Hallo allerseits,
w, 20 wohnt im Auszubildenden-Wohnheim ihres Betriebes. Es handelt sich um ein Einzelzimmer.
Darf die (männliche) Wohnheimleitung in ihrer Abwesenheit eine Zimmerkontrolle durchführen, wenn das Zimmer zugesperrt wurde?
Darf eine unangemeldete Zimmerkontrolle von der männlichen Wohnheimleitung durchgeführt werden, wenn sie anwesend ist?
Oder liegt das in beiden Fällen daran, wie es in der Wohnheimordnung festgelegt wurde? Gibt es da eine Regelung zur Privatsphäre?
schöne Grüße, das Äffchen