Hallo, hoffe das mir einer Helfen kann.
Wenn man Ausziehen möchte und ich eine Wohnung hätte aber Kaution bezahlen muss kann das Arbeitsamt die Kaution übernehmen oder nicht?
Würde mich auf Antworten freuen. Danke
Hallo
wird ALG 2 bezogen?
Wenn der Umzug erforderlich ist und eine schriftliche Zustimmung zum Umzug vom Jobcenter vorliegt, kann neben den Umzugs- und Renovierungskosten auch das Kautions_darlehn_ beantragt werden. http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Darlehn werden aber nur bewilligt, wenn der Bedarf nicht anderweitig (z.B. durch vorhandenes Schonvermögen) gedeckt werden kann. Das Darlehn wird nach der Zahlung ab dem Folgemonat in monatlichen Raten (10 % vom Regelsatz) einbehalten, solange man im Leistungsbezug ist; nach Ende des Leistungsbezugs wird der noch nicht getilgte Darlehnsbetrag sofort fällig und ist (unter Berücksichtigung der wirtschaftl. Verhältnisse ggf. in Raten) zurückzuzahlen. (-> § 42 a SGB II)
LG
Kaution bezahlen muss kann das Arbeitsamt die Kaution
übernehmen oder nicht?
nicht
Das Wohnungsangebot dem Sachbearbeiter vorlegen, schriftliche Begründung, warum Umzug notwendig sein soll, dann entscheidet der Bearbeiter, ob der Umzug notwendig ist oder nicht und ob die Mietkaution übernommen werden kann oder nicht. In der Regel wird auch das Formular „Anlage VM“ ausgehändigt, um zu prüfen, ob etwaiges Schonvermögen vorrangig als Mietkaution einzusetzen ist.