ich sowie meine freundin mit der ich zusammen wohne beziehen beide aktuell hartz 4
jetzt bekam ich einen bewährungswiederuf von 272 tagen und muss die strafe anfang mai antreten.
wie läuft das mit der kostenübernahme meines anteils der miete etc pp bzw wird diese für den zeitraum von 9 monaten übernommen?
bei haftstrafen unter 6 monaten wird definitiv die kosten zum erhalt der wohnung auch bei allein lebenden personen übernommen.
aber ich muss wie bereits erwähnt 9 monate in haft
danke
Da habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung, aber die Leute auf dem Amt sollten so was eigentlich wissen.
Tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. Vielleicht kann der Ex-Bewährungshelfer da weiterhelfen?
Grüße … siebengebirgler
Hallo
bis 6 Monate Haft bestünde grundsätzlich weiterhin Anspruch (§ 7 SGB II) . Bei über 6 Monaten bin ich überfragt - wenn überhaupt, vermutlich „nur“ auf Darlehnsbasis, über’s Jobcenter oder das Sozialamt (nach §§ 34, 67 SGB XII). Falls räumlich möglich und mit Einverständnis des Vermieters könnte die Freundin evtl. solange untervermieten .
LG
Hallo
bis 6 Monate Haft bestünde grundsätzlich weiterhn Anspruch (§ 7 SGB II) . Bei über 6 Monaten bin ich überfragt - wenn überhaupt, vermutlich „nur“ auf Darlehnsbasis, über’s Jobcenter oder das Sozialamt (nach §§ 34, 67 SGB XII). Falls räumlich möglich und mit Einverständnis des Vermieters könnte die Freundin evtl. solange untervermieten (theoretisch).
Ergänzung:
Falls (!) die Wohnung durch die Haftstrafe für die Freundin alleine nun „unangemessen“ wird, wird das Jobcenter ihr ggf. eine Kostensenkungsaufforderung innerhalb (in der Regel) 6 Monaten schicken. Während dieser 6 Monate wird die tatsächliche „volle“ Miete aber wie gehabt weitergezahlt. Somit hätte sie deinen Anteil nach Ablauf dieser Frist ggf. „nur“ 3 Monate lang aus eigene Tasche oder durch Untervermietung zu überbrücken, sofern sie in der Wohnung bleiben will. Mit Kostensenkungsaufforderung muss das Jobcenter (auf vorherigen Antrag) auch die Umzugs- und Renovierungskosten etc. übernehmen. Da das JC das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu berücksichigen hat, wäre es hier wohl eine rechnerische Frage, ob überhaupt eine solche Kostensenkungsaufforderung an sie ausgesprochen wird. Die tatsächlichen vollen Unterkunftskosten weiterzutragen bis zu deiner Entlassung dürfte das JC vermutlich günstiger kommen, als der Freundin einen Umzug zu finanzieren plus dazu dir nach Haftende dann wohlmöglich auch noch eine eigene Wohnung.
LG
Hallo, ich weiß das leider nicht und möchte auch Nichts Falsches sagen. Bitte fragen Sie Ihren Anwalt oder die Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes oder wenn Sie noch sehr jung sind, fragen Sie die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt. In Köln sitz die in der Schaevenstr. 1 b. oder fragen Sie den Richter, der Sie verurteilte. Ich weiß es nicht, aber Sie scheinen das mit den 6 Monaten schon zu wissen. Mit den Rechtspflegern in der Rechtsantragsstelle im Amtsgericht zu reden ist kostenlos. Oft wissen die auch sehr Viel. Ich kann nicht weiter helfen in dem Fall. Tut mir leid.
PS: wenn Sie noch unter 22 Jahren alt sind, ist die Jugengerichtshilfe (JGG) für Sie noch zuständig und die Mitarbeiter können Ihnen auch dabei helfen, solche Fragen zu klären und die Wohnung zu erhalten. Haben Sie nicht auch einen Bewährungshelfer bekommen? Oder sonst fragen die die Psychologen und Sozialarbeiter im Gefängnis danach. Die müssen Ihnen auch helfen.
PS: und wenn Sie schon über 22 sind, kann Ihnen der allgemeine soziale Dienst des Sozialamtes und Jugendamtes, bzw auch eine Familienberatunsgstelle wie auch eine Erzeihungsberatungsstelle auch trotzdem weiter helfen. Gehen Sie hin, sagen Sie allesganz ehrlich, was an Sorgen Sie haben und bitten Sie darum, dass die Ihnen das alles regeln helfen, wenn Sie es nicht alleine schaffen können. Und dann müssen Sie Hilfe und Rat auch annehmen. Alles Gute.
Hallo erstmal,
die Kosten für die Unterkunft werden grundsätzlich nur übernommen, sofern sie angemessen sind. Das ist nicht mehr der Fall, wenn deine Freundin dort alleine lebt.
Die ARGE kann(!) jedoch bis zu einer Dauer von max. 6 Wochen (Ermessenssache) die Kosten weiterhin übernehmen.
Ggf. muss deine Freundin die höheren Kosten selbst tragen bzw. ausziehen. Das muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.
Gruß
Ruf mich bitte mal unter 015229383074 zurück…
gruß marko
Hi, weiß ich nicht genau. Sorry. Andi
Hallo, mir ist auch noch eingefallen, daß Sie sich an die Vereine „Die Brücke“ und „Die Waage“ auch wenden können und dort sagen Sie, daß Sie dringend Hilfe brauchen, um Ihre Wohnung zu behalten und daß Ihnen Ihre Tat sehr leid tut und daß Sie von sich aus auch zu Therapie und Täter-Opfer-Ausgleich bereit sind und dann werden Sie auch Hilfe bekommen. Alles Gute Asta.