Wohnheimsinterne Filmvorführung

Hallo liebe www-ler!

Wir, ein paar Studenten, möchten das soziale Leben in unserem Wohnheim ein wenig aufpeppen und gelegentlich, d.h. über den Daumen gepeilt 1-2x im Monat, einen wohnheimsinternen Filmeabend organisieren. Dieser ist ausschließlich für die Einwohner des Wohnheims (ca. 80 Personen) vorgesehen und wir verlangen keinen Eintritt dafür. Fallen wir noch unter den Privatgebrauch, da wir uns ja alle mehr oder minder alle gegenseitig kennen, oder wird das schon als öffentliche Filmvorführung gewertet für die wir uns dann auch letztlich die Erlaubnis holen / für die wir bezahlen müssen?

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Für mich ist das trotz fehlenden Eintrittsgeldes eine öffentliche Filmvorführung, weil letztlich der teilnehmerkreis nicht mehr privat und zahlenmäßig abgrenzbar ist.

Es bibt im Netzt ein Infoblatt der Filmverleiher mit einer Konraktadresse:

http://www.ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/dok…

Hoffe, das hilft weiter

Mawabo

Hallöchen, liebe Studenten

Ihr habt voraussehend bei wer weiß-was angefragt und das war gut so. Im Deutschland gibt es nichts, was vom Gesetzgeber nicht geregelt wäre. Dazu gehört auch das Veranstaltungsrecht. Da gibt es tatsächlich viel zu bedenken,

  1. Es darf keine Gefahr für die Besucher bestehen, bei der Ankunft, während des Aufenthaltes und Sicherheit nach dem Verlassen daraus ergibt sich
  2. In welchem Raum soll die Filmvorführung stattfinden. Rechnet mit ca. 100 Personen. Ist der Raum dafür baulich (Statik) geeignet. Probleme kann es geben, wenn dieser Raum ursprünglich beim Bau für andere Zwecke geplant war. Hier wäre der (Party)-Keller der sicherste Ort, sonst Genehmigung im Bauamt einholen und Vermieter/Verwalter fragen.
  3. Zur Durchführung der Veranstaltung. Was genau ist geplant Filmvorführung - Erlaubnis und Genehmigung zur Benutzung von Geräten. Video (Achtung. bei Musik kassiert die Gema, es sei denn,. ihr verwendet Aufnahmen von Studenten, die ihr vorher gefragt habt, sonst sind die verwendeten Stücke anmeldepflichtig)
  4. Für das Angebot von Getränken benötigt ihr eine Schankerlaubnis. Das könnt ihr umgehen, wenn ihr eure Besucher bittet, Getränke und Speisen selbst mitzubringen. Für das Anbieten von Speisen, vom Salzbrezel über Bouletten muss zumindest einer von Euch eine Bescheinung nach den Regeln der Lebensmittelhygiene haben und es muss ihm bescheinigt werden, dass er/ sie frei ist von ansteckenden Krankheiten. Evtl. jobt jemand in der Lebensmittelbranche, als Küchenhelfer etc.und hat so ein Gesundheitsattest, das würde reichen.
  5. Wenn ihr das Rauchverbot in Räumen mit Restauration umgehen wollt, bezeichnet es als private Veranstaltung.
  6. Einer von Euch übernimmt die Leitung nach außen, Verhandlungen mit dem Vermieter, Getränkelieferer, Bestuhlung. Sicherstellung, dass auf dem Zugang überall die Glühlampen funktionieren und was sonst noch zu bedenken ist.
  7. Ankündigung der Veranstaltung, nicht öffentlich in der Zeitung, am Laternenpfahl, im Internet,am schwarzen Brett der Uni. Gestattet ist ein Aushang am Schwarzen Brett des Hauses, eine private Ankündigung (peppiges Fleyer) per Email, Einwurf in den Briefkasten. Trotzdem müsst ihr damit rechnen, dass der eine oder andere einen oder mehrere Gäste mitbringt. Legt eine Liste aus, auf der jeder seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben kann. Das erleichtert die künftige Kontaktaufnahme.

Außerdem solltet ihr Helfer organisieren, Auf- und Abbau der Stühle, Reinigung der Räume einschließlich der Zuwege im Haus, Treppe, Verhandlungen mit Lieferanten, Aufbau und Organisation für den Verkauf von Getränken,Gläser, Buchführung zur Kalkulation, Zusammenfassung was gut war, was geändert werden sollte. Im Winter auf Garderobenständer achten, Kalkulation erstellen, evtl. für spätere Veranstaltungen Wunschliste auslegen, etc.

Eigentlich ist dies nicht mein Sachgebiet, ich stelle mein Wissen zum Thema Mietrecht zur Verfügung. Eure Idee fand ich aber so Klasse, dass auch ich zu einem Abend beitragen wollte, der allen nur Spaß macht.
Gutes Gelingen

Noch eine Anekdote zum Schluss. Ein Jurist und Politiker äußerte einmal den Wunsch „nur einen Tag im Jahr ohne das Erlassen von Gesetzen, Verordnungen, Ergänzungen, Ausführungsbestimmungen etc.“ Mein Wunsch wäre, dass all die Urteile von Bundesgerichten, welche die Änderung von Verfassungswidrigkeiten fordern, vom Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden auch umgesetzt werden. Wisst ihr, warum Justitia eine Augenbinde trägt, sie mag das Unrecht und die Bevormundung, welche in Ihrem Namen geschehen, nicht mehr sehen.

Liebe Grüße
Zwillingsjungfrau

Korrektur

Lieber OLB
da mich das Thema Feiern - Bewirtung selbst interessierte, ich selbst war auch immer sehr arglos, wollte ich mich erkundigen, wo ich eine Gesundheitsbescheinigung bekomme. Im Internet unter fand ich unter
http://www.richtig-beantragen.de/index.php/Gesundhei…

die auszugsweise hier wiedergegebene Information.
"Das Gesundheitszeugnis, so wie es die meisten Arbeitnehmer im Lebensmittelhandel kennen, ist eine medizinische Untersuchung, die ein Arbeitgeber verlangen konnte, wenn er Mitarbeiter für „sensible“ Bereiche in der Lebensmittelherstellung, dem Verkauf oder der Gastronomie eingestellt hat.

In dieser Form, gibt es das Gesundheitszeugnis aber nicht mehr, weil es seit 2001 ersatzlos gestrichen wurde und Arbeitgeber so eine amtliche Untersuchung auch nicht mehr von den Mitarbeitern verlangen können.
Weil das Gesundheitszeugnis in seiner ursprünglichen Form nicht mehr existiert, kann man es natürlich auch nicht mehr beantragen."

Dieses Problem ist also auch gelöst. Das gleiche gilt für die Schankerlaubnis, die braucht man, wenn man alkoholische Getränke ausschenken will.Das gilt aber nur, wenn die Veranstaltung der Öffentlichkeit / Allgemeinheit zugängig ist.

Es freut mich, dass ich euch mit dieser Korrektur eine gute Nachricht senden kann.

Es bleibt also nur noch die Frage der Räumlichkeit zu überprüfen. Euren Vermieter / Hausmeister habt ihr sicherlich bereits befragt. Wenn es im Haus einen Veranstaltungsraum gibt, ist dieser sicherlich beim Bau so hergestellt, dass der Boden 80-100 Menschen tragen kann.

Ich denke, wenn das geklärt ist, werden Eure Filmabende mit dem Ziel, sich besser kennenzulernen, von allen, auch vom Vermieter/Hausmeister begrüßt.

Nochmals wünsche ich euch einen stressfreien Abend, der allen nur Spaß macht. Schreibst du mir mal, wie es gelaufen ist?

Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,

ganz spontan würde ich sagen, solange kein kommerzieller Hintergrund gegeben ist, besteht keine Anzeige-/Genehmigungspflicht. Aber dies nur aus meinem Rechtsempfinden und meinen bisherigen Erfahrungen in diesem Bereich. Ich weiß, dass z.B. in Gaststätten GEMA-Gebühren anfallen,wenn dort bei Festivitäten Musik gespielt wird.
Da es sich aber um eine wohnheiminterne Veranstaltung handelt ohne irgendwelchen Kommerz, denke ich eher nicht.

mfg

Hallo OLB,

nach meinem Empfinden könnt ihr das problemlos machen. Erst wenn ihr diese Aktion öffentlich macht und dafür Eintritt verlangt, ruft ihr die GEMA auf den Plan.
Diese Antwort hat keine rechtliche Grundlage. Das sind Erfahrungen aus meiner Zeit als Gastronom. Evtl. hat der Gesetzgeber schon wieder was geändert!

Viele Grüße!

Hallo OLB,
1 bis 2x im Monat für ca. 80 Personen, da wird es schwierig nachzuweisen, dass das nicht kommerziell sein soll!
Stell sicher, dass nur eine Person für den Film zahlt und die anderen einlädt, kostenlos mitzuschauen. Das macht ihr im ständigen Wechsel. Ob’s funktioniert, wer weiß?!

Hans