(ich habe diese Frage zwar schon mal gestellt, aber inzwischen sind so viele neue Artikel im Brett, so daß mein Beitrag regelrecht unbeantwortet untergegangen ist! Ich hoffe mir ist niemand böse, wenn ich sie deshalb nochmal stelle:smile:
Hallo,
ich wohne seit Oktober in einem Studentenwohnheim, die Wohnung ist eigentich zur Vermietung an drei Leute in einer Wohngemeinschaft gedacht. Jetzt ist es aber so, daß wir nur zur zweit darin wohnen und mein Mitbewohner ebenfalls demnächst seine Koffer packt, so daß ich dann alein in der Wohnung lebe.
Soweit ist das ja kein Problem, nur jetzt kam der Vermieter auf ich zu und meinte, daß es einen Interessenten gibt, der die GANZE WOHNUNG mieten wollte. (Ich bezahle ja schließlich nur Miete für mein Zimmer)
Klar, daß ich dafür ausziehen muss!! Ich will natürlich nicht, denn mein Mietvertragen läuft noch bis Ende September. Und jetzt hat mir mein Vermieter „angedroht“ den Internetzugang für meine Wohnung zu sperren. Allerdings NUR für meine Wohnung, im übrigen Haus bleibt der Zugang weiterhin bestehen (ist ne Standleitung)
Meine Frage jetzt: Ist sowas rechtens? Denn der übt ja wohl ganz offensichtlich Druck aus, um mich rauszukriegen! Kann man da rechtlich irgendwas machen? Oder ich bin ich dem Willkür meines Vermieters ausgesetzt? (die Standleitung ist im Mietvertrag nicht extra erwähnt)
Hi,
wenn du einen bis September laufenden Mietvertrag hast, kann der Eigentümer dich nicht vorher vor die Tür setzen.
Das Thema Standleitung ist davon unabhängig zu betrachten.
Was meinst du mit Standleitung? Ist es eine normale Telefonleitung, die zur Wohnung gehört, oder handelt es sich um eine spezielle Verkabelung, die vom Eigentümer genehmigt werden muß? Wenn ja, hat er sie bei der Montage genehmigt oder später seine Zustimmung erteilt?
Wenn nicht und er hat sie erst jetzt aufgespürt, kann er von dir die Entfernung des Kabels verlangen. Aber kappen darf er sie nicht. Wenn dies geschieht, solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dir weiterhilft. Aber bedenke das Kostenrisiko, ob es sich lohnt, für noch etwa 7 Monate.
Gruß,
Francesco
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Hi,
wenn du einen bis September laufenden Mietvertrag hast, kann
der Eigentümer dich nicht vorher vor die Tür setzen.
Das Thema Standleitung ist davon unabhängig zu betrachten.
Was meinst du mit Standleitung? Ist es eine normale
Telefonleitung, die zur Wohnung gehört, oder handelt es sich
um eine spezielle Verkabelung, die vom Eigentümer genehmigt
werden muß?
Nein, nein, bei einer Standleitung handelt es sich um eine permante Verbingung zum Internet für das gesamte Gebäude. Jedes Zimmer im Wohnheim ist über das hausinterne Netzwerk mit einem Server verbunden. Und von dort aus geht eine Leitung (die besagte Standleitung) bis zur Uni und von dort ins Internet. Die Standleitung gehört also fest zum Wohnheim (sowas haben eigentlich alle Studentenwoheime) Naja und jetzt will der Vermieter halt meinen Anschluss am Server deaktivieren.
Ist so was erlaubt?
also ich denke Dein Vermieter will Dich erpressen und das brauchst Du Dir nicht gefallen zu lassen.
Wenn die Standleitung schon vorher im Zimmer angebracht war denke ich das diese dann auch zur nutzbaren Einrichtung (änlich einer Badewanne, Wasserhahn etc.) gehört. Oder hast Du schon einmal von einem Vermieter gehört: Wenn sie nicht ausziehen dann stelle ich ihnen das Wasser ab!! Damit würde der Vermieter auch nicht durchkommen.
Im übrigen würde ich einmal die Uni-Leitung über die Erpressungsversuche des Vermieters informieren, sollte die Uni der Vermieter sein reicht vielleicht auch der Hinweis auf eine evtl. Presseinformation und Veröffentlichung des Geschäftsgebaren.
Ich hoffe das ich mit meiner Meinung nicht daneben liege, ansonsten bitte ich um Korrektur.
Gruß
Friedrich
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Nein, ist es nicht. Der „Dienstleister“ in Sachen Internet ist hier die Uni, sie stellt den Anschluss, die Server etc. zur Verfügung. Einen Anschluss kann nur sie kappen bzw. einstellen. Ein Vermieter kann und darf einer Familie auch nicht einfach das Telefon abklemmen, weil er es will.
Macht der Vermieter den eigenmächtigen Vesuch, Deinen Zugang zu sperren, kann dies eigentlich nur über den Weg der Sachbeschädigung führen. Im Normalfall hat der Vermieter nämlich keinen Zugang zu den Anschlüssen bzw. Verteilern bzw. Servern, weil er eben nicht der Dienstleister dafür ist.
Auf jeden Fall würde ich mich, wie oben bereits erwähnt, an die betreffenden Leute an der Uni wenden.
die Frage hab ich vergessen: das hauseigene Netzwerk, welches im Heim installiert ist, hat das die Uni installiert oder ist es vollständiges Eigentum des Vermieters?
In beiden Fällen darf Dir dennoch nicht der Anschluss verwehrt bleiben, da in UNI-Wohnheimen dieser i.d.R. in der Miete includiert ist.
die Frage hab ich vergessen: das hauseigene Netzwerk, welches
im Heim installiert ist, hat das die Uni installiert oder ist
es vollständiges Eigentum des Vermieters?
hier im Haus ist eigentlich alles Eigentum des Vermieters, deshalb war ich mir auch nicht sicher, was er dann alles abstellen darf und was nicht!
Aber ich denke ich lass mir nichts gefallen!
Danke für die Antwort!