit der Zimmerbewohner stattfindet.
Lediglich in den Schrank darf - laut Wohnheimleitung - nur bei akuten Verdacht (Drogen, Waffen, Alkohol - außer Bier… Bayern eben…) und nur in Beisein des Bewohners und des Betriebsrates geschaut werden.
Laut WH-Leitung sind die Regeln generell so streng, da das Wohnheim auch minderjährige (teilweise noch unter 16) bevölkern. Übrigens wurden die Regeln schon stark gelockert. Kontrollen waren sonst wöchentlich…

Übrigens ist es W nicht einmal erlaubt Besuch in ihrem Zimmer zu empfangen, der nicht gleichzeitig weiblicher Wohnheimbewohner ist. Jegliche männliche Person ist im gesamten Stockwerk nicht gestattet (wobei sich da selbst die WH-Leitung ausschließen würde…).

Das mal nur so nebenbei… W stören einfach die Zustände in diesem fiktiven Wohnheim…