Wohnkosten

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

leider komme ich nicht umhin vorübergehend Geld für die Übernahme von Wohnkosten zustellen.

Nur, wie funktioniert das eigentlich ? An wen richte ich den Antrag ? Werden Umzugskosten übernommen und auf welche Art (pauschal oder real) ?
… und wie ist dies, wenn man Möbel neu anschaffen muss ?

Vielen Dank
Theo

Hallo,
könntest du deine Frage vielleicht etwas konkreter stellen?
Wo willst du einen Antrag stellen? Beim Sozialamt? Und warum willst du umziehen? Aus beruflichen Gründen? Wovon lebst du? Von Sozialhilfe? Ohne etwas genauere Angaben kann wohl niemand deine Frage beantworten.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

ich versuchs mal, die Gründe für den Umzug liegen in einem Zwang und ist Alternativlos. (ZV der eigenen Immobilie). Ich selbst bin kurz vor Ende des Studium, meine Lebensgefährtin hat den ALG II Antrag gestellt, in den ich mit reinfalle(Bedarfsgemeinschaft).
Was mich aber interessiert, ich habe jetzt den Mietvertrag in der Hand, wo muss der hingereicht werden ? Genügt das Arbeitsamt und ist es auch für Kautionen zuständig oder ist das separat das Sozialamt ?
…und welche Ämter sind zuständig ? alter oder neuer Wohnort ?

Gruß
Theo

Hallo,
hier mein Versuch einer Antwort. Da du nicht geschrieben hast, was du zur zeit für Einkommen hast, ist es etwas schwierig. Als Student hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Wenn du im letzten Semester bist, könntest du evtl. darlehensweise Sozialhilfe bekommen. Ich nehme an, deine Lebensgefährtin bezieht zur Zeit noch ALG oder ALHI. Ihr müsstet also beim zuständigen Sozialamt (zunächst würde ich mal beim alten Wohnort nachfragen; dieses wäre für die Umzugskosten zuständig) prüfen lassen, ob ihr Anspruch auf eine einmalige Beihilfe (für den Umzug), ggfls. darlehensweise, habt. Für die Kaution und evtl. Möbel wäre das Sozialamt des neuen Wohnortes zuständig. Auch hier müsste geprüft werden, ob eine einmalige Beihilfe - ggfls. darlehensweise - in Betracht kommt. Beim Arbeitsamt ist in der Hinsicht nichts zu holen. Zwecks Vervollständigung des ALG-2-Antrages muss dort aber natürlich der neue Mietvertrag vorgelegt werden. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß
Nelly

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… Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

… aber selbstverständlich. Vielen Dank !

viele Grüsse
Theo