Nein, die zahlt gerade nicht bei Nutzung von Kraftfahrzeugen.
Dazu schließt man eine Vollkasko ab ( also Du als Halter) und die Selbstbeteiligung muss ggf. der Mieter zahlen wenn er den Schaden verursacht hat. Dazu verlangt man üblich eine Kaution vom Mieter bei Übernahme des Wagens.
… mein Vater sagte immer: alles was mit F anfängt, verleiht man nicht. Frau, Finanzen, Fahrzeug…
So lange nichts passiert - ist alles gut. Das Problem beginnt, wenn etwas „kaputt“ ist. Warum in „“? Nun, der Kühlschrank drinne kühlt, aber die Plastikschale hat nen Abplatzer. Für den einen ist das „tja, nü… net schlimm“ für den anderen ein Weltuntergang und mangels Ersatzteilversorgung gleich ein komplett neuer nötig.
Dies ist unter anderem auch ein Grund, warum ich kein Fahrzeug lease - unvermeidbares, wie Lackschäden durch Steinschlag wird einem dann in Abzug gebracht. Wer sollte dies in Deinem Fall bezahlen? Wie zu beheben? Beim geleasten Fahrzeug wird eine komplette Lackierung fällig - so um 500€ (zumindest berechnet) - Der Dellendoktor schafft das mit 50€.
Man ist ja selbst nicht dabei: Getriebeschaden… nach dem 5. Gang dann auf R wie Rally geschaltet oder doch Fabrikationsfehler? Du stehst erst mal da un musst die Gutachter finanzieren - mit gutem Gewissen?
Würdest Dir zutrauen, den Schaden beim Mieter einzuklagen? Da stellt sich wieder die Farge: war es nun gewerblich vermietet? Oder doch eine freundschaftliche Überlassung bei „Kostenbeteiligung“?
So, genug Schwarzmalerei…
Schon gut auswählen, wer es denn nutzen darf
Überlassungsvertrag auf alle Fälle vereinbaren. Zustand dokumentieren (KM-Stand, Fotos innen und außen, Beschreibung von Vorschäden, einwandfreies Laufverhalten).
Die Höhe der „Miete“ einfach frei mit den Mietern verhandeln und nicht sonderlich irgendwo erwähnen…
Und: Vollkasko… ja, macht irgendwo Sinn. Schließlich wäre es nicht das erste mal, dass man mit Schmackes in ein Parkhaus einbiegt…